Datenschutzerklärung
Stand: 29. Oktober 2026
Kurz erklärt (unverbindlich)
Diese Zusammenfassung in einfacher Sprache ist unverbindlich. Sie erleichtert nur den Überblick. Verbindlich ist allein der nachfolgende Text.
Verantwortlich für Ihre Daten auf Love Your Life ist die BGGI GmbH in Bonn. Sie erreichen uns für Fragen zum Datenschutz per E-Mail.
Wir verarbeiten Ihre Daten, um Ihre Behandlung zu organisieren, Ihr Konto zu führen, abzurechnen und die Plattform sicher zu betreiben.
Gesundheitsdaten verarbeiten wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Ärztinnen, Ärzte und Kliniken sehen Ihre Unterlagen erst, wenn Ihr Fall ihnen zugeordnet und freigegeben ist.
Für einige Aufgaben nutzen wir Dienstleister, etwa für Rechenzentren in Frankfurt, Zahlungen, E-Mails, Videogespräche und KI. Einige sitzen in den USA. Wir nennen jeden Dienstleister und den Zweck.
KI hilft bei Übersetzungen, Zusammenfassungen, im Chat und am Telefon. Sie kann Fehler machen und ersetzt keine ärztliche Beratung.
Sie können Auskunft verlangen, Daten berichtigen oder löschen lassen und Einwilligungen jederzeit widerrufen. Vieles geht direkt im Portal unter „Datenschutz“.
Wie lange wir Daten speichern, steht im Abschnitt zur Speicherdauer. Die Einzelheiten zu jeder Verarbeitung stehen in den folgenden Paragraphen.
§ 1 Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist:
BGGI GmbH Rostocker Straße 43 53117 Bonn Deutschland
E-Mail: datenschutz@love-you.life · Telefon: +49 228 50446781
Anfragen zum Datenschutz richten Sie an diese Anschrift oder diese E-Mail-Adresse. Datenexport und Löschantrag stehen Ihnen zusätzlich im Portal unter „Datenschutz“ zur Verfügung.
Die Plattform „Love Your Life“ ist eine Marke der BGGI GmbH. Wo in dieser Erklärung „wir“, „BGGI“ oder „Love Your Life“ steht, ist die BGGI GmbH gemeint, soweit nicht ausdrücklich eine andere Stelle genannt ist.
§ 2 Verarbeitete Datenarten
Stammdaten: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift.
Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO): von Ihnen hochgeladene medizinische Dokumente sowie Fall-, Termin- und Behandlungsinformationen.
Nutzungsdaten: IP-Adresse, Anmeldezeitpunkte, Protokolldaten (revisionssicheres Audit-Log).
Abrechnungsdaten: Kostenvoranschläge, Rechnungen, Zahlungen einschließlich der Zahlwährung, der Nachweis zum sofortigen Leistungsbeginn (§ 11).
Kommunikations- und Übersetzungsdaten: Nachrichten im Fall, deren Ausgangssprache sowie maschinelle Übersetzungen; Original und Übersetzung werden getrennt gespeichert.
Sprach- und Stimmdaten: gesprochene Abschnitte im KI-Dolmetscher, der daraus erkannte Text, dessen Übersetzung und die daraus erzeugte Stimme (§ 13).
Standortdaten: Während eines laufenden Einsatzes kann die eingesetzte Dolmetscherin, der eingesetzte Dolmetscher, die Fahrerin oder der Fahrer den eigenen Standort übermitteln (§ 14); vor einer Videosprechstunde bestätigt die Patientin oder der Patient den Aufenthaltsort (§ 14a). Beim Treffpunkt kann die Patientin oder der Patient den eigenen Standort mit Einwilligung teilen, und Fahrdienst und Fahrgast können feste Kurzmeldungen austauschen (§ 14).
Nachweisdokumente: Zulassungs-, Erlaubnis- und Lizenznachweise von Ärztinnen und Ärzten, Kliniken, Apotheken sowie Liefer- und Kurierdiensten; Pass-, Visum- und Ausweisdokumente von Patientinnen, Patienten und Begleitpersonen (§ 15).
Zahlungs- und Bankdaten: Bankverbindungen für Auszahlungen und Erstattungen, gewünschte Auszahlungswährung, Ankündigungen von Überweisungen und Zahlungseingänge.
Bestell- und Lieferdaten: Rezepte, Apothekenbestellungen, Lieferanschrift und Zustellstand.
Beschäftigtendaten: Arbeitszeitdaten der Beschäftigten der Verwaltung (§ 12).
Geräte- und Sitzungsdaten: je Anmeldung eine Zeile mit der Bezeichnung des Geräts, der Browserkennung, der Anwendung (Patientenanwendung, Anwendung für Mitwirkende, Verwaltungsanwendung oder gewöhnlicher Browser), der gekürzten IP-Adresse, dem Zeitpunkt der Anmeldung, dem Zeitpunkt der letzten Nutzung und einem etwaigen Widerruf (§ 19).
§ 3 Zwecke der Verarbeitung
Koordination internationaler medizinischer Behandlungen (Fallverwaltung, Zusammenführung mit passenden Ärztinnen, Ärzten und Kliniken, Terminplanung).
Kontoverwaltung und Authentifizierung, einschließlich optionaler Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
Sicherheit, Fehleranalyse und Missbrauchsprävention.
Durchführung der Werbeprogramme „Kunden werben Kunden“ und für Social-Media-Partner einschließlich der Verhinderung von Missbrauch und der Prüfung, dass keine Angehörigen von Heilberufen und keine Personen, die für eine Klinik, eine Praxis oder eine Apotheke handeln, daran teilnehmen (§§ 25 bis 25c).
Beantwortung von Fragen im Chat, am Telefon und über WhatsApp, Hilfe beim Ausfüllen von Formularen und Bearbeitung eingehender und ausgehender E-Mails, jeweils auch mit Unterstützung durch KI.
Verständigung in der Videosprechstunde und deren Nachbereitung; KI-Dolmetscher, Mitschrift und Zusammenfassung nur mit Zustimmung.
Weiterleitung von Anfragen an Versicherer, Übergabe von Reisedaten an unser Reiseportal BGGI Travel mit Ihrer Einwilligung und Personalgewinnung.
Darstellung von Anbieterprofilen, Gewinnung neuer Anbieter, Bearbeitung von Beschwerden und Qualitätssicherung übersetzter Texte.
Zuordnung zu einer Agentur bei der Registrierung, Abrechnung mit Agenturen sowie Unterstützung von Agenturen beim E-Mail-Versand und bei der Gewinnung neuer Kundinnen und Kunden (§§ 25a und 30a).
Nachweis, welche Fassung der Bedingungen und Verträge wann wirksam in den Vertrag einbezogen wurde, und Erfüllung des Vertrags in der jeweils geltenden Fassung (§ 26a).
Übertragung Ihrer Termine in Ihren Google-Kalender mit Ihrer Einwilligung (§ 35a).
Zusammenführung des Behandlungsverlaufs über mehrere Fälle, damit Ärztinnen und Ärzten der Verlauf vorliegt (§ 20a), sowie Aufträge an externe Diagnostik- und Leistungsstellen (§ 18a).
§ 4 Rechtsgrundlagen
Vertragserfüllung: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten: Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
Rechtliche Verpflichtung, etwa handels- und steuerrechtliche Aufbewahrung: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Berechtigtes Interesse an der Sicherheit der Plattform: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Einwilligung: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, insbesondere für optionale Cookies (§ 25 Abs. 1 TDDDG), die Übergabe von Reisedaten an BGGI Travel, die Übertragung von Terminen in Ihren Google-Kalender, die öffentliche Partnerkarte, eigene Stimmen und die Zustimmung von Ärztinnen und Ärzten zu Mitschrift und Zusammenfassung einer Videosprechstunde.
Übermittlung in Drittländer auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung: Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO (§ 10).
Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses: Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO in Verbindung mit § 26 BDSG (§§ 12 und 40).
Welche Rechtsgrundlage für eine bestimmte Verarbeitung gilt, ist im jeweiligen Paragraphen angegeben. Stützen wir eine Verarbeitung auf ein berechtigtes Interesse, nennen wir dieses Interesse dort.
§ 5 Empfänger und Übermittlung in Drittländer
Behandelnde Kliniken und Ärzte erhalten Zugriff auf Ihre Falldaten erst nach Zuweisung Ihres Falls, nach Eingang einer offenen Zahlung und nach der Freigabe durch BGGI und nur im Umfang der von BGGI freigegebenen Dokumente.
Wir setzen folgende Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO ein (Sitzland jeweils in Klammern): • Google Cloud EMEA Ltd. (Irland): Betrieb der Anwendung, der Datenbank und der Dateiablage im Rechenzentrum Frankfurt am Main (europe-west3), einschließlich Firebase Hosting als Auslieferungsschicht; Betrieb unseres eigenen Systems BGGI AI Hub (§§ 17a und 40a) mit Spracherkennung und Sprachausgabe am Telefon; Sprachausgabe der KI-Dolmetscherin und der KI-Assistenten mit Google Cloud Text-to-Speech (Chirp 3 HD) über den Endpunkt der Europäischen Union (§§ 13, 28 und 40); Betrieb unseres eigenen Videoservers für das Videobild des Digitalen Menschen im Rechenzentrum Frankfurt am Main (§ 22). • Stripe Payments Europe Ltd. (Irland): Zahlungsabwicklung in Euro und in US-Dollar, auch beim Kauf von Sprachguthaben, und Rückbuchung erstatteter Kartenzahlungen; Kartendaten verbleiben ausschließlich bei Stripe. Auf Wunsch von Ärztinnen und Ärzten, Häusern, Agenturen und Dienstleistern außerdem Auszahlungen auf deren eigenes Stripe-Konto (§ 15). • Resend (USA): Versand und Empfang von E-Mails der Plattform über deren SMTP-Zugang; Absenderdomain ist love-you.life. • Daily.co (USA): Videoräume für Videosprechstunden; Medienserver in der EU-Region (eu-central-1); Daily.co zeichnet die Gespräche nicht auf. • Anthropic (USA): KI-Verarbeitung, und zwar Voranalyse eingereichter Unterlagen, Auswertung einzelner Dokumente und Zusammenfassungen des Verlaufs (§ 20a), Einordnung gescannter Unterlagen, maschinelle Übersetzung von Nachrichten, Texten und im KI-Dolmetscher, KI-Ausfüllhilfe, Chat „Love Your Life KI Assistant“, Antworten der KI-Assistenten am Telefon und über WhatsApp (§§ 40a und 40b), KI-Korrektur, KI-Formulierung und Prüfung ausgehender E-Mails (§ 30b), KI-Texte für E-Mails von Agenturen (§ 30a), Einordnung und Antwortvorschläge der automatischen E-Mail-Antwort sowie, nur mit Zustimmung beider Seiten, Zusammenfassungen einer Videosprechstunde aus deren Mitschrift. Gesundheitsdaten verarbeitet Anthropic nur nach Ihrer gesonderten Einwilligung; Ergebnisse der Voranalyse prüft Personal von Love Your Life. • ElevenLabs (USA): Spracherkennung für den KI-Dolmetscher, den Chat mit Sprache, die Live-Assistenz der Verwaltung und, nur mit Zustimmung beider Seiten, die Mitschrift einer Videosprechstunde ohne KI-Dolmetscher; Sprachausgabe nur für Sprachen, für die es bei Google keine Stimme gibt, derzeit Persisch, und für die gesondert buchbare Textübersetzung mit Sprachausgabe (§ 13); nachgebildete Stimmen von KI-Personas (§ 40). • Beyond Presence Inc. (USA): Videobild des Digitalen Menschen im Videogespräch, nur wenn BGGI ihn eingeschaltet hat; Beyond Presence erhält nur die Kennung des Gesichts, eine auf den einzelnen Videoraum unseres eigenen Videoservers beschränkte Zugangsberechtigung und den fertigen Ton der Übersetzung (§ 22). • Sentry (Functional Software, Inc., USA): technische Fehlerdiagnose; personenbezogene und medizinische Inhalte werden vor der Übermittlung automatisch entfernt oder maskiert; im Browser nur nach Ihrer Zustimmung im Cookie-Banner (§ 9). • Lexware Office, bisher Lexoffice (Deutschland): Übergabe von Rechnungsbelegen an unsere Buchhaltung; übermittelt werden Name und Land der Person, an die die Rechnung geht, sowie die Rechnungsdaten, keine Gesundheitsdaten.
§ 6 Speicherdauer
Kontodaten: bis zur Löschung Ihres Kontos oder bis zum Abschluss eines Löschantrags.
Rechnungs- und Buchhaltungsdaten: 10 Jahre gemäß § 147 AO (GoBD).
Audit-Protokolle: unveränderbar und revisionssicher gespeichert.
Falldaten und medizinische Dokumente: Sie bleiben im Fallprofil gespeichert, solange Ihr Konto besteht, damit Ihnen und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten der gesamte Verlauf vorliegt (§ 20a); kein Zeitablauf löscht sie von selbst. Beantragen Sie die Löschung, löschen wir sie, sobald keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht mehr entgegensteht; für Behandlungsunterlagen beträgt sie in der Regel 10 Jahre (§ 630f BGB entsprechend).
Kommunikation mit Kliniken per E-Mail und im Portal: wie Falldaten, weil sie Teil der Fallakte ist.
Einwilligungsnachweise: bis 3 Jahre nach Widerruf oder Kontolöschung (Nachweispflicht, Art. 7 Abs. 1 DSGVO).
Server-Protokolle und Sicherheits-Logs: höchstens 90 Tage, sofern kein sicherheitsrelevanter Vorfall eine längere Aufbewahrung erfordert.
Tägliche verschlüsselte Datenbanksicherungen: tägliche Stände 30 Tage, Monatsstände 12 Monate, Speicherort ausschließlich Region Frankfurt.
Arbeitszeitdaten der Beschäftigten: bis zum Ablauf der von BGGI festgelegten Frist (Vorgabe 400 Tage, § 12); danach automatische Löschung, soweit keine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Zugriffsprotokoll der Schnittstelle für Partnersysteme: bis zum Ablauf der von BGGI festgelegten Frist (Vorgabe 400 Tage); danach automatische Löschung.
Standortangaben eines Einsatzes: Sie werden nur während eines laufenden Einsatzes übermittelt und angezeigt. Der zuletzt gemeldete Punkt wird mit dem Ende oder der Stornierung des Einsatzes gelöscht. Meldet die eingesetzte Person das Nichterscheinen der Patientin oder des Patienten, wird der zuletzt geteilte Punkt vorher als Nachweis in das Prüfprotokoll übernommen und wie Audit-Protokolle aufbewahrt. Den Standort, den die Patientin oder der Patient beim Treffpunkt mit Einwilligung teilt, löschen wir ebenso mit dem Ende oder der Stornierung des Einsatzes und mit dem Widerruf. Kurzmeldungen am Treffpunkt löschen wir 90 Tage nach dem Ende der Fahrt (von BGGI festgelegte Vorgabe).
Video-Sprechstunden: Der Zugang zum Videoraum besteht nur im Zeitfenster des Termins, ab 15 Minuten vor Beginn bis 30 Minuten nach dem geplanten Ende, und verfällt danach. Ton und Bild werden nicht aufgezeichnet. Haben beide Seiten der Zusammenfassung zugestimmt, wird der erkannte Text der Redebeiträge als Mitschrift gespeichert (§ 13a). Die Angaben zum Termin einschließlich des bestätigten Aufenthaltsorts (§ 14a) bleiben als Teil der Fallakte gespeichert.
§ 7 Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO).
Widerspruchsrecht: Verarbeiten wir Daten auf Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), etwa beim Missbrauchsabgleich von „Kunden werben Kunden“ oder beim Abgleich nach § 25c, können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO).
Automatisierte Entscheidungen im Sinne des Art. 22 DSGVO treffen wir nur beim Abgleich nach § 25c: Wird ein Konto oder eine E-Mail-Adresse bereits als Ärztin oder Arzt, Klinik, Apotheke, Fachkraft eines Heilberufs oder Versorgungspartner geführt, weist die Plattform die Registrierung als Agentur, aktiver Agent oder Social-Media-Partner ab oder gibt keinen Werbelink aus. Sie können verlangen, dass ein Mensch diese Entscheidung überprüft, und Ihren Standpunkt darlegen. Meldet ein System sonst eine Auffälligkeit, etwa beim Missbrauchsabgleich oder bei der Prüfung ausgehender E-Mails (§ 30b), entscheidet ein Mensch; Sie können Ihren Standpunkt darlegen.
Erteilte Einwilligungen können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Datenexport und Löschantrag stehen Ihnen direkt im Portal unter „Datenschutz“ zur Verfügung.
Beschwerderecht: Sie können sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren; für BGGI zuständig ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW).
Datenschutzanfragen: Eine E-Mail an datenschutz@love-you.life legen wir als Datenschutzvorgang an, mit Eingang, Art der Anfrage, Frist und Stand; weitere E-Mails im selben Verlauf hängen wir an. Die Antwortfrist beträgt einen Monat ab Eingang; um bis zu zwei weitere Monate kann sie sich nur mit Grund verlängern (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Einem Konto ordnen wir eine Anfrage nur zu, wenn die Absenderadresse genau einem Konto gehört; sonst ordnet die Verwaltung sie nach Prüfung zu. Verlangen Sie die Löschung, legen wir dazu den Löschantrag an.
