Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 29. Oktober 2026
Kurz erklärt (unverbindlich)
Diese Zusammenfassung in einfacher Sprache ist unverbindlich. Sie erleichtert nur den Überblick. Verbindlich ist allein der nachfolgende Text.
Diese Bedingungen gelten, wenn Sie Love Your Life nutzen. Love Your Life organisiert und begleitet Behandlungen; behandelt werden Sie von Ärztinnen, Ärzten und Kliniken.
Sie zahlen nur für Leistungen, die wir tatsächlich erbringen. Vor jeder Buchung sehen Sie den Gesamtbetrag mit allen Aufschlägen.
Eine Vorauszahlungsrechnung bezahlen Sie innerhalb von 14 Tagen. Wir erinnern Sie vorher. Bleibt die Zahlung aus, wird der Fall geschlossen.
Hat ein Anbieter vor Ort eine Leistung für Sie erbracht, kann er den Betrag in Ihr Portal stellen. Sie sehen, wer was wofür verlangt, und zahlen online. Mahnungen gibt es dafür nicht.
Termine und Einsätze können Sie bis zu bestimmten Fristen kostenfrei absagen. Erscheinen Sie ohne Absage nicht, müssen Sie den Termin in der Regel bezahlen.
Guthaben aus „Kunden werben Kunden“ und Sprachguthaben werden nicht ausgezahlt. Sie verfallen nach den genannten Fristen.
Love Your Life ist kein Notfalldienst. Im Notfall rufen Sie sofort den Notruf.
Sie können Ihr Konto jederzeit kündigen. Daneben haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Alle Kosten Ihrer Behandlung zahlen Sie im Voraus über die Plattform. Kostet die Behandlung weniger, erstatten wir den Unterschied. Mehrkosten entstehen nur mit Ihrer Zustimmung oder bei einer Komplikation; auch sie zahlen Sie über die Plattform. Aus wichtigem Grund, etwa bei schwerer Erkrankung oder Ablehnung des Visums, können Sie von einer Behandlung zurücktreten. Nach Annahme des Kostenvoranschlags wechseln wir Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Klinik nur mit Ihrer Zustimmung.
§ 1 Vertragsparteien und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der BGGI GmbH, Rostocker Straße 43, 53117 Bonn, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Bonn unter HRB 26753 („BGGI“ oder „wir“), und den Patientinnen und Patienten, die die Plattform „Love Your Life“, eine Marke der BGGI GmbH, nutzen, sowie den Personen, die für sie handeln, etwa gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern oder Familienoberhäuptern im Familientarif („Sie“).
Sie gelten in beiden Bereichen der Plattform, Medizin und Schönheit, und unabhängig davon, ob Sie die Plattform im Browser oder in einer Telefon-App nutzen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser Bedingungen sind die Nutzung der Plattform und die Organisation und Begleitung internationaler medizinischer Behandlungen und ästhetischer Eingriffe durch BGGI, in Deutschland und in jedem anderen Land, das Sie bei der Eröffnung eines Falls als Behandlungsort mit Stadt und Land angeben.
BGGI erbringt selbst keine medizinischen Heilbehandlungen und keine ästhetischen Eingriffe und erteilt keine medizinischen Ratschläge. Medizinische Entscheidungen treffen ausschließlich die behandelnden Ärztinnen, Ärzte, Kliniken, Krankenhäuser und Schönheitszentren. Der Behandlungsvertrag kommt unmittelbar mit ihnen zustande; BGGI wird nicht Partei des Behandlungsvertrags. Für Diagnose, Indikation, Aufklärung, Durchführung und Ergebnis einer Behandlung oder eines Eingriffs sind allein sie verantwortlich.
BGGI ist weder Versicherer noch Versicherungsmakler; für Anfragen zu einer Reise-Krankenversicherung gilt § 30, für die Komplikations-Versicherung § 30b.
Neben diesen Bedingungen gelten der Nutzungs- und Servicevertrag für Patientinnen und Patienten und die in § 43 genannten Bedingungen.