§ 8 Datensicherheit
TLS-Transportverschlüsselung, Verschlüsselung sensibler Geheimnisse und Angaben wie Rufnummern und Bankverbindungen (AES-256-GCM), Argon2id-Passwort-Hashing, optionale Zwei-Faktor-Authentifizierung, rollenbasierte Zugriffskontrolle und ein revisionssicheres Audit-Log sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO.
§ 9 Cookies
Wir verwenden technisch notwendige Cookies für Anmeldung und Sitzung, für den Schutz von Formularen, für die Spracheinstellung, für die Speicherung Ihrer Cookie-Auswahl, für den Hinweis auf eine geänderte Vertragsfassung sowie dafür, welche unserer Anwendungen und welche Telefon-Hülle Sie benutzen. Diese sind für den Betrieb der Plattform erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG; Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Die vollständige Liste mit Namen, Zweck und Laufzeit steht in der Cookie-Erklärung. Dort stehen auch die Einträge im Speicher Ihres Browsers, etwa Ihre Wahl des Farbschemas („lyl-theme“), die Lage des Chat-Helfers am Rechner („lyl.chat-helfer.lage“) und seiner Lasche auf Telefon und Tablet („lyl.chat-helfer.lasche“), der Verlauf des Chats für die Dauer des Browser-Tabs („lyl.plattformChat.v1“) und ein Zufallswert während der Anmeldung mit Apple oder Google („lyl-sozial-bindung“).
Optionale Cookies setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung über das Cookie-Banner (§ 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Ihre Auswahl gilt 12 Monate und kann jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ im Seitenfuß geändert werden. Wählen Sie „Alle akzeptieren“, hat das vier Wirkungen: Ein Cookie merkt sich für 30 Tage, über welchen Werbelink einer Agentur Sie zu uns gekommen sind („bggi_ref“); ein weiteres Cookie merkt sich für 30 Tage den Werbecode aus „Kunden werben Kunden“ („bggi_kwk“); ein drittes merkt sich für 30 Tage den Werbecode eines Social-Media-Partners („bggi_smp“, § 25b); und die Fehlerdiagnose im Browser (Sentry, § 5) wird gestartet. Statistik- oder Marketing-Cookies setzen wir nicht ein.
Seit Einführung der Cookies „bggi_kwk“ und „bggi_smp“ fragen wir Ihre Auswahl erneut ab: Eine vorher erteilte Zustimmung „Alle akzeptieren“ erstreckt sich nicht auf diese Cookies. Einzelheiten stehen in der Cookie-Erklärung.
§ 10 Übermittlung an behandelnde Kliniken im Ausland
Zweck der Plattform ist die Organisation und Koordination medizinischer Behandlungen in Deutschland und in weiteren Ländern, in denen Love Your Life mit Ärztinnen, Ärzten, Kliniken und Krankenhäusern zusammenarbeitet. Auf Ihren Wunsch können Falldaten an behandelnde Kliniken oder Ärztinnen und Ärzte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden, etwa in Ihrem Heimatland oder im gewählten Behandlungsland.
Eine solche Übermittlung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO) und nur im Umfang der von Ihnen freigegebenen Dokumente. In Drittländern besteht möglicherweise kein der Europäischen Union gleichwertiges Datenschutzniveau; darauf weisen wir vor jeder Übermittlung hin.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, im Portal unter „Datenschutz“. Bereits erfolgte Übermittlungen bleiben davon unberührt.
§ 10a Weitergabe von Unterlagen durch Kliniken an ihre Ärztinnen und Ärzte
Jede Klinik erhält von uns ein eigenes E-Mail-Postfach auf der Plattform mit einer Adresse nach dem Muster klinik-Name-des-Hauses@love-you.life, für die Post mit BGGI und mit den eigenen Ärztinnen und Ärzten. Das International Office der Klinik hinterlegt die Ärztinnen und Ärzte des Hauses mit Name, E-Mail-Adresse und Fachbereich; Ärztinnen und Ärzte können sich mit einem Einladungscode der Klinik auch selbst registrieren, die Klinik bestätigt sie.
Unterlagen eines Falls, die BGGI der Klinik freigegeben hat, kann die Klinik auf zwei Wegen an eine Ärztin oder einen Arzt des Hauses geben: über ihr Postfach auf der Plattform oder direkt aus dem System mit einem geschützten Link, der nach 14 Tagen abläuft. Die E-Mail mit dem Link enthält keine Gesundheitsdaten. Jede Weitergabe wird protokolliert; Bescheinigung und Protokoll entstehen erst, wenn die Nachricht tatsächlich zugestellt ist.
Die Antwort der Ärztin oder des Arztes geht an die Klinik. Wir ordnen sie dem Fall über die Fallkennung in der Antwortadresse, über die Fallnummer im Betreff oder über genau einen offenen Vorgang des bekannten Absenders zu; ist das nicht eindeutig möglich, legen wir sie der Klinik zur Zuordnung vor und ordnen sie nie einem fremden Fall zu. Die Klinik bestätigt die Antwort, ändert sie oder verwirft sie mit Grund und leitet sie an BGGI weiter; alle Fassungen bleiben erhalten.
Rechtsgrundlage ist Ihre ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) in Verbindung mit der Erfüllung des Vertrags mit Ihnen und mit der Klinik (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); für die Angaben zu den Ärztinnen und Ärzten des Hauses unser berechtigtes Interesse und das der Klinik an einer geordneten Zusammenarbeit (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
§ 11 Abrechnungsdaten, Kostenrahmen und Zahlung
Zur Abrechnung verarbeiten wir je Fall Kostenvoranschläge, Rechnungen, Zahlungseingänge (Betrag, Datum, Verwendungszweck), die tatsächlichen Behandlungskosten und Erstattungen. Diese Daten werden Ärztinnen und Ärzten sowie den behandelnden Häusern in dem Umfang angezeigt, der zur Einhaltung des vereinbarten Kostenrahmens erforderlich ist (Rechtsgrundlage: Vertragserfüllung, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die zugehörigen Belege übergeben wir an unser Buchhaltungssystem Lexware Office (Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO). Zahlt BGGI Ihnen eine Erstattung aus, geht dorthin auch die Gutschrift zu Ihrer Rechnung; zu einer Barzahlung vermerken wir dort Quittungsnummer, Betrag und Tag.
Zahlen Sie in US-Dollar, rechnen wir den Betrag mit dem Tagesreferenzkurs der Europäischen Zentralbank oder, wenn BGGI einen eigenen Kurs festgelegt hat, mit diesem Kurs um und vermerken auf dem Beleg den Dollarbetrag, den Kurs und den Wechselkursaufschlag; gebucht wird in Euro.
Verlangen Sie bei der Falleröffnung, beim Abschluss einer Mitgliedschaft oder bei einer Einsatzbestellung, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, halten wir Ihre Erklärung und Ihre Bestätigung, dass Sie Ihr Widerrufsrecht damit verlieren können, mit Zeitpunkt und Fassung fest. Das dient dem Nachweis nach § 356 Abs. 4 BGB und der Abrechnung erbrachter Leistungen nach einem Widerruf (Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO).
Zahlung vor Ort („Kassieren“): Die Verwaltung von Love Your Life und die Agentur, die Sie betreut, können an Ihrem Fall einen Betrag für eine Leistung vor Ort anlegen und ihn in Ihrer Anwesenheit kassieren; Fahrerinnen, Fahrer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher tun das an ihrem eigenen Einsatz über die Direktzahlung (§ 18b). Dafür verarbeiten wir den Fall, Ihren Namen, den Betrag und die Zahlwährung, den eingegebenen Zweck, die kassierende Person und ihre Stelle, den Zahlungsweg — kontaktlos mit Karte am Telefon der kassierenden Person („Tap to Pay“), am Kartenlesegerät, über einen QR-Code oder Bezahllink, per Überweisung oder bar, und zwar bei der Verwaltung oder bei einer Agentur, einer Ärztin, einem Arzt, einer Fahrerin, einem Fahrer, einer Dolmetscherin oder einem Dolmetscher, denen BGGI Barzahlungen ausdrücklich freigeschaltet hat — sowie Zeitpunkt und Stand der Zahlung. Den Zweck speichern wir nur am Kassiervorgang; auf dem Beleg, in Benachrichtigungen und im Prüfprotokoll steht er nicht. Kartendaten erhält allein unser Zahlungsdienstleister Stripe (§ 5); wir und die kassierende Person sehen sie nicht. Über den Beleg erhalten Sie eine Benachrichtigung in Ihrem Portal; für eine Barzahlung erhalten Sie eine Quittung der Plattform mit Nummer. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), für Belege die gesetzliche Aufbewahrungspflicht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO); nennt der Zweck eine Angabe zu Ihrer Gesundheit, ist er ein Gesundheitsdatum, und die Verarbeitung stützt sich zusätzlich auf Ihre ausdrückliche Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).
§ 12 Beschäftigtendaten (Zeiterfassung)
Für Beschäftigte der Verwaltung und des Bürosystems erfassen wir während der Anmeldung im Verwaltungsbereich Arbeitszeitdaten: Beginn und Ende der Sitzung, im Minutentakt den aufgerufenen Bereich oder Fall (nur die Kennung, keine Inhalte), ob in der letzten Minute eine Eingabe erfolgte, sowie die Browserkennung. Tastatureingaben, Texte, Klickziele und Inhalte von Fällen, Nachrichten oder Dokumenten werden nicht gespeichert.
Zwecke sind der Nachweis der Arbeitszeit (§ 16 Arbeitszeitgesetz), die Zuordnung der Arbeitszeit zu Behandlungsfällen für die Abrechnung und die Auswertung durch die Leitung nach Tag, Woche und Monat. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 1 BDSG.
Kurze Inaktivität bis zur in den Einstellungen festgelegten Kurzpause (Vorgabe fünf Minuten) gilt als Arbeitszeit; bleibt länger als die festgelegte Sitzungslücke (Vorgabe dreißig Minuten) jedes Signal aus, endet die Sitzung automatisch. Empfänger sind ausschließlich Inhaber und Verwaltung; eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
Die Daten werden nach der in den Einstellungen festgelegten Frist (Vorgabe 400 Tage) automatisch gelöscht, soweit keine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Jede beschäftigte Person kann die zu ihrem Konto erfassten Daten jederzeit unter „Meine Zeiten“ einsehen; die Rechte nach Art. 15 bis 21 DSGVO gelten uneingeschränkt.
§ 12a Externe Übersetzungsprüfung
Für die Prüfung übersetzter Oberflächentexte arbeiten wir mit externen Prüferinnen und Prüfern zusammen. Sie erhalten ein Konto, das im Verwaltungsbereich ausschließlich den Arbeitsplatz „Texte“, das eigene Profil, die Sicherheitseinstellungen und die eigenen Mitteilungen öffnet. Fälle, Konten, Nachrichten, Dokumente und Finanzdaten von Patientinnen, Patienten oder Partnern sind darüber nicht zugänglich.
Verarbeitet werden die Kontodaten der prüfenden Person, ihre Vorschläge und Anmerkungen zu Texten mit Zeitpunkt sowie, für die Vergütung nach gearbeiteten Stunden, die Arbeitszeit am Arbeitsplatz „Texte“: Beginn und Ende der Sitzung und in regelmäßigen Abständen, ob gearbeitet wird. Tastenfolgen, Bildschirminhalte sowie Kamera und Mikrofon werden nicht erfasst.
Die minütlichen Einzeldaten der Arbeitszeit werden gelöscht, sobald die Monatsabrechnung freigegeben und unstreitig ist; die abgerechneten Stunden je Tag bleiben als Abrechnungsgrundlage für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist erhalten. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags mit der prüfenden Person (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und die Erfüllung steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
§ 13 Sprache, Übersetzung und KI-Dolmetscher
Für die Verständigung setzen wir maschinelle Übersetzung ein: für Nachrichten im Fall, für Nachrichten an Love Your Life, die in die Sprache der empfangenden Person übersetzt werden, für eine gesondert buchbare Textübersetzung mit wahlweiser Sprachausgabe und für den KI-Dolmetscher im Videogespräch.
Ablauf beim KI-Dolmetscher: Ihr Mikrofon wird in Ihrem Browser an den Sprechpausen in kurze Abschnitte geschnitten; Stille verlässt Ihr Gerät nicht. Jeder Abschnitt geht über unseren Server an ElevenLabs zur Spracherkennung, der erkannte Text an Anthropic zur Übersetzung und die Übersetzung zur Sprachausgabe an Google Cloud Text-to-Speech über den Endpunkt der Europäischen Union; für Persisch erzeugt ElevenLabs die Stimme, Kurdisch erscheint nur als Untertitel. Die Tonaufnahme wird dabei nicht gespeichert; sie besteht nur für die Dauer der Verarbeitung des jeweiligen Abschnitts. Zeigt der KI-Dolmetscher ein künstlich erzeugtes Gesicht, gilt § 22.
Die Zustimmung zum KI-Dolmetscher erteilen Sie vor dem Gespräch im selben Schritt, in dem wir nach Mitschrift und Zusammenfassung fragen (§ 13a). Beide Fragen beantworten Sie getrennt mit Ja oder Nein; die eine hängt nicht von der anderen ab.
Original und Übersetzung erscheinen während des Gesprächs als Untertitel. Gespeichert werden sie nur, wenn Sie dem zusätzlich und gesondert zugestimmt haben; ein Widerruf löscht die gespeicherten Abschnitte. Davon getrennt können beide Seiten einer Mitschrift für die Zusammenfassung zustimmen; dann werden Original und Übersetzung der gedolmetschten Äußerungen zusätzlich verschlüsselt als Mitschrift abgelegt und nach § 13a gelöscht.
Bei der gesondert buchbaren Textübersetzung werden der Ausgangstext, die Übersetzung und, wenn Sie die Sprachausgabe wählen, die erzeugte Tondatei in Ihrer Fallakte gespeichert. Die Tondatei ist nur über eine kurzlebige, an Ihr Konto gebundene Adresse abrufbar. Die Tondatei erzeugt ElevenLabs (USA).
Bei der Übersetzung von Nachrichten bleibt der ursprüngliche Wortlaut gespeichert; die Übersetzung wird getrennt abgelegt und ist als maschinell gekennzeichnet.
Rechtsgrundlage ist Ihre ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) in Verbindung mit der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Ohne aktive Einwilligung findet keine maschinelle Übersetzung Ihrer Gesundheitsdaten statt.
§ 13a Mitschrift und KI-Zusammenfassung der Videosprechstunde
Nach einer Videosprechstunde erstellt die Plattform mit Hilfe von KI eine Zusammenfassung des Gesprächs: je eine für die Patientin oder den Patienten und für die Ärztin oder den Arzt, jeweils in der eigenen Sprache. Das gilt mit KI-Dolmetscher ebenso wie mit einer persönlichen Dolmetscherin oder ohne Dolmetscher. Die Zusammenfassung entsteht frühestens 10 Minuten nach dem geplanten Ende und nach dem letzten Redebeitrag; sie erscheint im jeweiligen Portal am Fall, und beide Seiten werden benachrichtigt. Sie ist im Termin inbegriffen und kostet nichts zusätzlich.
Vor dem Gespräch fragen wir beide Seiten, ob sie Mitschrift und Zusammenfassung zustimmen, die Patientin oder den Patienten im selben Schritt wie nach dem KI-Dolmetscher. Die Antwort ist jeweils Ja oder Nein und freiwillig. Nur wenn beide Seiten Ja gesagt haben, wird mitgeschrieben und zusammengefasst. Sagt eine Seite Nein oder antwortet nicht, entsteht keine Mitschrift und keine Zusammenfassung, für keine der beiden Seiten; die Sprechstunde findet trotzdem statt.
Ablauf: Ton und Bild werden nie gespeichert; mitgeschrieben wird nur der Text dessen, was gesagt wurde. • Mit KI-Dolmetscher legen wir die übersetzten Äußerungen, also Original und Übersetzung, als Mitschrift ab. • Ohne KI-Dolmetscher, also mit einer persönlichen Dolmetscherin oder ohne Dolmetscher, schickt der Browser der Patientin oder des Patienten und der Browser der Ärztin oder des Arztes jeweils die eigenen Redebeiträge an unseren Server. Unser Auftragsverarbeiter ElevenLabs (USA) wandelt sie in Text um; den Ton speichern wir nicht. Mitgeschrieben wird nur für Patientin oder Patient und Ärztin oder Arzt dieses Termins und nur im Zeitfenster des Termins. Die Mitschrift enthält je Beitrag den Text, bei gedolmetschten Beiträgen die Übersetzung, wer gesprochen hat, die Sprache und die Zeit. Aus der Mitschrift erstellt unser Auftragsverarbeiter Anthropic (USA) die beiden Zusammenfassungen. Mitschrift und Zusammenfassungen werden verschlüsselt gespeichert.
Weitere Teilnehmende: Die Mikrofone weiterer Personen, etwa einer persönlichen Dolmetscherin oder einer Begleitperson, werden nicht selbst mitgeschrieben. Was sie sagen, kann aber über das Mikrofon der Patientin, des Patienten, der Ärztin oder des Arztes erfasst werden. Wer weitere Personen zum Gespräch hinzuzieht, weist sie vor Beginn darauf hin, dass mitgeschrieben und zusammengefasst wird.
Die Zusammenfassung ist maschinell erstellt und als KI-Zusammenfassung gekennzeichnet; sie ersetzt keinen ärztlichen Bericht. Sie soll nur wiedergeben, was im Gespräch gesagt wurde, und Unklares als unklar benennen, kann aber Fehler oder Auslassungen enthalten. Sie ist kein ärztlicher Befund, keine Diagnose, kein Arztbrief und keine Behandlungsdokumentation der Ärztin oder des Arztes. Maßgeblich bleiben das Gespräch und die Unterlagen der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes.
§ 14 Standort während eines Einsatzes und Treffpunkt
Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Fahrerinnen und Fahrer können während eines laufenden Einsatzes ihren Standort übermitteln, damit die Patientin oder der Patient den Weg verfolgen kann. Die Übermittlung wird von der dienstleistenden Person selbst eingeschaltet und endet mit dem Ausschalten oder dem Verlassen der Seite.
Übermittelt und gespeichert werden ausschließlich der zuletzt gemeldete Punkt (geografische Breite und Länge) und dessen Zeitpunkt, verknüpft mit dem Einsatz. Ein Bewegungsprofil außerhalb des Einsatzes entsteht nicht; mit dem Ende oder der Stornierung des Einsatzes wird der Standort gelöscht; nur beim gemeldeten Nichterscheinen bleibt der zuletzt geteilte Punkt als Nachweis im Prüfprotokoll (§ 6).
Angezeigt wird der Standort nur der Patientin oder dem Patienten des zugehörigen Falls sowie der Verwaltung von BGGI. Für jeden Einsatz halten wir außerdem den Treffpunkt mit genauer Anschrift fest; ihn sehen die Patientin oder der Patient, die eingesetzte Person und die Verwaltung. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags mit der dienstleistenden Person und mit der Patientin oder dem Patienten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Standort der Patientin oder des Patienten: Beim Treffpunkt kann auch die Patientin oder der Patient den eigenen Standort teilen, nur während eines laufenden Einsatzes und nur mit ausdrücklicher Einwilligung, die jederzeit widerrufen werden kann. Ohne Einwilligung speichern wir keinen Standort, und die eingesetzte Person sieht nur den eingetragenen Treffpunkt. Gespeichert wird nur der zuletzt geteilte Punkt; er wird mit dem Ende oder der Stornierung des Einsatzes und mit dem Widerruf gelöscht. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Kurzmeldungen am Treffpunkt: Bei einer Fahrt verständigen sich Fahrdienst und Fahrgast ausschließlich über feste Kurzmeldungen, etwa dass jemand am Treffpunkt steht oder später kommt; Freitexte gibt es nicht. Senden können nur die Patientin oder der Patient, bei Angehörigen das Familienoberhaupt, und die Fahrerin oder der Fahrer des Einsatzes, sobald der Einsatz angenommen ist, von 24 Stunden vor bis 6 Stunden nach dem geplanten Beginn (von BGGI festgelegte Vorgabe). Die Gegenseite erhält eine Benachrichtigung; Rufnummern werden weder angezeigt noch ausgetauscht, und Dolmetscherinnen und Dolmetscher sehen die Meldungen nicht. Gespeichert werden die gewählte Meldung, die sendende Seite, der Zeitpunkt und wann die Gegenseite sie gesehen hat; wir löschen die Meldungen 90 Tage nach dem Ende der Fahrt. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
§ 14a Aufenthaltsort vor der Videosprechstunde
Vor jeder Videosprechstunde bestätigt die Patientin oder der Patient, in welchem Land, in welcher Stadt und unter welcher Anschrift sie oder er sich gerade aufhält; die Postleitzahl ist freiwillig. Gemeint ist der Aufenthaltsort, nicht die Meldeanschrift.
Die Angabe wird am Termin gespeichert und der Ärztin oder dem Arzt des Termins angezeigt, damit sie oder er weiß, wo sich die Patientin oder der Patient während der Behandlung befindet; das Prüfprotokoll enthält nur das Land. Eine Sperre des Gesprächs wegen des Aufenthaltsorts findet nicht statt.
Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und das berechtigte Interesse der Ärztin oder des Arztes und von BGGI an der Kenntnis des Behandlungsorts, etwa für Notfälle und für das anwendbare Berufsrecht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
§ 15 Nachweise, Registerabgleich, Identitätsprüfung, Bankverbindungen und Auszahlungen
Ärztinnen und Ärzte, Kliniken, Apotheken sowie Liefer- und Kurierdienste weisen bei der Registrierung ihre Zulassung oder Erlaubnis nach. Wir speichern die Nachweisnummer, das hochgeladene Dokument und, soweit vorgesehen, den Vermerk über die Prüfung. Für Arztnummern aus Ländern mit frei zugänglichem amtlichem Register, derzeit die Niederlande und die USA, fragen wir das Register automatisch ab und übermitteln dafür nur die Nummer; in den übrigen Ländern prüft die Verwaltung auf der amtlichen Prüfseite und vermerkt Name und Datum der Prüfung. Zweck ist sicherzustellen, dass nur zugelassene Stellen tätig werden (Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO).
Für Auszahlungen und Erstattungen verarbeiten wir Bankverbindungen (Kontoinhaberin oder Kontoinhaber, IBAN, BIC, Bank) und die gewünschte Auszahlungswährung, Euro oder US-Dollar. Die IBAN der Konten von BGGI und der Auszahlungskonten von Ärztinnen und Ärzten wird verschlüsselt gespeichert (AES-256-GCM); angezeigt wird nur eine verkürzte Form.
Auszahlungen überweisen wir von einem Bankkonto der BGGI. Ärztinnen und Ärzte, Häuser, Agenturen und Dienstleister können stattdessen die Auszahlung auf ein eigenes Konto bei Stripe Payments Europe Ltd. (Irland) wählen, soweit Stripe dieses Konto in ihrem Land anbietet. Das Konto richten sie auf der Seite von Stripe ein; Name, Anschrift, Ausweis- und Bankdaten geben sie dort Stripe an, BGGI erhält sie nicht. Für diese Angaben und ihre Prüfung ist Stripe selbst verantwortlich; es gelten die Bedingungen und die Datenschutzerklärung von Stripe. Wir übermitteln Stripe dafür das Land, die E-Mail-Adresse des Kontos, Art und Kennung des Empfängers sowie je Auszahlung Betrag, Währung und Auszahlungsnummer. Wir speichern die Kennung des Stripe-Kontos, den gewählten Auszahlungsweg und den Stand des Kontos, wie Stripe ihn meldet (eingerichtet, Auszahlungen möglich, Zahl offener Angaben). Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Hochgeladene Dokumente liegen in unserer Ablage in der Region Frankfurt am Main. Sie sind nur über kurzlebige, an das angemeldete Konto gebundene Adressen abrufbar und werden vor der Ablage auf Schadsoftware geprüft.
Identitätsprüfung: Ist sie eingeschaltet, prüfen Beschäftigte von BGGI anhand eines hochgeladenen Passes oder Ausweises, ob die Angaben im Konto zur Person gehören, und vermerken das Ergebnis mit Zeitpunkt. Ändert sich danach der Name im Konto, wird die Prüfung zurückgesetzt und muss erneut durchlaufen werden. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und unser berechtigtes Interesse, Verträge, Einladungsschreiben und Visumsunterlagen nur für geprüfte Personen auszustellen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
§ 16 Apotheke, Rezept und Lieferung
Bestellen Sie über die Plattform ein Arzneimittel, übermitteln wir der zuständigen Partner-Apotheke die für die Bearbeitung nötigen Angaben und stellen ihr das Rezept für einen auf 30 Tage befristeten Zeitraum bereit. Jeder Zugriff der Apotheke auf ein Rezept wird protokolliert. Ob ein Rezept nötig ist, entscheidet allein die Apotheke; verlangt sie eines, kann sie es über die Plattform unmittelbar bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt anfordern, die oder der dafür erfährt, welche Arzneimittel Sie bestellt haben. Den Weg Ihrer Bestellung halten wir mit Uhrzeiten fest: Eingang bei der Apotheke, erstes Öffnen, Anforderung und Eingang des Rezepts, Annahme oder Ablehnung mit Grund, Preis, Zahlung, Verpackung, Übergabe und Zustellung. Diesen Verlauf sehen Sie in Ihrem Portal, die Apotheke und die Verwaltung.
Dem beauftragten Liefer- oder Kurierdienst übermitteln wir ausschließlich die Zustelldaten (Name, Anschrift, Kontaktweg, Abhol- und Zielort, Zustellstand). Rezeptinhalte, Diagnosen und Preise erhält er nicht.
Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie Ihre ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO); ein Rezept ist stets ein Gesundheitsdatum.
Internationale Lieferung: Liefert eine Apotheke in ein anderes Land als ihr eigenes, prüfen wir vorher, ob Sie bei der verschreibenden Ärztin oder dem verschreibenden Arzt in Deutschland über die Plattform einen wahrgenommenen Termin vor Ort hatten, ob die Lieferadresse und, soweit hinterlegt, Ihr Wohnland außerhalb Deutschlands liegen und ob das Rezept von dieser Ärztin oder diesem Arzt über die Plattform ausgestellt und gültig ist. Das Paket trägt einen Aufkleber mit Lieferungsnummer, QR-Code, Zielland und Zahl der Pakete, ohne Ihren Namen, Ihre Anschrift oder den Inhalt des Rezepts. Auf dem Weg scannen die Stellen des beauftragten Lieferpartners das Paket; gespeichert werden je Scan Name, Stadt und Land der Stelle, die Uhrzeit und das scannende Konto, nicht der Standort einer Person. Übergeben wird in Ihrem Land nur, wenn der Lieferpartner den Empfangs-Code scannt, den Ihr Portal für diese Lieferung anzeigt; er gilt nur für diese Lieferung und für Sie, bis sie zugestellt ist. Die Verfolgung sehen Sie, die Apotheke und die Verwaltung. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), für die Prüfung der Voraussetzungen zusätzlich Ihre ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).
§ 17 Schnittstelle für Partnersysteme
Für die Zusammenarbeit mit eigenen Partnersystemen besteht eine ausschließlich lesende Schnittstelle. Über sie werden nur wenige Felder herausgegeben: zur Person Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, bevorzugte Sprache, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und die Aktenzeichen offener Fälle; zum Fall Aktenzeichen, Stand, Fachbereich, Anlagedatum, behandelnde Ärztin oder behandelnder Arzt und behandelndes Haus, Termine mit Zeit, Art, Stand und Ort, Reisedaten sowie die Angabe, ob Zahlungen offen sind.
Nicht herausgegeben werden Diagnosen, Befunde, medizinische Zusammenfassungen, Dokumente, Nachrichten, Rezepte, Kostenvoranschläge, Beträge, Anschriften, Passdaten und der frei formulierte Betreff eines Falls.
Der Zugang setzt einen zugeteilten Schlüssel voraus, von dem nur ein Streuwert gespeichert wird. Jeder Zugriff wird protokolliert, mit Zeitpunkt, Endpunkt, Antwortstand, Absenderadresse und Browserkennung; von einem Suchbegriff wird nur ein Streuwert gespeichert, nie der Begriff selbst.
Empfänger dieser Schnittstelle sind der BGGI AI Hub, ein eigenes System der BGGI GmbH zur Entgegennahme von Anfragen per Telefon und E-Mail (§ 17a), sowie das Reiseportal BGGI Travel, ein Geschäftsbereich der BGGI GmbH, ausschließlich für die Übergabe von Reisedaten nach Ihrer Einwilligung und für Buchungsrückmeldungen (§ 35). Jeder Schlüssel trägt nur die ihm zugeteilten Rechte.
Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie unser berechtigtes Interesse an einer geordneten Zusammenarbeit unserer eigenen Systeme (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
§ 17a Kontakte, Anrufe und Kalender über den BGGI AI Hub
Der BGGI AI Hub ist ein eigenes System der BGGI GmbH. Er nimmt Anrufe und E-Mails entgegen, stellt Gespräche zu und führt den Kalender der Geschäftsführung; er läuft bei Google Cloud in der Europäischen Union.
Kontaktlisten: Agenturen führen auf der Plattform eigene Kontaktlisten, in die sie ausschließlich Kontakte aufnehmen, die sie selbst eintragen; registrierte Nutzerinnen und Nutzer werden dort nie automatisch eingetragen, und keine Agentur erhält über diese Liste Kontaktdaten, die sie nicht selbst erfasst hat. Die Geschäftsführung der BGGI führt eine eigene Kontaktliste und kann die Listen der Agenturen lesen. Außerdem legt die Plattform bei der Registrierung von Kliniken und Ärztinnen und Ärzten ein Profil mit Land, Sprache, Art der Einrichtung und angebotenen Leistungen an (§ 33).
Geschäftskontakte im Hub: Die Kontakte von Ärztinnen und Ärzten, Kliniken, Agenturen, Sanitätshäusern und Apotheken, Partnern, Dienstleistern und der Verwaltung mit Name, Telefonnummern und E-Mail-Adresse zeigt der Hub nur lesend an, wie einen abonnierten Kalender; er legt davon keine Kopie an. Kontakte von Patientinnen und Patienten erscheinen im Hub nie.
Anrufe aus der Plattform: Neben einem Kontakt, auch dem einer Patientin oder eines Patienten, kann eine berechtigte Person einen Anruf über den Hub starten. Dafür entsteht ein Auftrag, der nur zwei Minuten einlösbar ist und die Rufnummer nur verschlüsselt enthält; der Hub erhält die Nummer nur für den laufenden Anruf und vermerkt im Gesprächsverlauf nur „Anruf aus Love Your Life“. Patientendaten speichert der Hub dabei nicht. Am Kontakt vermerken wir den Anruf ohne die Nummer.
Kalenderabgleich: Termine im persönlichen Kalender der Geschäftsführung und Termine der Verwaltung, bei denen die Geschäftsführung selbst Gesprächspartner ist, übergeben wir dem Hub unter einer verdeckten Kennung und mit einem neutralen Titel wie „Termin (Love Your Life)“; der Hub meldet nur belegte Zeiten, Arbeitszeiten und Abwesenheiten zurück, keine Inhalte.
Rechtsgrundlage ist die Erfüllung der Verträge mit den Kontakten und mit den Agenturen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie unser berechtigtes Interesse an einer geordneten Erreichbarkeit und Terminplanung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
§ 18 Versorgungspartner: Reha, Hilfsmittel und Ambulanzflug
Brauchen Sie eine Anschlussbehandlung, ein Hilfsmittel oder einen Krankentransport im Flugzeug, fragen wir bei einem geprüften Versorgungspartner an: einer Rehabilitationseinrichtung, einem Sanitätshaus oder einem Ambulanzflugdienst.
Übermittelt wird dabei nur, was für die Preisauskunft nötig ist: die Fallnummer, die Anfrage in Worten und, wenn es um ein Rezept oder eine Verordnung geht, deren Inhalt. Ihren Namen und Ihre Anschrift erhält der Partner erst, wenn Sie den Auftrag angenommen haben und die Leistung ausgeführt wird. Datum und Ort einer Übergabe oder Anpassung trägt der Partner ein; sie sind für Sie, Ihre Agentur und die Verwaltung sichtbar.
Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags mit Ihnen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); enthält die Anfrage Gesundheitsdaten, stützt sie sich zusätzlich auf Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO. Auch diese Partner weisen bei der Registrierung ihre Zulassung nach, soweit es für ihr Land eine gibt.
Ob für eine Leistung eines Sanitätshauses ein Rezept nötig ist, entscheidet allein das Sanitätshaus. Verlangt es eines, nennt es erst danach einen Preis; Sie erhalten dazu eine Benachrichtigung ohne den Namen des Partners, und die Verwaltung hängt ein Rezept Ihres Falls an, oder Sie laden es selbst hoch. Annahme, Preis, Übergabe und die übrigen Schritte Ihrer Anfrage halten wir mit Uhrzeiten fest; den Verlauf sehen Sie ohne den Preis des Partners, außerdem der Partner und die Verwaltung.
§ 18a Externe Diagnostik- und Leistungsstellen und Abteilungen von Kliniken
Ärztinnen und Ärzte ohne eigenes Labor oder eigene Röntgenstation können in ihrem Portal die Stellen hinterlegen, mit denen sie zusammenarbeiten, etwa Labore, Röntgen, MRT und CT, Nuklearmedizin, Pathologie, Physiotherapie, Zahnlabore und Sanitätshäuser. Dafür verarbeiten wir Name, Art, Anschrift und E-Mail-Adresse der Stelle; die Stelle erhält eine Einladung zur Registrierung mit einem Code, der 30 Tage gilt.