§ 3 Leistungen von BGGI
BGGI organisiert und begleitet internationale medizinische Behandlungen und ästhetische Eingriffe. Dazu erbringt BGGI folgende Leistungen: die Bereitstellung der Plattform; die Fallaufnahme, die Aufbereitung medizinischer Unterlagen und die Vorlage Ihres Falls bei passenden Ärztinnen, Ärzten, Kliniken, Krankenhäusern und Schönheitszentren; die Fallbegleitung und Betreuung, insbesondere die Koordination von Terminen und die Kommunikation mit den Beteiligten; die Übersetzung und die Dolmetscherleistung, maschinell oder durch Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die BGGI für Sie bucht; die Visum- und Reiseorganisation, insbesondere Einladungsschreiben, Visum-Unterstützung, Transfer, Unterstützung bei der Unterkunft und die Buchung von Flügen und Hotels (§ 30a); die Auswahl, Buchung und Koordination unterstützender Leistungen Dritter, etwa Begleitung, Fahrten, Krankentransporte, Leistungen von Versorgungspartnern und Apotheken sowie die Weiterleitung von Anfragen zu einer Reise-Krankenversicherung; und die Verwaltung und Abrechnung der Leistungen Ihres Falls.
Unterstützende Leistungen — insbesondere Dolmetschen, Begleitung, Fahrten, Krankentransport, Unterkunft, Lieferung und Leistungen von Versorgungspartnern — erbringen die jeweiligen Dienstleister und Partner in eigener fachlicher Verantwortung. BGGI schuldet insoweit die sorgfältige Auswahl, Buchung, Koordination und Abrechnung, nicht die Fachleistung selbst. Einsätze von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Fahrerinnen und Fahrern und Begleitpersonen buchen Sie bei BGGI; BGGI beauftragt die Dienstleister im eigenen Namen, und der Vertrag über den Einsatz besteht zwischen Ihnen und BGGI. Wer welche Leistung schuldet und wie BGGI haftet, regelt § 38.
Für einen Einsatz vor Ort fragt BGGI Fahrerinnen, Fahrer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher an, deren Einsatzgebiet den Einsatzort umfasst. Für eine persönliche Dolmetscherin oder einen persönlichen Dolmetscher im Videogespräch fragt BGGI unabhängig vom Ort Personen an, die sowohl Ihre Sprache als auch die Sprache der Ärztin oder des Arztes sprechen. Den Einsatz übernimmt, wer zuerst annimmt; nimmt niemand an, bemüht sich BGGI weiter um eine Besetzung.
§ 4 Bereiche Medizin und Schönheit
Die Plattform führt zwei getrennte Bereiche: Medizin und Schönheit. Beim Eröffnen eines Falls wählen Sie zuerst den Bereich; danach sehen Sie nur die Fachbereiche, Fragebögen und Anbieter dieses Bereichs.
Der Bereich Schönheit umfasst ästhetische Eingriffe und Behandlungen, die nicht in erster Linie medizinisch angezeigt sind, etwa Nasenkorrektur, Fettabsaugung, Haartransplantation, Zahnästhetik oder Unterspritzungen. Welche Eingriffe angeboten werden, zeigt der Katalog im Portal.
Der Fragebogen im Bereich Schönheit fragt nach Wunschergebnis, bisherigen Eingriffen, Erwartungen und Erholungszeit sowie nach Vorerkrankungen und Medikamenten, soweit sie den Eingriff betreffen. Er kann das Hochladen von Fotos vorsehen. Fotos werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet und nur an die Anbieter weitergegeben, denen Ihr Fall vorgelegt wird.
Ästhetische Eingriffe ohne medizinische Indikation organisiert BGGI nur für volljährige Personen.
Über Eignung, Risiken und Alternativen eines Eingriffs klärt Sie das behandelnde Haus oder die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt auf; Sie erhalten dabei ausreichend Zeit für Ihre Entscheidung. BGGI sagt kein bestimmtes Ergebnis zu.