Verweist die Ärztin oder der Arzt Sie an eine solche Stelle, erhält die Stelle den Auftrag mit Ihrem Namen und Geburtsdatum und der angeforderten Leistung. Sie erhalten eine Benachrichtigung mit Link, sehen den Gesamtbetrag und zahlen im Portal. Die Stelle lädt Werte, Befunde und Bilder hoch; sie erscheinen bei der Ärztin oder dem Arzt und in Ihrem Fall. Die Stelle sieht nur ihre eigenen Aufträge und Uploads. In Benachrichtigungen und auf dem Beleg steht die Stelle und ihre Art, nicht die angeforderte Leistung.
Kliniken können eigene Abteilungen, etwa Labor und Röntgen, anlegen. Diese laden ausschließlich Abrechnungen, Werte und Ergebnisse zu Fällen des eigenen Hauses hoch; eine eigene Abrechnung über die Plattform entsteht dabei nicht.
Rechtsgrundlage ist Ihre ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) in Verbindung mit der Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); für die Angaben zur Stelle bei der Einladung unser berechtigtes Interesse und das der Ärztin oder des Arztes an der Zusammenarbeit (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Stellen verarbeiten die Daten in eigener Verantwortung.
Termine bei einer Stelle trägt die Stelle an ihrem Auftrag ein, mit Beginn, Ende und Ort. Sie, Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, das Haus und die Verwaltung sehen denselben Termin; Sie und die Stelle erhalten vor dem Termin eine Erinnerung, und Benachrichtigungen nennen die angeforderte Leistung nicht. Die Agentur, die Sie betreut, sieht in ihrem Kalender nur, dass ein Termin besteht, mit Datum und Uhrzeit, nicht die Stelle, die Leistung oder den Ort; hat die Plattform Ihr Konto der Agentur zugewiesen, nur Kürzel und Monat. Diese Anzeige für die Agentur können Sie im Portal unter „Datenschutz“ abschalten; für Angehörige ohne eigenes Konto schaltet das Familienoberhaupt.
§ 18b Direktzahlung vor Ort
Stellt eine Ärztin, ein Arzt, ein Haus oder ein anderer Anbieter über die Plattform eine Forderung für eine Leistung, die er Ihnen vor Ort erbracht hat („Direktzahlung vor Ort“), verarbeiten wir die laufende Nummer der Forderung, den Anbieter, Ihren Namen und Ihr Konto, Betrag, Währung, Grund und Datum, den Plattformanteil, den Stand von Zahlung, Gutschrift und Rücknahme sowie im Prüfpfad Zeitpunkt und handelnde Person jedes Schritts. Den Grund speichern wir außerdem als Vorlage des Anbieters; seine Vorlagen sieht nur er.
Die Forderung erscheint in Ihrem Portal und im Bereich des Anbieters; Sie erhalten dazu eine Benachrichtigung. Die Zahlung wickelt unser Zahlungsdienstleister ab (§ 5). Nennt der Grund eine Behandlung oder eine andere Angabe zu Ihrer Gesundheit, ist er ein Gesundheitsdatum.
Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), für Rechnungs- und Buchhaltungsdaten die gesetzliche Aufbewahrungspflicht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, § 147 AO, § 257 HGB) und, soweit der Grund eine Gesundheitsangabe enthält, Ihre ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).
Forderungen, Zahlungen, Gutschriften und ihr Prüfpfad werden wie Rechnungs- und Buchhaltungsdaten gespeichert (§ 6); die Vorlagen eines Anbieters, bis er sie löscht oder sein Konto geschlossen wird.
§ 19 Angemeldet bleiben und Geräteliste
Damit Sie sich nicht bei jedem Aufruf neu anmelden müssen, bleibt eine Anmeldung bis zu 90 Tage bestehen und verlängert sich mit jeder Nutzung. Jede Anmeldung erhält eine eigene Zeile in Ihrer Geräteliste.
Gespeichert werden je Zeile: eine aus der Browserkennung abgeleitete Bezeichnung, zum Beispiel „iPhone · Love Your Life App“, die Browserkennung selbst in gekürzter Form, die benutzte Anwendung, die gekürzte IP-Adresse (bei IPv4 ohne das letzte Feld, bei IPv6 auf die ersten vier Gruppen gekürzt), der Zeitpunkt der Anmeldung und der Zeitpunkt der letzten Nutzung.
Sie können jedes Gerät einzeln abmelden, auch von einem anderen Gerät aus, etwa bei Verlust oder Diebstahl, oder alle Geräte auf einmal. Die Abmeldung wirkt spätestens fünf Minuten später. In das Prüfprotokoll gehen dabei nur die Gerätekennung und die Bezeichnung ein, nie die Browserkennung und nie die Adresse.
Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie unser berechtigtes Interesse an der Sicherheit der Konten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Haben Sie bei der Anmeldung mit dem zweiten Faktor gewählt, einem Gerät zu vertrauen, legt der Browser oder die App das Cookie „lyl_vertraut“ ab. Es enthält eine zufällige Kennung; bei uns gespeichert ist nur eine Prüfsumme davon. Bei der nächsten Anmeldung auf diesem Gerät entfällt dann der Code des zweiten Faktors, das Kennwort nie. Das Vertrauen endet, wenn Sie es im Portal entziehen, das Gerät abmelden, alle Geräte abmelden, Ihr Kennwort ändern oder den zweiten Faktor ausschalten; das Cookie gilt höchstens 400 Tage und verlängert sich bei jeder Nutzung. Das Cookie ist für den von Ihnen gewählten Anmeldeweg unbedingt erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG).
§ 20 Dokumentenscanner
Nehmen Sie Unterlagen mit der Kamera auf, wird das Blatt in Ihrem Gerät erkannt, gerade gezogen und lesbarer gemacht. In den Anwendungen für Telefone erledigt das der Dokumentenscanner des Geräts, im Browser unser eigener. Erst danach werden die Seiten an unseren Server übertragen; dort werden sie geprüft, auf Schadsoftware untersucht und zu einer einzigen PDF-Datei zusammengefasst. Die einzelnen Aufnahmen werden danach nicht gesondert aufbewahrt.
Bietet Ihr Gerät eine Texterkennung an, wird der Text der Seiten dort gelesen, auf Ihrem Gerät und nicht bei uns. Er wird zusammen mit den Seiten übertragen, unsichtbar in die PDF-Datei gelegt, damit sich die Datei durchsuchen lässt, und ausgelesen: Absender, Empfänger, Datum, Rechnungs-, Kunden- und Aktenzeichen, Betrag und Währung, Bankverbindung sowie E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anschrift, sofern sie auf der Unterlage stehen. Text und ausgelesene Angaben gehören zum Dokument und werden mit ihm gelöscht.
Zur Einordnung des Dokuments, also Art, Titel, Datum, Aussteller und Sprache, übermitteln wir Angaben an unseren Auftragsverarbeiter Anthropic. Wurde auf Ihrem Gerät Text erkannt, ist das ausschließlich dieser Text; Bilder der Seiten werden dann nicht übermittelt. Andernfalls übermitteln wir höchstens vier Seiten als Bild, immer die erste und die letzte. Das Modell trifft keine medizinische Bewertung; es ordnet nur ein und beschreibt. Das Ergebnis bleibt am Dokument als maschinell erzeugt gekennzeichnet und ist änderbar.
Erkennt das Modell kein Dokument, wird nichts gespeichert.
Nehmen Sie in der Anwendung für Android-Telefone auf, werden die Seiten von der Anwendung mit einem einmaligen, nach 15 Minuten verfallenden Schlüssel an unseren Server übergeben und von der Web-Seite dort abgeholt; danach werden sie gelöscht. Das ist nötig, weil die Anwendung für Android die Seiten nicht unmittelbar an die Web-Seite reichen kann.
Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); enthält das Dokument Gesundheitsdaten, stützt sich die Verarbeitung zusätzlich auf Ihre ausdrückliche Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).
§ 20a Fallhistorie und KI-Auswertung der Unterlagen
Alle Werte, Befunde und Dokumente bleiben im Fallprofil gespeichert, damit Ihnen und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten der gesamte Verlauf vorliegt. Sie sehen jederzeit alle Ihre Fälle und die Fälle Ihrer Familienmitglieder, für die Sie zuständig sind.
Bei einem neuen Fall können Sie frühere eigene Fälle verknüpfen, bei der Falleröffnung oder später, und die Verknüpfung wieder lösen. Die Ärztin oder der Arzt des neuen Falls sieht Unterlagen eines verknüpften Falls nur, wenn BGGI sie zur Weitergabe freigegeben hat, der Fall bezahlt, nicht beim Klinikbüro gesperrt und nicht angehalten ist und Ihre Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten gilt; jeder Abruf wird protokolliert. Auch die Verwaltung von BGGI kann Fälle derselben Person verknüpfen; bei einem neuen Fall zeigt ihr die Plattform frühere, noch nicht verknüpfte Fälle derselben Person als Vorschlag an.
Zu jedem Fall erstellt die KI eine Zusammenfassung; dafür wertet unser Auftragsverarbeiter Anthropic (USA) jedes Dokument einzeln aus. Ist für den Fall eine Zahlung offen, beginnt diese Auswertung erst nach deren Eingang. Jede Auswertung wird als eigene Fassung mit Prüfsumme und Angabe des Modells gespeichert; dieselbe Datei derselben Person geht nicht erneut an die KI. Aus den Zusammenfassungen verknüpfter Fälle erstellt die KI eine Zusammenfassung des Verlaufs für den neuen Fall. Beschäftigte von BGGI prüfen diese Zusammenfassung; die Ärztin oder der Arzt sieht sie erst nach der Prüfung, Sie selbst nach der Freigabe. Die KI trifft keine Diagnose; ihre Ergebnisse sind als maschinell erstellt gekennzeichnet.
Rechtsgrundlage ist Ihre ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) in Verbindung mit der Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Speicherdauer steht in § 6.
§ 21 Mitgliedschaft über Apple App Store und Google Play
In unseren Telefon-Apps wird die Mitgliedschaft ausschließlich über den Laden abgeschlossen, aus dem die App stammt, also über den Apple App Store oder über Google Play. Damit das Abonnement Ihrem Konto und nicht dem Gerät zugeordnet werden kann, geben wir dem Laden eine pseudonyme Kontokennung mit. Sie wird aus Ihrer Benutzerkennung berechnet und lässt sich nicht in diese zurückrechnen; Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse werden dem Laden nicht übermittelt.
Der Laden meldet uns Kauf, Verlängerung, Kündigung, Zahlungsstörung, Ablauf und Erstattung. Wir speichern dazu die Transaktions- oder Kaufkennung, die Produktkennung, Beginn und Ende des bezahlten Zeitraums, den Zustand, die Umgebung und den Zeitpunkt der Meldung sowie den Inhalt der Meldung im Ereignisprotokoll. Zahlungsdaten wie Karte, Rechnungsanschrift und Beträge des Ladens erhalten wir nicht.
Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie unsere handels- und steuerrechtliche Aufzeichnungspflicht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
§ 22 Digitaler Mensch im Videogespräch
Auf Wunsch kann die KI-Dolmetscherin „Lina“ als künstlich erzeugtes Gesicht erscheinen („Digitaler Mensch“). Das Videobild erzeugt unser Auftragsverarbeiter Beyond Presence Inc. mit Sitz in den USA; es bewegt die Lippen zu dem Ton, den die Plattform zuvor erzeugt hat. Das Bild läuft über einen eigenen Videoserver, den BGGI im Rechenzentrum Frankfurt am Main selbst betreibt; der Anbieter der Videosprechstunde ist daran nicht beteiligt.
An Beyond Presence gehen ausschließlich dieser Ton, die Kennung des verwendeten Gesichts, die Adresse unseres Videoservers und eine Zugangsberechtigung, die nur für diesen Videoraum und höchstens 15 Minuten gilt. Nicht übermittelt werden: Bild, Ton und Mikrofon der Teilnehmenden, Untertitel, Texte, Namen und Kennungen von Personen, Terminen oder Fällen. Beyond Presence verarbeitet den übermittelten Ton in einem Rechenzentrum, das auch außerhalb der Europäischen Union liegen kann, insbesondere in den USA oder im Nahen Osten.
Es findet keine Aufzeichnung statt; auch unser Videoserver zeichnet nichts auf. Der Videoraum trägt einen zufälligen Namen ohne Angaben zu Personen, Terminen oder Fällen, schließt kurz nachdem kein Browser mehr verbunden ist, und wird spätestens nach zwei Stunden beendet. Die Zugangsschlüssel verlassen unseren Server nicht; jeder Browser erhält nur ein kurzlebiges Zeichen für den Raum.
Lina zeigt ein vorgefertigtes Gesicht aus dem Angebot von Beyond Presence; welches, legt BGGI in der Verwaltung fest. Ein eigenes Gesicht nach Aufnahmen einer Person verwendet BGGI nur mit deren Einwilligung; Name, Datum und Erklärung werden dann festgehalten. Das Gesicht ist als KI-erzeugt gekennzeichnet.
Der Digitale Mensch erscheint nur, wenn BGGI ihn eingeschaltet hat; in Gesprächen mit Patientinnen und Patienten erst, wenn die Prüfung des Anbieters abgeschlossen und dokumentiert ist, insbesondere Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Datenfluss, Speicherung, Ausschluss der Nutzung für das Training, Löschkonzept und Eignung für Gesundheitsdaten.
Der Digitale Mensch ist eine Zugabe zum Ton. Ist er nicht verfügbar oder nicht eingeschaltet, dolmetscht die Stimme weiter.
Derzeit setzt BGGI keinen Digitalen Menschen mit Gesicht ein: Die KI-Dolmetscherinnen „Lina“ und „Maria“ dolmetschen nur mit Stimme. An Beyond Presence werden keine Daten übermittelt. Die Absätze 1 bis 6 gelten erst wieder, wenn BGGI einen Digitalen Menschen einschaltet; vorher wird diese Erklärung angepasst.
§ 23 Zuständigkeit der Beschäftigten nach Land und Abteilung
Beschäftigte der BGGI sehen nicht alle Vorgänge. Neben der Rolle und der Abteilung entscheidet der Geltungsbereich: Er ist entweder weltweit oder auf bestimmte Länder beschränkt.
Maßgeblich ist das Land des Vorgangs: bei Patientinnen und Patienten der Wohnsitz, ersatzweise die Staatsangehörigkeit; bei Fällen und Rechnungen das Land der zugehörigen Patientin oder des zugehörigen Patienten; bei Ärztinnen, Ärzten und Häusern deren Land.
Ist einer Person kein Land zugeordnet, sieht sie nichts. Ein leeres Feld bedeutet „noch nicht zugeordnet“, nicht „alle“. Es besteht nur ein Datenbestand; die Trennung ist eine Sicht, kein zweites System.
Zugriffe werden protokolliert. Änderungen am Geltungsbereich werden mit Person, Zeitpunkt und Umfang festgehalten.
Bearbeiten Beschäftigte eines Landes einen ihnen zugewiesenen Vorgang nicht innerhalb der festgelegten Frist, geht die Zuständigkeit an die Verwaltung in Deutschland zurück.
Beschäftigte mit Länderzuständigkeit und Büros eines Landes können ihren Arbeitsort auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums haben. Greifen sie von dort auf Vorgänge ihres Landes zu, geschieht das nur für Vorgänge des zugeordneten Landes und auf Grundlage geeigneter Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO.
Weiterleitung an ein Büro: Die Verwaltung kann einen Fall einem Büro von Love Your Life zur Bearbeitung weiterleiten; eine Agentur erhält einen Fall nur, wenn sie als Büro angelegt ist. Das Büro arbeitet dann in derselben Fallakte wie die Verwaltung, ohne Kopie und ohne Preisbelege und nicht bei einem angehaltenen Fall; verknüpfte frühere Fälle sieht es nur, wenn auch sie ihm weitergeleitet sind. Bearbeiten dürfen nur das Inhaberkonto der Agentur und die von BGGI freigeschalteten Mitglieder ihres Büros. Jede Weiterleitung, ihr Ende und jeder Zugriff werden mit Zeit und Person protokolliert.
Einen neuen Fall prüfen zuerst Beschäftigte des Länderbüros im Land der Patientin oder des Patienten nach Absatz 2, sofern dort jemand mit dieser Aufgabe eingerichtet ist; sonst prüfen ihn die übrigen Beschäftigten der Verwaltung, nie Beschäftigte, die nur für ein anderes Land zuständig sind.
§ 24 Öffentliche Partnerkarte auf der Startseite
Ärztinnen, Ärzte, Kliniken und Krankenhäuser können zustimmen, auf der öffentlichen Startseite von Love Your Life mit einer Partnerkarte vorgestellt zu werden. Die Karte zeigt ausschließlich das freigegebene Hauptbild, den Namen, den Fachbereich und das Land. Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift und Webseite werden nie öffentlich gezeigt; weitere Angaben sehen nur angemeldete Nutzerinnen und Nutzer.
Rechtsgrundlage ist die Einwilligung der jeweiligen Partnerin oder des Partners (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die im eigenen Profil erteilt und dort jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen wird. Zeitpunkt der Erteilung und des Widerrufs werden im Prüfprotokoll festgehalten. Nach einem Widerruf verschwindet die Karte mit dem nächsten Aufruf der Startseite; ein bereits ausgeliefertes Bild kann in Zwischenspeichern bis zu einer Stunde nachwirken.
Schaltet die Verwaltung öffentliche Bewertungen ein, zeigt die Karte zusätzlich den Durchschnitt und die Anzahl der Bewertungen, die angemeldete Patientinnen und Patienten im Portal abgegeben haben. Die Bewertungen selbst, ihre Verfasserinnen und Verfasser und Freitexte bleiben nicht öffentlich.
Ob Partnerkarten und Bewertungen überhaupt öffentlich erscheinen, entscheidet die Verwaltung über Schalter, die ab Werk ausgeschaltet sind. Zahlen zu Ärztinnen, Ärzten und Kliniken je Land werden nur aus tatsächlichen, freigegebenen Einträgen berechnet und nie geschätzt.
§ 25 Kunden werben Kunden
Im Programm „Kunden werben Kunden“ erhalten registrierte Patientinnen und Patienten einen persönlichen Werbecode mit Werbelink und QR-Code, sobald sie die Erklärung nach § 25c abgegeben haben; auch die Inhaber der Plattform haben einen eigenen Werbelink. Ärztinnen und Ärzte erhalten keinen Werbelink; Links, die Ärztinnen und Ärzten früher ausgegeben wurden, wirken nicht mehr. Registriert sich eine Person über einen Werbelink, halten wir im Moment der Registrierung fest, wer sie geworben hat und auf welchem Weg der Code übermittelt wurde, über den Link oder über das Cookie (§ 9). Nachträglich ändert nur die Verwaltung diese Zuordnung; jede Änderung wird protokolliert.
Guthaben und Kontingent: Wir verbuchen das Startguthaben der geworbenen Person, das Guthaben der werbenden Person, dessen Verrechnung mit Rechnungen, Rücknahmen bei Stornierung oder Erstattung und Korrekturen. Außerdem führen wir das Werbekontingent der werbenden Person, also die Zahl der Werbungen, die ihr offenstehen, und erhöhen es, sobald eine von ihr geworbene Person behandelt wurde; über jede Erhöhung benachrichtigen wir sie, ohne die geworbene Person zu nennen. Die werbende Person sieht von den über ihren Link registrierten Personen nur den Anfangsbuchstaben und den Monat der Registrierung.
Agentur: Wird die werbende Person von einer Agentur betreut, wird auch die geworbene Person dieser Agentur zugeordnet; die Agentur trägt einen Anteil am Guthaben. Für die Fälle der geworbenen Person entsteht dann der Agenturaufschlag, und diese Agentur erhält ihren Anteil als Entgelt für ihre Betreuungsleistungen; die Zuordnung verarbeiten wir deshalb auch zur Abrechnung mit der Agentur (§ 25a). Darauf und auf den Namen der Agentur weisen wir vor Abschluss der Registrierung hin. Einblick in Ihre Fälle erhält die Agentur nur, wenn Sie dem bei der Registrierung ausdrücklich zustimmen.
Missbrauchsabgleich: Damit niemand sich selbst wirbt, gleichen wir bei einer Werbung die Angaben beider Personen ab: Konto, Familienzugehörigkeit, Vor- und Nachname mit Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anschrift, jeweils auch die der Rechnungskontakte, sowie Namen von Zahlenden und Rechnungsempfängern. Verglichen werden vereinheitlichte Werte, etwa die letzten neun Ziffern einer Telefonnummer. Ergibt der Abgleich eine Übereinstimmung, bleibt die Zuordnung bestehen, das Guthaben wird vorläufig nicht gewährt, und ein Mensch prüft den Vorgang; vor einer abschließenden Entscheidung zu Ihren Lasten können Sie Stellung nehmen.
Steuerung: Agenturen können die Werbung für die von ihnen betreuten Personen abschalten; die Verwaltung kann das für einzelne Konten tun.
§ 25a Zuordnung zu einer Agentur bei der Registrierung
Jedes Patientenkonto gehört zu genau einer Agentur. Registrieren Sie sich als Patientin oder Patient, halten wir fest, welcher Agentur Ihr Konto zugeordnet wird und auf welchem Weg: über den Werbelink oder QR-Code einer Agentur, auch über das Cookie „bggi_ref“ (§ 9), über einen Agenturcode oder eine Kennmarke, die Sie im Registrierungsformular eintragen, über den Werbelink einer Person, die einer Agentur zugeordnet ist (§ 25), über den Werbelink eines Social-Media-Partners (§ 25b), über einen Link der Inhaber, mit dem eine Registrierung einer bestimmten Agentur zugeordnet wird, oder als Angehörige eines Familienkontos über die Agentur dieses Kontos. Kommen Sie über einen Link mit Code, wird das Codefeld nicht angezeigt, und die Agentur steht fest.
Kommen Sie ohne Link und tragen Sie keinen Code ein, weist die Plattform Ihr Konto automatisch einer Agentur zu. Eine Agentur kann in mehreren Ländern tätig sein; in Betracht kommen zuerst die Agenturen, die in Ihrem Wohnland tätig sind, und unter ihnen entscheidet die Einstufung, die die Verwaltung für jede Agentur festlegt, und innerhalb derselben Stufe die Nähe zu Ihrem Wohnsitz, also gleicher Ort, gleiche Postleitzahlregion, gleiches Land, gleiche Weltregion. Dafür verwenden wir Wohnland, Wohnort und Postleitzahl aus Ihrem Konto. Gibt es in Ihrem Wohnland keine geeignete Agentur oder ist noch kein Wohnland angegeben, weist die Plattform Ihr Konto der Auffangagentur zu, die BGGI dafür festlegt; tragen Sie Ihr Wohnland später ein, wählt die Plattform einmal neu. Angehörige eines Familienkontos folgen der Agentur des Familienoberhaupts. Bei der Agentur wird vermerkt, dass die Plattform Ihr Konto zugewiesen hat.
Verarbeitet werden die zugeordnete Agentur, der Weg der Zuordnung, der verwendete Werbe- oder Agenturcode, bei einer automatischen Zuweisung Einstufung und Nähe, nach denen zugewiesen wurde, der Zeitpunkt sowie spätere Änderungen durch die Verwaltung mit handelnder Person, Zeitpunkt und Grund.
Zwecke sind die Begleitung durch die Agentur, die Berechnung des Agenturaufschlags und des Anteils der Agentur sowie der Nachweis der Zuordnung gegenüber Ihnen und der Agentur. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags über die Nutzung der Plattform (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); für die Aufbewahrung als Abrechnungsgrundlage unsere rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
Die zugeordnete Agentur erhält die Angaben Ihres Kontos, die sie für die Begleitung benötigt, etwa Name und Kontaktdaten, und die Angabe, dass Sie ihr zugeordnet sind. Einblick in Ihre Fälle mit Gesundheitsdaten erhält sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Hat die Plattform Ihr Konto der Agentur zugewiesen, zeigt ihr Kalender zu Ihren Terminen nur ein Kürzel und den Monat. Agenturen verarbeiten die Daten in eigener Verantwortung und können ihren Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums haben (§ 5). Die Agentur sieht in ihrer Übersicht über zugeordnete Personen nur Zahlen, keine Namen. Von Ihren Unterlagen sieht die Agentur nur Seitenzahl und Datum, nicht Inhalt oder Dateinamen, solange ihr Ihr Fall nicht als Büro zur Bearbeitung weitergeleitet ist (§ 23); für Termine bei externen Diagnostik- und Leistungsstellen gilt § 18a.
§ 25b Social-Media-Partner
Personen mit Reichweite in sozialen Medien können sich als Social-Media-Partner registrieren. Wir verarbeiten dafür Name und Anzeigename, E-Mail-Adresse, Land, die angegebenen Kanäle mit Plattform, Kanalname, Adresse und Zahl der Follower, den Stand der Freigabe mit Zeitpunkt und handelnder Person, die Agentur, die den Partner übernimmt oder angeworben hat, den persönlichen Werbecode mit Werbelink und QR-Code, das Kontingent der Registrierungen, die Guthaben- und Auszahlungsbuchungen, die Bankverbindung für Auszahlungen und den Stand des Vertrags. Die Erklärung zu Heilberufen beschreibt § 25c.
Registriert sich eine Person über den Werbelink eines Social-Media-Partners, auch über das Cookie „bggi_smp“ (§ 9), halten wir fest, über welchen Partner sie gekommen ist, ob sie behandelt wurde und welche Beträge daraus für sie, für den Partner und für die Agentur gebucht werden; ihr Konto wird der Agentur des Partners zugeordnet (§ 25a). Der Partner sieht über die geworbenen Personen nur Zahlen und den Stand seiner Beträge, keine Namen und keine Angaben zu Fällen oder Behandlungen. Die Agentur, die den Partner übernimmt, sieht Name, Kanäle, Stand des Kanalnachweises und Stand des Partners, nicht seine Bankverbindung.
Kanalnachweis: Der Partner weist jeden Kanal nach, indem er einen Bestätigungscode der Plattform in Profil oder Beschreibung des Kanals einträgt; die Inhaber der Plattform prüfen Kanal und Zahl der Follower und vermerken Name, Datum und Ergebnis. Ist die Abfrage eingeschaltet, lesen wir bei YouTube-Kanälen die Zahl der Abonnenten über die offizielle Schnittstelle von Google. Ein Kanal kann nur einem Partnerkonto zugeordnet sein.
Zwecke sind die Prüfung der Voraussetzungen der Freigabe, insbesondere der Mindestzahl der Follower und doppelt angegebener Kanäle, die Durchführung des Vertrags mit dem Partner, die Zuordnung geworbener Personen, die Berechnung und Auszahlung der Vergütung für die Werbeleistung und die Abrechnung mit der Agentur. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), für die Aufbewahrung von Buchungs- und Auszahlungsbelegen unsere rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) und für das Cookie die Einwilligung (§ 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Die Angaben zum Partner speichern wir bis zur Löschung seines Kontos; Guthaben-, Auszahlungs- und Abrechnungsbuchungen so lange wie Rechnungs- und Buchhaltungsdaten und die Zuordnung einer geworbenen Person so lange wie die Agenturzuordnung (§ 6).
§ 25c Erklärung zu Heilberufen und Abgleich
Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Angehörige anderer Heilberufe und Gesundheitsfachberufe können nicht Agentur, aktiver Agent, Social-Media-Partner oder werbende Person bei „Kunden werben Kunden“ sein; dasselbe gilt für Personen, die für eine Klinik, eine Praxis oder eine Apotheke handeln. Wer sich als Agentur, aktiver Agent oder Social-Media-Partner registriert oder bei „Kunden werben Kunden“ einen Werbelink erhalten möchte, erklärt deshalb in der Plattform, dass keiner dieser Fälle vorliegt, bei einer Agentur auch für ihre Inhaberinnen und Inhaber, Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer. Ohne diese Erklärung wird keine Registrierung freigegeben und kein Werbelink ausgegeben; ein früher ausgegebener Werbelink wirkt erst wieder, wenn die Erklärung vorliegt.
Gespeichert werden mit dem Konto der Zeitpunkt der Erklärung, die Fassung des Erklärungstextes, die Sprache, in der er angezeigt wurde, sowie die IP-Adresse und die Browserkennung, mit denen die Erklärung abgegeben wurde.
Außerdem gleicht die Plattform das Konto und die E-Mail-Adresse mit den Konten und Adressen ab, die als Ärztin oder Arzt, Klinik, Apotheke, Fachkraft eines Heilberufs oder Versorgungspartner geführt werden. Ergibt der Abgleich eine Übereinstimmung, weist die Plattform die Registrierung ab oder verweigert die Freigabe; einen Werbelink gibt sie nicht aus, ein bereits ausgegebener wirkt nicht. Zu dieser Entscheidung gilt § 7 Abs. 3.
Zweck ist sicherzustellen, dass Angehörige von Heilberufen für die Registrierung, die Behandlung oder die Wahl einer Patientin oder eines Patienten keinen Vorteil erhalten. Rechtsgrundlage ist unsere rechtliche Pflicht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) und unser berechtigtes Interesse an der Einhaltung der §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs, die Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe stellen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Die Erklärung und das Ergebnis des Abgleichs speichern wir, solange die Rolle als Agentur, aktiver Agent, Social-Media-Partner oder werbende Person besteht, und danach drei Jahre, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem die Rolle endet. Werden sie in einem laufenden Verfahren gebraucht, speichern wir sie bis zu dessen Abschluss.
§ 26 Schließen von Konten, Archiv und gesperrte E-Mail-Adressen
Wird ein Konto geschlossen, geschieht das stets mit Angabe eines Grundes. Dabei legen wir eine Archivzeile an: Grund, Zeitpunkt, die handelnde Person und die E-Mail-Adresse, wie sie zum Zeitpunkt der Schließung lautete. Das Konto wird gesperrt; laufende Anmeldungen werden beendet.
Die Zeile des Kontos bleibt bestehen, weil Rechnungen, Verträge, Einwilligungsnachweise und Prüfprotokolle auf sie verweisen. Das Schließen eines Kontos ist keine Löschung Ihrer Daten; die Löschung können Sie gesondert beantragen (§ 7). Dabei werden Inhalte gelöscht oder unkenntlich gemacht, soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
E-Mail-Adresse: Je nach Grund wird die Adresse freigegeben oder bleibt gesperrt. Freigegeben heißt: Mit derselben Adresse kann ein neues, leeres Konto angelegt werden; die frühere Akte wird nicht angehängt. Gesperrt bleibt die Adresse, wenn das Konto wegen Missbrauchs, Täuschung oder Vertragsbruchs geschlossen wurde; eine erneute Registrierung mit dieser Adresse ist dann für die in § 6 genannte Dauer nicht möglich. Welche Gründe zu einer Sperre führen, legt die Verwaltung fest.
Rechtsgrundlage ist die Erfüllung rechtlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) sowie unser berechtigtes Interesse, einen Missbrauch der Plattform durch erneute Registrierung zu verhindern (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Ein Konto je Person und Rolle: Vor der Anlage eines Kontos prüft die Plattform, ob dieselbe Person in derselben Rolle bereits ein Konto hat. Verglichen werden die vereinheitlichte E-Mail-Adresse und bei sehr ähnlichen Adressen der Name, jeweils mit den Konten derselben Rolle; Konten in anderen Rollen zählen nicht. Besteht ein solches Konto, wird die Anlage abgewiesen, ohne dass bestätigt wird, welche Adresse hinterlegt ist; angeboten werden die Anmeldung und das Zurücksetzen des Kennworts. Auffällige Fälle legt die Plattform der Verwaltung mit gekürzter E-Mail-Adresse zur Prüfung vor. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem Konto je Person und Rolle und an der Verhinderung von Missbrauch (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
§ 26a Zustimmung zu geänderten Vertragsfassungen
Wir können den Wortlaut der Bedingungen und Verträge ändern, denen Sie zugestimmt haben. Eine geänderte Fassung wird Ihnen in der Plattform angezeigt, bevor sie gilt; zusätzlich senden wir einen Hinweis an die in Ihrem Konto hinterlegte E-Mail-Adresse. Ihre Entscheidung treffen Sie ausdrücklich; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Für die Entscheidung stehen Ihnen 30 Tage ab der ersten Anzeige zur Verfügung; innerhalb dieser Frist erinnern wir Sie an eine offene Entscheidung.
Verarbeitet werden dabei: Ihr Konto, die Art des Vertrags oder der Bedingungen und die Bezeichnung der Fassung, der Zeitpunkt der Anzeige, Ihre Entscheidung (zugestimmt, abgelehnt oder zurückgestellt) mit ihrem Zeitpunkt, eine Prüfsumme des Wortlauts, dem Sie zugestimmt haben, die Erinnerungen und Warnhinweise, die wir Ihnen angezeigt haben, sowie der Versand des Hinweises per E-Mail mit Zeitpunkt und Zustellergebnis. Den Inhalt jeder Fassung bewahren wir so auf, dass er in Ihrer Akte lesbar bleibt.
Zweck ist der Nachweis, welche Fassung wann wirksam in den Vertrag einbezogen wurde, die Erfüllung des Vertrags in der jeweils geltenden Fassung sowie die Erinnerung an eine offene Entscheidung innerhalb der Frist von 30 Tagen. Die Prüfsumme dient allein dazu, den zugestimmten Wortlaut später unverändert nachweisen zu können.
Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); für die Aufbewahrung des Nachweises unsere rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) und unser berechtigtes Interesse an einem belastbaren Nachweis der Einbeziehung und an der Abwehr unberechtigter Ansprüche (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Beruht eine Erklärung auf einer Einwilligung, etwa in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, holen wir diese gesondert ein; eine Vertragsänderung ersetzt sie nicht.
Speicherdauer: Das Protokoll und die zugestimmten Fassungen bewahren wir auf, solange der Vertrag läuft, und danach drei Jahre, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Vertrag endet (regelmäßige Verjährungsfrist, §§ 195, 199 BGB). Ist eine Fassung Bestandteil eines Belegs, der handels- oder steuerrechtlich aufzubewahren ist, oder wird sie in einem laufenden Verfahren gebraucht, bewahren wir sie so lange auf, wie die Aufbewahrungspflicht oder das Verfahren dauert, und löschen sie danach. Wird Ihr Konto geschlossen oder gelöscht, bleibt die Zeile des Protokolls bestehen, weil sie den Vertragsstand belegt (§ 26); Inhalte, die darüber hinausgehen, werden gelöscht oder unkenntlich gemacht.
Wir geben dieses Protokoll nicht an Dritte weiter. Zugang haben allein Beschäftigte, die es für die Vertragsverwaltung benötigen, sowie die Anbieter, die die Plattform und den E-Mail-Versand für uns betreiben (§ 5), und im Streitfall oder zur Prüfung die von uns beauftragte Rechts- und Steuerberatung.
§ 27 Anmeldung mit Apple und Google
Patientinnen und Patienten können sich statt mit E-Mail-Adresse und Kennwort auch mit ihrem Apple- oder Google-Konto registrieren und anmelden. Die Knöpfe erscheinen nur, wenn wir den jeweiligen Weg eingerichtet haben; in unserer iPhone-App öffnet sich dafür das Anmeldefenster des Systems.
Nach dem Klick werden Sie zu Apple oder zu Google weitergeleitet und melden sich dort an. Dabei erhält der Anbieter die üblichen Verbindungsdaten Ihres Browsers, insbesondere IP-Adresse und Browserkennung, sowie die Angabe, dass Sie sich bei Love Your Life anmelden möchten. Anbieter sind Apple Distribution International Ltd., Irland, mit Apple Inc., USA, und Google Ireland Ltd., Irland, mit Google LLC, USA. Sie verarbeiten diese Daten in eigener Verantwortung nach ihren eigenen Datenschutzhinweisen; eine Übermittlung in die USA ist dabei möglich.
Vom Anbieter erhalten wir die feste Kennung Ihres Kontos beim Anbieter, Ihre E-Mail-Adresse und die Angabe, ob der Anbieter sie bestätigt hat, sowie, soweit übermittelt, Vor- und Nachname; Apple übermittelt den Namen nur bei der ersten Anmeldung. Haben Sie bei Apple gewählt, Ihre E-Mail-Adresse zu verbergen, erhalten wir eine private Weiterleitungsadresse; E-Mails an diese Adresse leitet Apple an Sie weiter. Ihr Kennwort bei Apple oder Google erhalten wir nicht.
Wir speichern die Kennung beim Anbieter zusammen mit Ihrem Konto. Ein bestehendes Patientenkonto verknüpfen wir nur, wenn der Anbieter die E-Mail-Adresse bestätigt hat und das Konto bereits bestätigt ist. Besteht noch kein Konto, schließen Sie die Registrierung mit denselben Pflichtangaben und Einwilligungen ab wie bei der Registrierung mit E-Mail-Adresse; Namen übernehmen wir dabei nur in lateinischer Schrift.
Zum Schutz vor untergeschobenen Anmeldungen legt Ihr Browser während der Anmeldung einen Zufallswert im lokalen Speicher ab („lyl-sozial-bindung“, ersatzweise im Sitzungsspeicher). Er enthält keine Angaben zu Ihrer Person, wird zu Beginn und zum Abschluss der Anmeldung an unseren Server übermittelt und danach entfernt. Der Zwischenstand des Anmeldevorgangs wird verschlüsselt übertragen und gilt höchstens 15 Minuten, der geprüfte Zwischenstand bis zum Abschluss der Registrierung höchstens 30 Minuten.
Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags über die Nutzung der Plattform (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); der Zufallswert im Browser ist für den von Ihnen gewählten Anmeldeweg unbedingt erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Die Verknüpfung speichern wir bis zur Löschung Ihres Kontos.
§ 28 Chat „Love Your Life KI Assistant“, Sprache und Antwort-Zwischenspeicher
Auf den Seiten der Plattform steht ein Chat „Love Your Life KI Assistant“ zur Verfügung, der Fragen zur Plattform mit Hilfe von KI beantwortet. Die Antworten erzeugt unser Auftragsverarbeiter Anthropic (USA); sie können Fehler enthalten. Der Chat gibt keine medizinische oder rechtliche Beratung und fragt keine Gesundheitsdaten ab.
Der Chat ist strikt auf den Bereich begrenzt, in dem Sie angemeldet sind: Patientenportal, Agenturportal, Arztportal, Anbieterportal oder Verwaltung. Er ruft keine Daten aus Konten, Fällen, Unterlagen oder Rechnungen ab. An Anthropic übermittelt werden Ihre Frage, der bisherige Verlauf dieses Gesprächs sowie Bereich und Sprache. Bitte geben Sie im Chat keine Gesundheitsangaben und keine anderen persönlichen Angaben ein.
Den Chat im Verwaltungsbereich können nur die dafür freigegebenen Konten mit der Rolle Inhaber nutzen. Dort kann der Chat eine Änderung an freigegebenen Einstellungen vorschlagen; wirksam wird sie erst, wenn die angemeldete Person sie bestätigt. Vorschlag und Bestätigung werden mit Person und Zeitpunkt protokolliert.
Gesprächsverlauf: Der Verlauf bleibt beim Seitenwechsel und nach dem Neuladen erhalten, weil er im Sitzungsspeicher Ihres Browser-Tabs liegt. Er endet mit dem Schließen des Tabs und wird verworfen, wenn Sie sich abmelden oder ein anderes Konto anmelden. Auf unseren Servern speichern wir Ihre Fragen und die Antworten nicht, ausgenommen allgemeine Fragen im Antwort-Zwischenspeicher.
Sprache: Ist die Sprachfunktion eingeschaltet, können angemeldete Personen ihre Frage sprechen und sich Antworten vorlesen lassen. Die Aufnahme geht zur Spracherkennung an unseren Auftragsverarbeiter ElevenLabs (USA), die Antwort zur Sprachausgabe an Google Cloud Text-to-Speech über den Endpunkt der Europäischen Union, für Persisch an ElevenLabs. Ton und erkannter Text werden nicht gespeichert; gespeichert werden nur Zähler und die Buchung des Verbrauchs auf Ihrem Sprachguthaben. Sprachguthaben kaufen Sie über unseren Zahlungsdienstleister Stripe (§ 5).
Antwort-Zwischenspeicher: Um Rechenaufwand und Kosten zu senken, speichern wir Antworten auf allgemeine Fragen, getrennt je Bereich und Sprache, und beantworten dieselbe Frage im selben Bereich dann ohne erneuten KI-Aufruf. Gespeichert werden nur die erste, eigenständige Frage eines Gesprächs und die Antwort darauf, wenn beide keinen Bezug zu einer Person oder einem Fall erkennen lassen. Vor dem Speichern prüft unser Server Frage und Antwort auf Namen, Kontaktdaten, Fall-, Rechnungs- und Ausweisnummern, Datumsangaben, Anschriften, Gesundheitsangaben in Ich-Form und Bezüge auf eigene Daten wie „mein Fall“ oder „meine Rechnung“; im Zweifel wird nicht gespeichert. Fragen mit solchen Angaben werden nie gespeichert und nie aus dem Speicher beantwortet. Ein gespeicherter Eintrag wird keinem Konto zugeordnet.
§ 29 KI-Ausfüllhilfe
In Formularen der Plattform kann eine KI-Ausfüllhilfe Vorschläge machen: Sie übernimmt Angaben, die bereits in Ihrem Konto, Ihrem Profil oder dem betreffenden Fall gespeichert sind, und schlägt Formulierungen für Ihre eigenen Eingaben vor. Sie entscheiden, ob Sie einen Vorschlag übernehmen; ohne Ihr Zutun wird nichts gespeichert oder abgeschickt.
Angaben aus dem System schlägt unser Server selbst vor; sie gehen nicht an das KI-Modell. Geladen werden nur Angaben, die die handelnde Person ohnehin sehen darf, und nur die, die das Formular vorsieht. Für Formulierungsvorschläge übermitteln wir die in das Formular eingegebenen Texte an unseren Auftragsverarbeiter Anthropic (USA). Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern schlägt das Modell nie vor; Kontaktdaten und Links werden aus jedem Vorschlag entfernt.
Medizinische Angaben, etwa Beschwerden, Diagnosen oder Medikamente, gehen nur an das Modell, wenn für die betroffene Patientin oder den betroffenen Patienten eine wirksame Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten vorliegt; ohne Patientenbezug, etwa bei der Registrierung, nie. Für medizinische Felder macht die Hilfe nur Vorschläge zu dem, was selbst eingegeben wurde; Vorschläge mit Begriffen oder Werten, die weder in der Eingabe noch in den gespeicherten Angaben stehen, werden verworfen.
Eingaben und Vorschläge werden nicht gespeichert; gespeichert wird nur ein Zähler des Verbrauchs. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags über die Nutzung der Plattform (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), bei öffentlichen Formularen ohne Konto unser berechtigtes Interesse an einer verständlichen Formularführung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und für medizinische Angaben die ausdrückliche Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).
§ 30 Automatische E-Mail-Antwort
Eingehende E-Mails an Postfächer der Plattform, also der Verwaltung, von Beschäftigten und von Agenturen, können automatisch bearbeitet werden, wenn die automatische Antwort eingeschaltet ist. Je Postfach gilt eine von drei Stufen: nur eine Eingangsbestätigung ohne KI; ein Antwortvorschlag der KI, den ein Mensch prüft und freigibt; oder eine selbständige Antwort, die ausschließlich einen von uns freigegebenen Text aus unserer Wissensbasis verwendet.
Vor jeder KI-Verarbeitung prüft unser Server die Nachricht ohne KI: Verdächtige Nachrichten werden nicht beantwortet, automatische Absender übersprungen. Lässt die Nachricht einen Bezug zu einer Person oder zu Gesundheitsangaben erkennen, erhält sie nur eine Eingangsbestätigung und wird einem Menschen vorgelegt; sie geht dann nicht an das KI-Modell.
Andernfalls übermitteln wir Betreff und Text der Nachricht, gekürzt und mit unkenntlich gemachten Kontaktdaten, zusammen mit den freigegebenen Einträgen der Wissensbasis an unseren Auftragsverarbeiter Anthropic (USA), um Sprache und Anliegen zu erkennen und, soweit die Stufe des Postfachs es vorsieht, einen Antwortvorschlag zu erstellen. Daten aus Fällen, Konten oder Preislisten erhält das Modell nicht. Ob eine Antwort hinausgeht, entscheidet nicht das Modell, sondern die Regel des Postfachs.
Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einer schnellen und geordneten Bearbeitung eingehender Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Verträge (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Speicherdauer steht in § 6.
§ 30a E-Mails von Agenturen: Werbelink, QR-Code und Vorlagen zur Kundengewinnung
Versendet eine Agentur aus ihrem Postfach auf der Plattform eine E-Mail, wählt sie zuerst die Art der Empfängerin oder des Empfängers, also Patientin oder Patient, Agentur, Social-Media-Partner, Ärztin oder Arzt oder Klinik, und die Plattform fügt den dazu passenden Werbelink und QR-Code dieser Agentur an. Link und QR-Code enthalten nur den Werbecode der Agentur, keine Angaben zur Empfängerin oder zum Empfänger. Registriert sich jemand darüber als Patientin oder Patient, gilt für die Zuordnung § 25a und für das Cookie „bggi_ref“ § 9. Registriert sich über den Werbelink einer Agentur eine Ärztin, ein Arzt, eine Klinik, ein Schönheitszentrum, ein Dienstleister, ein Lieferdienst oder ein Versorgungspartner, halten wir die Agentur am Konto fest, aber nur aus dem Code im Link, nicht aus dem Cookie, und nur bei einer freigegebenen Agentur; vor dem Absenden wird angezeigt, über welche Agentur die Registrierung läuft und dass sie dafür kein Entgelt erhält. Dasselbe gilt, wenn eine Agentur einen Anbieter selbst einreicht. Die Übersicht darüber sieht nur die Geschäftsführung von BGGI; die Agentur selbst sieht über die Registrierungen über ihren Link nur Zahlen. Registriert sich ein Haus über den Link einer Agentur oder reicht sie es ein, beauftragt BGGI diese Agentur gesondert mit der Betreuung des Hauses (§ 25a).
Für die Gewinnung neuer Kundinnen und Kunden stellt die Plattform Agenturen fertige Textvorlagen bereit. Die Agentur wählt eine Vorlage, trägt die Empfängerin oder den Empfänger ein und verschickt die E-Mail selbst. Vor dem Versand bestätigt die Agentur, dass sie die Empfängerin oder den Empfänger anschreiben darf, bei Werbung insbesondere, dass deren vorherige ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Die Vorlagen enthalten keine Zusagen zu Kosten, Terminen oder Behandlungserfolg.
Den Text der E-Mail kann die Plattform mit Hilfe von KI in der Sprache der Empfängerin oder des Empfängers verfassen; die Agentur kann zusätzlich einen kurzen eigenen Satz eingeben, den die KI sauber formuliert. Dazu übermitteln wir an unseren Auftragsverarbeiter Anthropic (USA) nur die Art der Empfängerin oder des Empfängers, die Sprache, den Vorlagetext mit den Beträgen und den Satz der Agentur, keinen Namen, keine E-Mail-Adresse und keine Gesundheitsangaben; enthält der Satz Gesundheitsangaben, geht er nicht an die KI. Die Agentur sieht und ändert den Text vor dem Versand.
Die sendende Agentur entscheidet, wen sie anschreibt; sie ist für die Herkunft der Kontaktdaten, das Vorliegen einer Einwilligung und die Rechtmäßigkeit der Ansprache verantwortlich. BGGI stellt Vorlagen, Postfach und Versandweg bereit, fügt Werbelink und QR-Code an und protokolliert den Versand.
§ 30b KI im Postfach: Korrektur, Formulierung, Übersetzung und Prüfung ausgehender E-Mails
Im Postfach der Plattform kann die schreibende Person einen Text von der KI auf Rechtschreibung und Grammatik prüfen oder aus Stichworten ausformulieren lassen; dafür übermitteln wir den eingegebenen Text an unseren Auftragsverarbeiter Anthropic (USA). Die schreibende Person sieht das Ergebnis und entscheidet, ob sie es übernimmt.
Nachrichten, die im Portal an die Verwaltung, die Technik oder den Rechtsanwalt von Love Your Life geschrieben werden, stellen wir in der Sprache der empfangenden Person zu; dafür übersetzt Anthropic (USA) den Text. Der ursprüngliche Wortlaut bleibt daneben erhalten, Antworten gehen in der Sprache der schreibenden Person zurück.
E-Mails, die aus einem Postfach der Plattform an Adressen außerhalb der Plattform gehen, einschließlich der automatischen Antworten nach § 30, prüft vor dem Versand eine KI. Angehalten werden private Nachrichten ohne Bezug zur Plattform und Nachrichten mit Patienten- oder Gesundheitsdaten, die nicht nach außen dürfen; an eine Stelle, die an dem Fall bereits beteiligt ist, etwa die behandelnde Ärztin oder Klinik, darf eine E-Mail die dafür nötigen Angaben enthalten. Dafür übermitteln wir Betreff, Text und die Adressen der externen Empfängerinnen und Empfänger an Anthropic (USA). Mitteilungen der Plattform aus festen Vorlagen, etwa zu Terminen und Rechnungen, sind von der Prüfung ausgenommen.
Hält die Prüfung eine E-Mail an oder ist sie nicht möglich, geht die E-Mail nicht hinaus; die absendende Person erhält einen Hinweis im Portal. Die Verwaltung kann eine angehaltene E-Mail nach eigener Prüfung unverändert freigeben oder verwerfen; wer den Text einer angehaltenen E-Mail öffnet, wird protokolliert. In das Prüfprotokoll gehen nur Kennungen und Gründe, nicht der Inhalt.
Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an fehlerfreier, verständlicher und sicherer Kommunikation und am Schutz vor der unbefugten Weitergabe von Gesundheitsdaten (Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO); enthält eine Nachricht Gesundheitsangaben, zusätzlich die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).
In den Postfächern von Ärztinnen, Ärzten und Kliniken ist die KI-Unterstützung beim Lesen und Schreiben ausgeschaltet: kein Textentwurf, keine Zusammenfassung, kein Antwortvorschlag und keine Ausfüllhilfe durch die KI. BGGI kann sie dort einschalten, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Prüfung ausgehender E-Mails nach Absatz 3 gilt für alle Postfächer.
§ 31 Fotos im Bereich Schönheit
Im Fragebogen des Bereichs Schönheit können Sie Fotos hochladen, etwa von der Körperregion, um die es geht, sowie Aufnahmen oder Unterlagen zu früheren Eingriffen. Fotos helfen der Ärztin oder dem Arzt, Ihren Wunsch einzuschätzen. Sie können sehr persönliche, auch intime Körperregionen zeigen und sind Gesundheitsdaten.
Hochgeladene Fotos werden wie andere Unterlagen Ihres Falls behandelt: vor der Ablage auf Schadsoftware geprüft, in unserer Ablage in der Region Frankfurt am Main gespeichert und nur über kurzlebige, an das angemeldete Konto gebundene Adressen abrufbar. Sehen können sie nur die Personen, die Ihren Fall betreuen, also die Ärztin oder der Arzt und das Haus, denen Ihr Fall zugewiesen ist, sowie die zuständigen Beschäftigten von Love Your Life. Öffentlich gezeigt oder für Werbung verwendet werden Ihre Fotos nicht.
Haben Sie der KI-gestützten Voranalyse zugestimmt, können Fotos in diese Voranalyse einbezogen und dafür an Anthropic (USA) übermittelt werden.
Wird Ihr Fall zwischen den Bereichen Medizin und Schönheit umgehängt, erhalten Ärztinnen, Ärzte und Häuser des neuen Bereichs Zugriff auf die Unterlagen, soweit Ihr Fall ihnen zugewiesen wird. Über das Umhängen informieren wir Sie.
Rechtsgrundlage ist Ihre ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) in Verbindung mit der Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Speicherdauer entspricht der von Falldaten (§ 6).
§ 32 Bilder in Profilen von Anbietern
Ärztinnen, Ärzte, Kliniken, Schönheitszentren und weitere Anbieter können Bilder in ihr Profil laden. Gepflegt werden die Bilder auch von berechtigten Beschäftigten der Anbieterbetreuung im Verwaltungsbereich, bei Länderzuständigkeit nur für Anbieter ihres Landes.
Vor der Ablage entfernen wir aus jedem Bild die eingebetteten Metadaten, etwa GPS-Koordinaten, Kameraseriennummer und Aufnahmezeit. Jedes Bild wird vor der Anzeige geprüft und freigegeben. Wer ein Bild hochlädt, bestätigt, die Rechte daran zu haben und die Einwilligung abgebildeter Personen eingeholt zu haben.
Freigegebene Bilder sehen angemeldete Nutzerinnen und Nutzer im Profil; auf der öffentlichen Startseite erscheint ein Bild nur nach § 24. Ersetzt ein Anbieter ein Bild, bewahren wir die abgelöste Fassung als Nachweis auf (§ 6); entfernt er ein aktuelles Bild, löschen wir dessen Dateien sofort.
Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags mit dem Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und unser berechtigtes Interesse an geprüften und rechtmäßigen Profilen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); für abgebildete Personen deren Einwilligung gegenüber dem Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Bilder und Videos, die Anbieter hochgeladen haben und die wir freigegeben haben, veröffentlichen wir auch auf eigenen Kanälen von Love Your Life in sozialen Netzwerken, um die Plattform und die Anbieter vorzustellen; dafür dürfen wir sie zuschneiden, kürzen, mit Untertiteln versehen sowie Texte und Untertitel übersetzen. Die Betreiber der sozialen Netzwerke verarbeiten veröffentlichte Beiträge in eigener Verantwortung, teilweise auch außerhalb der Europäischen Union. Rechtsgrundlage ist der Vertrag mit dem Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und für abgebildete Personen deren Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die der Anbieter einholt und uns auf Verlangen nachweist; Bilder und Videos, die Patientinnen oder Patienten zeigen, veröffentlichen wir nur mit deren ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Nach einem Widerruf entfernen wir Beiträge mit Aufnahmen der betreffenden Person; nach dem Ende des Vertrags mit dem Anbieter veröffentlichen wir keine neuen Beiträge mehr und entfernen bestehende Beiträge auf sein Verlangen.
§ 33 Anlage von Anbietern durch die Verwaltung und Profile
Die Verwaltung kann Ärztinnen und Ärzte, Kliniken über ihr International Office und Lieferdienste selbst anlegen, bevor diese sich registrieren, und sie anschließend einladen. Dafür verarbeiten wir die Angaben, die auch die Selbstregistrierung verlangt, etwa Name, Fachbereiche, Anschrift, Land, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, sowie die Sprache der Einladung. Die Angaben stammen von der eingeladenen Stelle selbst oder aus öffentlich zugänglichen Quellen wie Internetauftritten und Verzeichnissen.
Die Einladung geht per E-Mail in der gewählten Sprache hinaus und enthält einen Link, der für die festgelegte Dauer gilt. Bis zur Annahme ist das Konto nicht anmeldbar; Einwilligungen und die Zustimmung zum Vertrag gibt nur die eingeladene Person selbst. Mit der Einladung informieren wir über diese Verarbeitung, die Herkunft der Angaben und das Recht, ihr zu widersprechen. Eine zurückgezogene Einladung macht den Link sofort unbrauchbar.
Registriert sich eine Klinik oder eine Ärztin oder ein Arzt, legt die Plattform aus den bereits erfassten Angaben ein Profil mit Land, Sprache, Art der Einrichtung und angebotenen Leistungen an. Die Profile sind für die Verwaltung nach Land gruppiert und durchsuchbar.
Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse, geeignete Partner für die Behandlung unserer Patientinnen und Patienten zu gewinnen und zu finden (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), sowie die Anbahnung und Erfüllung eines Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Speicherdauer steht in § 6.
§ 34 Versicherung: Prämie und Police
Auf Ihren Wunsch holt Love Your Life für Sie oder eine Begleitperson das Angebot eines Versicherers ein, etwa für eine Reise-Krankenversicherung. Dafür übermitteln wir dem Versicherer die für das Angebot nötigen Angaben: Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit der zu versichernden Person, bei Begleitpersonen ihr Verhältnis zur Patientin oder zum Patienten, Reisezeitraum und Zielland.
Die Prämie des Versicherers ziehen wir zusammen mit unserer Bearbeitungsgebühr ein und leiten sie an den Versicherer weiter; beide Beträge weisen wir getrennt aus. Der Versicherer stellt die Police aus; wir legen sie als Dokument in Ihrer Fallakte ab. Von der Versicherung erhalten wir keine Vergütung.
Gesundheitsangaben gehören nicht zu den Angaben, die wir für ein Angebot übermitteln. Verlangt ein Versicherer sie für einen Antrag, übermitteln wir sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Der Versicherer verarbeitet die Daten in eigener Verantwortung. Beschäftigte eines Versicherungspartners sehen ausschließlich die ihnen zugewiesenen Anfragen.
Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags mit Ihnen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); für Angaben zu einer Begleitperson unser berechtigtes Interesse an der Durchführung des von Ihnen gewünschten Auftrags (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Ihre Anfrage bearbeitet die Verwaltung von Love Your Life im Bereich Versicherung für Ihr Land; ist sie einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter eines Versicherungspartners zugewiesen, erhält auch diese Person Erinnerungen dazu. Erinnert wird beim Eingang, nach einer von BGGI festgelegten Frist und vor Reisebeginn; Erinnerungen und interne Mitteilungen nennen nicht den Namen der zu versichernden Person, und nach dem Ende der Reise erinnern wir nicht mehr. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags mit Ihnen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
§ 34a Hinweis auf eine Versicherung für Dienstleister
Hat eine Dienstleisterin oder ein Dienstleister ein Gewerbe angemeldet, aber keinen Haftpflichtversicherungsschutz im Portal hinterlegt, zeigen wir im Dienstleisterportal einen Hinweis mit einem Link auf die Webseite eines Versicherungspartners.
Wird der Link aufgerufen, halten wir fest, wer ihn aufgerufen hat (Name und Kennung des Kontos), wann er aufgerufen wurde und auf welchen Partner er zeigte. Die IP-Adresse und Kennzeichen des Browsers oder des Geräts speichern wir dafür nicht, und wir setzen dafür keine Cookies und keine Zählpunkte Dritter ein.
Zweck ist allein der Überblick darüber, wie oft und von wem der Hinweis genutzt wird. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Auswertung und Verbesserung eigener Hinweise im Portal (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Für den Hinweis erhalten wir keine Vergütung, und wir übermitteln diese Angaben nicht an den Partner.
Speicherdauer: 24 Monate ab dem Aufruf; danach löschen wir die Angaben oder führen sie zu einer Zählung ohne Personenbezug zusammen.
Mit dem Aufruf des Links verlassen Sie unsere Plattform. Für die Webseite des Partners gelten dessen eigene Datenschutzhinweise; auf die dortige Verarbeitung haben wir keinen Einfluss und tragen dafür keine Verantwortung. Ein Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Versicherer zustande.
§ 35 Reisedaten an BGGI Travel
Flüge und Hotels buchen Sie auf der Plattform (§ 35b). Bietet BGGI für die Buchung das Reiseportal BGGI Travel an, gilt Folgendes: BGGI Travel ist ein eigener Geschäftsbereich der BGGI GmbH; die Plattform „Love Your Life“ und BGGI Travel sind getrennte Systeme mit getrennten Zwecken. Nur wenn Sie in die Übergabe Ihrer Reisedaten gesondert einwilligen, geben wir beim Wechsel zu BGGI Travel die Reisedaten Ihres Falls mit: Fallnummer, Vor- und Nachname, Zielstadt und Zielland der Behandlung, Ankunfts- und Abreisedatum, Anzahl der Reisenden einschließlich Begleitpersonen, Herkunftsland und Herkunftsstadt, Ihre Sprache und die gewünschte Leistung, also Flug oder Unterkunft. Ohne Einwilligung öffnet BGGI Travel ohne diese Angaben.
Die Adresse, mit der Sie zu BGGI Travel wechseln, enthält keine Angaben zu Ihrer Person, sondern nur eine zufällige Kennung; BGGI Travel ruft die Daten damit über eine gesicherte Verbindung von der Plattform ab. Die Daten sind 24 Stunden abrufbar und werden danach, oder sofort nach einem Widerruf, auf der Plattform gelöscht. Festgehalten wird, welche Angaben wann übergeben wurden.
Ist die Buchungsrückmeldung eingeschaltet, meldet BGGI Travel getätigte Buchungen zurück, also Leistung, Stand, Buchungsnummer, Datum, Uhrzeit und Ort, bei Flügen den Abflugort, und wir zeigen sie in Ihrem Portal an. Preise erhalten wir dabei nicht.
Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und, soweit die Angaben erkennen lassen, dass eine Behandlung geplant ist, Ihre ausdrückliche Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Die Verwendung der Reisedaten bei BGGI Travel ist ein anderer Zweck als die Organisation Ihrer Behandlung; sie stützt sich allein auf Ihre Einwilligung. Wortlaut, Verwendung bei BGGI Travel und Widerruf nennt die Einwilligung in die Weitergabe von Reisedaten an BGGI Travel.
§ 35a Termine im Google-Kalender
Auf Wunsch überträgt Love Your Life Ihre Termine, also Behandlungen, Videotermine, Fahrten, Dolmetscheinsätze, Lieferfenster, Reisen, Termine zur Übergabe oder Anpassung bei Versorgungspartnern und Termine bei externen Diagnostik- und Leistungsstellen, in einen eigenen Kalender „Love Your Life – Ihre Termine“ in Ihrem Google-Konto und hält ihn aktuell. Das geschieht nur mit Ihrer Einwilligung in die Übertragung Ihrer Termine in Ihren Google-Kalender und nach Ihrer Freigabe bei Google.
Übertragen werden je Termin ein Titel, der nur die Art des Termins und bei Arztterminen den Namen der Ärztin oder des Arztes nennt, Beginn und Ende, der Ort, eine Beschreibung mit Name der Ärztin oder des Arztes, Name der Einrichtung, Fallnummer, Stand des Termins, bei Terminen mit Anfahrt die Fahrzeit, ein Verweis in Ihr Portal (bei Videoterminen in den Videoraum, bei Lieferungen zur Sendungsverfolgung) sowie Erinnerungen. Diagnosen, Befunde, Unterlagen, Nachrichten, Rechnungen und Zahlungsdaten werden nicht übertragen. Von Google erhalten wir eine Zugangsberechtigung, die wir verschlüsselt speichern, sowie Kennung und E-Mail-Adresse Ihres Google-Kontos; Ihre übrigen Kalender und Daten bei Google können wir weder lesen noch ändern.
Google verarbeitet die Termine als Ihr eigener Anbieter nach Ihrem Vertrag mit Google; Anbieterin für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum ist die Google Ireland Limited, Irland. Google kann Daten auch außerhalb der Europäischen Union verarbeiten, insbesondere in den USA.
Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und, soweit die Angaben erkennen lassen, dass Sie eine medizinische Behandlung erhalten, Ihre ausdrückliche Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO); soweit Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union gelangen, auch Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Trennen Sie die Verbindung, widerrufen Sie die Einwilligung oder lassen Sie Ihr Konto löschen, löschen wir den Kalender „Love Your Life – Ihre Termine“ in Ihrem Google-Konto, widerrufen die Freigabe bei Google und löschen die gespeicherte Zugangsberechtigung.
§ 35b Flug- und Hotelbuchung auf der Plattform
Flüge und Hotels können Patientinnen und Patienten, Agenturen und Anbieter auf der Plattform suchen und buchen, für sich und für andere Personen, mit oder ohne Bezug zu einem Fall. Suchen ist ohne Anmeldung möglich; dabei verarbeiten wir nur die Suchangaben und begrenzen die Zahl der Anfragen je Anschluss. Gebucht wird mit einem Konto.
Für eine Buchung verarbeiten wir die Angaben der Reisenden, die die Fluggesellschaft oder das Hotel verlangt: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, E-Mail-Adresse und Rufnummer, Passdaten nur, wenn die Fluggesellschaft sie verlangt, dazu Verbindung oder Hotel, Zeitraum, Sitzplatz, Gepäck, Preis, Buchungscode und Stand der Buchung. Die Angaben der Reisenden speichern wir verschlüsselt. Bezahlt wird zuerst an BGGI über Stripe (§ 5); erst danach geht die Buchung über Duffel an die Fluggesellschaft oder das Hotel. Bestätigung und Buchungscode senden wir an die angegebene E-Mail-Adresse und eine Kopie an die buchende Person. Änderungen durch die Fluggesellschaft meldet uns Duffel; wir teilen sie der buchenden Person, der angegebenen E-Mail-Adresse und der Agentur mit, die gebucht hat.
Buchen Sie für eine andere Person, sind Sie dafür verantwortlich, dass sie mit der Buchung und der Weitergabe ihrer Angaben einverstanden ist; mit der Bestätigung erhält die reisende Person unseren Hinweis zum Datenschutz (Art. 14 DSGVO). Eine Agentur sieht nur die Buchungen ihrer eigenen Konten.
Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), bei Buchungen für andere Personen auch unser berechtigtes Interesse an der Durchführung der gewünschten Reise (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), für Belege die gesetzliche Aufbewahrungspflicht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Passdaten und Geburtsdatum löschen wir nach der von BGGI festgelegten Frist (derzeit sieben Monate) nach dem Ende der Reise; Namen, Kontaktangaben, Buchung und Belege bleiben wie Rechnungsdaten gespeichert (§ 6).
§ 35c Kalender von Ärztinnen und Ärzten
Ärztinnen und Ärzte können ihren eigenen Kalender bei Google, bei Microsoft (Outlook, Microsoft 365) oder bei einem anderen Anbieter mit CalDAV-Zugang, etwa Apple, mit der Plattform verbinden; das geschieht nur, wenn sie es selbst freigeben. Wir legen dort einen eigenen Kalender „Love Your Life – Praxistermine“ an und tragen die Termine der Ärztin oder des Arztes aus der Plattform ein: Art des Termins mit Fallnummer, Beginn und Ende — ohne Namen, Diagnose, Ort und Beschreibung. Aus ihrem übrigen Kalender lesen wir nur, wann sie belegt sind, also Beginn und Ende, keine Inhalte; diese Zeiten sperren die Terminplanung auf der Plattform.
Den Zugang speichern wir nur verschlüsselt. Belegte Zeiten halten wir nur für die jeweils nächsten 60 Tage vor und ersetzen sie bei jedem Abgleich. Trennt die Ärztin oder der Arzt die Verbindung, löschen wir den Kalender „Love Your Life – Praxistermine“ beim Anbieter, den Zugang, die übertragenen Einträge und die belegten Zeiten. Der Anbieter des Kalenders verarbeitet die Einträge nach seinem Vertrag mit der Ärztin oder dem Arzt; Google und Microsoft können Daten auch in den USA verarbeiten.
Rechtsgrundlage ist für die Ärztin oder den Arzt deren Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); für Patientinnen und Patienten, deren Fallnummer im Titel steht, unser berechtigtes Interesse und das der Ärztin oder des Arztes an einer zuverlässigen Terminplanung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
§ 36 Personalgewinnung: Fachkräfte und Einrichtungen
Über die Plattform bringen wir Einrichtungen des Gesundheitswesens mit Fachkräften sowie mit selbstständigen Ärztinnen, Ärzten und Fachkräften zusammen. Wir verarbeiten dafür die Profile und Unterlagen der Fachkräfte, etwa Kontaktdaten mit Anschrift, Qualifikationen, Berufserfahrung, Lebenslauf, Wunschländer, Arbeitsmodell und Angaben zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse, sowie die Bedarfe der Einrichtungen.
Einrichtungen sehen Bewerberlisten zunächst ohne Namen. Unterlagen erhalten sie erst nach einem bestätigten Vorschlag und Ihrer Zustimmung, Kontaktdaten erst nach deren Freigabe. Der Zugriff einer Einrichtung auf Unterlagen endet 30 Tage nach Abschluss des Vorgangs.
Bitte laden Sie keine Angaben zu Gesundheit, Religion oder anderen besonderen Kategorien hoch, die für die Bewerbung nicht erforderlich sind. Bewerberdaten bewahren wir nach Abschluss eines Vorgangs für die von uns festgelegte Frist (Vorgabe 180 Tage) auf und löschen sie danach, soweit Sie nicht in eine längere Aufnahme eingewilligt haben.
Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags mit Ihnen oder mit der Einrichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und für die Weitergabe von Unterlagen an eine Einrichtung Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Bis eine Einrichtung Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten erhält, laufen Nachrichten und Videogespräche zwischen Ihnen und der Einrichtung nur über die Plattform; wir halten dabei Zeitpunkt und Beteiligte fest, bei Videogesprächen auch die Dauer. Kontaktdaten, die bis dahin in Nachrichten übermittelt werden, erkennt die Plattform und hält sie zurück. Melden Sie, dass Sie eine Stelle gefunden haben, oder schließen Sie Ihr Profil, gleichen wir Ihre Angaben dazu mit den Einrichtungen ab, denen Ihr Profil über die Plattform gezeigt wurde, und unterrichten bei einem Treffer die Geschäftsführung. Zweck ist allein die Prüfung, ob einer Einrichtung gegenüber innerhalb der Schutzfrist von zwölf Monaten eine Vergütung für unsere Leistungen entsteht; wir nutzen dafür ausschließlich Daten aus der Plattform und Ihre eigenen Angaben, keine anderen Quellen, und Ihnen entstehen dadurch keine Kosten. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Durchsetzung der mit den Einrichtungen vereinbarten Vergütung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
§ 38 Bewertungen
Nach einer abgeschlossenen Behandlung, Videoberatung oder einem beendeten Einsatz können Patientinnen und Patienten Ärztinnen, Ärzte, Kliniken, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Fahrerinnen und Fahrer mit einem bis fünf Sternen bewerten; Freitexte gibt es nicht. Angezeigt werden nur Durchschnitt und Anzahl, ohne Namen der Bewertenden; öffentlich nur nach § 24.
Bewertungen, die gegen die Regeln verstoßen, kann die Verwaltung mit Begründung für ungültig erklären; das wird protokolliert. Bewertungen bleiben gespeichert, bis Ihre Daten nach § 7 gelöscht werden.
Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse und das Interesse der Nutzerinnen und Nutzer an verlässlichen Erfahrungswerten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
§ 39 Erinnerungen, Benachrichtigungen und Leistungshinweise
Im Portal können Sie Erinnerungen und Leistungshinweise erhalten. Wir kennzeichnen stets, von wem sie stammen: Hinweis Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, automatische Erinnerung, Hinweis von Love Your Life oder Werbung von Love Your Life. Werbung erhalten Sie nur, wenn Sie sie eingeschaltet haben.
Zugestellt wird im Portal und, nach Ihren Einstellungen, per Push-Benachrichtigung oder E-Mail. Zu jeder E-Mail, die eine Reaktion erwartet, erscheint zusätzlich eine Benachrichtigung im Portal, die bis zu Ihrer Reaktion offen bleibt. Leistungshinweise und Erinnerungen können Sie in den Einstellungen abwählen; Hinweise zu Sicherheit, Terminen und Zahlungen nicht.
Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); beruhen Erinnerungen auf Gesundheitsangaben, Ihre ausdrückliche Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO); Werbung erhalten Sie nur mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Speicherplatz: Erreicht der Speicher Ihrer eigenen Unterlagen 75, 90 oder 100 Prozent der für Sie geltenden Grenze, erhalten Sie einmal je Schwelle und Abrechnungszeitraum einen Hinweis im Portal, nach Ihren Einstellungen per E-Mail und, wenn Sie sie erlaubt haben, als Push-Benachrichtigung; für Angehörige ohne eigenes Konto erhält ihn das Familienoberhaupt. Im Portal und in der E-Mail führt der Hinweis zur Buchung weiteren Speichers auf unserer Website, in den Apps nicht. Dafür verarbeiten wir die Belegung in Prozent, die erreichte Schwelle und den Zeitraum; der Merker einer Schwelle wird gelöscht, wenn die Belegung wieder darunter fällt oder ein neuer Zeitraum beginnt. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Inhalt von Push-Benachrichtigungen: Eine Push-Benachrichtigung trägt den Titel und den Text der zugehörigen Benachrichtigung im Portal, bei Anfragen an Fahrdienste und Dolmetscher zusätzlich die Schaltflächen nach § 14 Absatz 6. Je nach den Einstellungen Ihres Geräts kann sie auch auf dem Sperrbildschirm erscheinen; ob und wie, legen Sie in den Einstellungen Ihres Geräts oder Browsers fest, und dort können Sie Push-Benachrichtigungen jederzeit abschalten.
§ 40 Stimmen der KI-Personas, eigene Stimmen und Live-Assistenz der Verwaltung
Die Stimmen unserer KI-Personas erzeugt Google Cloud Text-to-Speech (Chirp 3 HD) über den Endpunkt der Europäischen Union, für Sprachen, für die es dort keine Stimme gibt, derzeit Persisch, unser Auftragsverarbeiter ElevenLabs (USA). Wird dafür die Stimme einer realen Person nachgebildet, geschieht das nur mit deren Einwilligung; Name, Datum und Wortlaut der Erklärung halten wir fest. Bei ElevenLabs wird die Stimmprobe dazu an ElevenLabs übermittelt.
Eigene Stimmen über Google: Für eine eigene Stimme spricht die Person eine kurze Referenzaufnahme und ihre Einwilligung in dem von Google vorgegebenen Wortlaut; Google erzeugt daraus im Endpunkt der Europäischen Union einen Stimmschlüssel. Die Aufnahme der gesprochenen Einwilligung und die unterschriebene Erklärung bewahren wir als Nachweis auf; die Referenzaufnahme speichern wir nicht. Ein Widerruf sperrt die Stimme sofort; vor jedem Einsatz wird geprüft, ob sie freigegeben ist. Einzelheiten nennt die Einwilligung in die Erzeugung und Nutzung einer synthetischen Stimme.
In der Verwaltung steht eine Live-Assistenz zur Verfügung, mit der Beschäftigte sprechen. Stimme und Text der Beschäftigten gehen dabei zur Spracherkennung an ElevenLabs, zur Sprachausgabe an Google Cloud, für Persisch an ElevenLabs, und zur Beantwortung an Anthropic (USA). Die Assistenz gibt sich als KI zu erkennen.
Rechtsgrundlage für die Nachbildung einer Stimme ist die Einwilligung der Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, soweit biometrische Daten verarbeitet werden Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO), für die Live-Assistenz die Durchführung des Beschäftigungs- oder Vertragsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Eine Einwilligung in die Nachbildung der Stimme kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; die Stimme wird dann nicht mehr verwendet und beim Anbieter gelöscht.
§ 40a Telefon: KI-Assistenten, Büros und Rückrufbitten
Unter der Rufnummer der Plattform meldet sich der KI-Assistent Fabian. Er beantwortet Fragen zur Plattform, hilft bei der Registrierung, nimmt auf Wunsch ein gesundheitliches Anliegen für eine Falleröffnung auf und nimmt Rückrufbitten und Terminanfragen entgegen. Gespräche mit der KI-Terminassistentin Laura führen nur Personen, die sich mit einer PIN ausweisen (§ 40c); alle anderen Anrufe führt Fabian. Beide stellen sich zu Beginn als KI vor.
Ablauf: Den Anruf stellt der Telekommunikationsanbieter sipgate GmbH (Deutschland) zu. Unser eigenes System BGGI AI Hub (§ 17a) wandelt die gesprochenen Worte in Text um und erzeugt die Stimme der Antwort, beides mit Google Cloud in der Europäischen Union. Love Your Life erhält vom Hub nur den erkannten Text, nie den Ton. Die Antwort erzeugt unser Auftragsverarbeiter Anthropic (USA) aus dem Text; feste Sätze kommen aus der Plattform. Kurdisch und Persisch spricht die Stimme nicht; diese Anrufe werden auf Arabisch oder Englisch geführt, E-Mails danach gehen in Ihrer Sprache hinaus.
Gespeichert werden: eine gekürzte Rufnummer, die nicht wählbar ist, die Rufnummer als nicht umkehrbarer Abdruck zum Wiedererkennen, die Sprache, bei bestätigter Identität das Konto, Kennungen der Anliegen aus einer festen Liste und, verschlüsselt, das Gedächtnis des laufenden Gesprächs. Einem Konto ordnet Fabian einen Anruf erst zu, wenn die anrufende Person die Telefon-Kennnummer ihres Kontos nennt und einen Code bestätigt, den wir an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse senden; Kennnummer und Code stehen nie im Gesprächsverlauf. Hat die anrufende Person noch kein Konto, fragt Fabian nach ihrer E-Mail-Adresse, um ihr den Link zur Registrierung zu senden. Die Adresse speichern wir verschlüsselt im Anrufergedächtnis, damit Fabian beim nächsten Anruf nur fragt, ob dieselbe Adresse gilt, ohne sie vorzulesen.
Aufnahme eines Anliegens: Patientinnen und Patienten mit bestätigter Identität können ihr gesundheitliches Anliegen am Telefon schildern. Vorher bittet Fabian ausdrücklich um Zustimmung; ohne ein klares Ja nimmt er nichts auf. Mit Zustimmung stellt er die Fragen des Fachbereichs, die auch die Falleröffnung auf der Webseite stellt, sowie Behandlungsort und Wohnort, und speichert die Antworten als vorbereitete Falleröffnung in Ihrem Konto. Ein Fall entsteht erst, wenn Sie die Falleröffnung selbst abschließen. Die Zustimmung halten wir mit Fassung, Sprache und Zeitpunkt fest. Bei Notfallwörtern weist Fabian zuerst auf den Notruf hin; die Wörter zählen wir nur als Zahl, ohne Bezug zu Anruf oder Konto.
Rückrufbitten und Terminanfragen: Möchten Sie zurückgerufen werden oder einen Termin anfragen, nehmen wir Ihren Namen, Ihre Rufnummer, Ihre Sprache, die Wunschzeit und eine kurze Beschreibung des Anliegens ohne Gesundheitsangaben auf; Rufnummer und E-Mail-Adresse speichern wir nur verschlüsselt. Die Aufgabe geht an die Agentur, die Sie betreut, sonst an die Verwaltung. Sie erfahren nur das Ergebnis.
§ 40b WhatsApp
Die Rufnummer der Plattform ist zugleich die WhatsApp-Nummer für Kundinnen und Kunden. Schreiben Sie uns über WhatsApp, antwortet der KI-Assistent Fabian, oder ein Büro Ihres Landes übernimmt nach derselben Länderregel wie am Telefon (§ 40a). Der Geschäftsführung antwortet die Terminassistentin Laura (§ 40c).
Die Nachrichten verarbeitet der Betreiber der WhatsApp Business Platform aus dem Meta-Konzern, für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum die Meta Platforms Ireland Limited, Irland, als Anbieter des Dienstes. Für unsere Nummer speichert Meta die Inhalte ruhender Nachrichten in Deutschland; zur Zustellung kann Meta Daten auch in den USA verarbeiten. Auf der Plattform speichern wir Ihre WhatsApp-Kennung verschlüsselt und als nicht umkehrbaren Abdruck, das Land aus der Ländervorwahl, Ihre Sprache und den Text der Nachrichten verschlüsselt; in Gesprächen mit Fabian oder Laura speichern wir Nachrichten vor dem Ausweis und Nachrichten mit einer Ziffernfolge ab vier Stellen oder mit Gesundheitsangaben ohne Inhalt. Bilder, Sprachnachrichten und Dateien laden wir nicht herunter; wir vermerken nur ihre Art.
Fabian gibt über WhatsApp erst Auskunft, wenn Sie sich ausgewiesen haben: mit der Telefon-Kennnummer Ihres Kontos und der PIN, die Sie im Portal festgelegt haben, oder, solange keine PIN festgelegt ist, mit einem Code, den wir an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse senden; eine Agentur weist sich mit der hinterlegten Rufnummer, ihrem Code und ihrer PIN aus. Vorher weist Fabian bei Notfallwörtern auf den Notruf hin, bittet um den Ausweis und sendet auf Wunsch den Link zur Registrierung, der zu Ihrer Rolle passt; Anfragen von Agenturen und Apotheken, die sich nicht selbst registrieren können, gibt er an die Geschäftsführung weiter. Kennnummer, PIN und Code stehen nie in einer Antwort und nie im gespeicherten Verlauf. Nach dem Ausweis hilft Fabian im Bereich Ihres Kontos: Das KI-Modell erhält je laufendem Fall nur Kennung, Stand und nächsten Schritt und zu offenen Rechnungen nur deren Anzahl; auf Wunsch sendet Fabian einen Link zur Zahlung. Einer Agentur nennt er nur ihre eigenen Zahlen, ohne Namen. Die Freigabe endet 30 Minuten nach der letzten Nachricht (von BGGI festgelegte Vorgabe). Möchten Sie zurückgerufen werden, geht eine Aufgabe an die Agentur, die Sie betreut, sonst an die Verwaltung. Bitte senden Sie über WhatsApp keine Gesundheitsangaben und keine Unterlagen; dafür steht Ihr Portal bereit.
Mehr als 24 Stunden nach Ihrer letzten Nachricht schreiben wir Ihnen über WhatsApp nicht mehr; einzige Ausnahme ist die Bestätigung eines bezahlten Termins oder einer bezahlten Buchung mit einer von Meta freigegebenen Vorlage, je Termin einmal. Kundinnen und Kunden rufen wir über WhatsApp nicht an.
§ 40c Terminassistentin Laura
Die KI-Terminassistentin Laura von Love Your Life nimmt Termine an, trägt sie ein und bestätigt sie. Auskunft über offene und fällige Vorgänge der Plattform und über Störungen gibt sie nur den berechtigten Personen der Geschäftsführung, nachdem sie sich mit einer PIN ausgewiesen haben; dafür liest sie Aufgaben, E-Mails und Benachrichtigungen in deren Portal sowie die Kontaktlisten nach § 17a und die Profile nach § 33. Anrufenden ohne diese Erkennung gibt sie keine Auskunft; ihre Anrufe führt Fabian (§ 40a). Die Erkennung per PIN gilt am Telefon und über WhatsApp nur, solange der BGGI AI Hub den Zugang der Geschäftsführung als freigegeben meldet; ist er gesperrt oder die Meldung nicht zu erhalten, gibt Laura keine Auskunft, und ein laufendes Gespräch mit dieser Erkennung endet.
E-Mails im Namen der Geschäftsführung versendet Laura nur nach deren ausdrücklicher Bestätigung; über jede Handlung erhält die Geschäftsführung eine Bestätigung per E-Mail, die im Prüfprotokoll festgehalten wird. Die Antworten erzeugt Anthropic (USA). Termine gibt Laura dem BGGI AI Hub nur unter einer verdeckten Kennung und ohne Gesundheitsangaben weiter (§ 17a). An Termine erinnert Laura die Geschäftsführung mit einem Anruf über WhatsApp, den der BGGI AI Hub aufbaut, nie über das Festnetz; ob die dafür bei WhatsApp nötige Anruferlaubnis besteht, melden wir dem Hub mit Stand und Zeitpunkt, ohne Rufnummer und ohne Inhalt.
Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einer geordneten Führung der Termine und Vorgänge (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Enthalten E-Mails oder Vorgänge Gesundheitsangaben, verarbeitet Laura sie nur im Rahmen der Aufgaben, für die die betroffene Person eingewilligt hat, und gibt sie nur an die berechtigten Personen der Geschäftsführung weiter. Die Speicherdauer steht in § 6.
§ 41 Beschwerden
Beschwerden über eine Person oder Stelle, etwa eine Ärztin, eine Klinik oder einen Dienstleister, bearbeiten wir in bis zu drei Stufen. Wir verarbeiten die Beschwerde mit Nummer, Beschreibung, betroffenem Fall, benannter Person oder Stelle, Stand und Fristen. Die betroffene Person oder Stelle erhält die für eine Stellungnahme nötigen Angaben. Wird eine Stufe nicht fristgerecht abgeschlossen, wird die Beschwerde automatisch der nächsten Stufe vorgelegt.
Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags und unser berechtigtes Interesse an der Qualität der über die Plattform organisierten Leistungen (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO); enthält die Beschwerde Gesundheitsangaben, Ihre ausdrückliche Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Beschwerden bewahren wir drei Jahre nach ihrem Abschluss auf.
§ 42 Änderungen dieser Erklärung
Wir passen diese Erklärung an, wenn sich Verarbeitungen ändern oder neue hinzukommen. Über wesentliche Änderungen informieren wir registrierte Nutzerinnen und Nutzer vor deren Wirksamwerden im Portal. Beruht eine Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung, holen wir für neue Zwecke eine neue Einwilligung ein.
Die Nummer 37 ist frei; sie gehörte einem gestrichenen Abschnitt. Die übrigen Nummern bleiben unverändert, damit Verweise aus anderen Texten der Plattform stimmen.
§ 43 Sprachfassungen
Dieses Dokument liegt in 24 Sprachen vor. Verbindlich ist allein die deutsche Fassung; die übrigen Sprachfassungen dienen dem Verständnis.