Gehört ein Fall in den anderen Bereich, kann BGGI ihn dorthin umhängen. Sie werden vorher informiert. Mit dem Umhängen können sich die zuständigen Anbieter, die Leistungen und die steuerliche Behandlung — und damit der Preis — ändern; bereits gebuchte Leistungen werden nur mit Ihrer Zustimmung geändert. Einzelheiten regeln die Besonderen Bedingungen für den Bereich Schönheit.
§ 5 Erste Leistung beim Einreichen eines Falls
Beim Einreichen eines Falls wählen Sie eine erste Leistung: A — Vorlage des Falls bei einer Ärztin oder einem Arzt in der Region mit kurzer Rückmeldung; B — Vorlage mit kurzer Rückmeldung und zusätzlich ein schriftlicher ärztlicher Bericht; D — Vorlage mit kurzer Rückmeldung und zusätzlich ein Videogespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt, die oder der Videogespräche anbietet. Ist für die gewählte Leistung eine Zahlung offen, bereitet BGGI den Fall erst nach deren Eingang auf; einer Ärztin oder einem Arzt wird er erst vorgelegt, wenn die Zahlung eingegangen ist und BGGI ihn freigegeben hat.
Die kurze Rückmeldung sagt nur, ob die Ärztin oder der Arzt Ihren Fall annehmen kann; eine kurze Einschätzung zum weiteren Vorgehen kann dazukommen. Sie ist kein ärztlicher Bericht, keine Diagnose und keine Kosteneinschätzung und ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Beratung. Die Rückmeldung ist im Preis der Vorlage durch BGGI enthalten; ein gesondertes Arzthonorar fällt dafür nicht an. Den Inhalt der Rückmeldung verantwortet allein die Ärztin oder der Arzt, die oder der sie abgibt. Rückmeldung und schriftlicher ärztlicher Bericht erscheinen in Ihrem Portal, sobald BGGI sie freigegeben hat; die Freigabe ist organisatorisch, BGGI prüft den Inhalt nicht medizinisch und kann ihn mit Angabe eines Grundes an die Ärztin oder den Arzt zurückgeben. Kann die Ärztin oder der Arzt den Fall nicht annehmen, legt BGGI ihn nach Möglichkeit einer anderen Ärztin oder einem anderen Arzt vor.
Der Preis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis der Vorlage, bei B zusätzlich aus dem Preis der Ärztin oder des Arztes für den Bericht, bei D zusätzlich aus dem Preis der Ärztin oder des Arztes für das Videogespräch und, soweit Unterlagen hochgeladen werden, aus der Bearbeitungsgebühr für diese Unterlagen. Gehört die Ärztin oder der Arzt, der Ihr Fall bei A vorgelegt wird, zu einem Haus, das für die Prüfung eines Falls eine eigene Gebühr verlangt, kommt bei A diese Prüfgebühr des Hauses mit dem Plattformaufschlag (§ 12) hinzu.
Vor dem Einreichen sehen Sie für jede Wahl einen Gesamtbetrag. Er enthält alle Positionen einschließlich der Aufschläge und der Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Die einzelnen Positionen stehen auf der Rechnung. Steht eine Position noch nicht fest, wird statt eines Gesamtbetrags angezeigt, dass der Betrag noch festgelegt wird.
Hat eine Ärztin oder ein Arzt zugesagt, Ihren Fall anzunehmen, können Sie im Portal einen Kostenvoranschlag anfordern. Er ist eine gesonderte kostenpflichtige Leistung zu dem vor der Anforderung angezeigten Preis und wird nach Zahlungseingang erstellt. Für Kostenvoranschläge gilt im Übrigen § 11 Abs. 5.
§ 6 Terminwünsche
Termine bei Ärztinnen, Ärzten und Häusern sowie Videogespräche fragen Sie im Portal als Terminwunsch an. Ein Terminwunsch ist noch keine Zusage; vereinbart ist ein Termin erst, wenn er Ihnen bestätigt wurde.
Für die Bearbeitung eines Terminwunsches gilt eine Frist, die BGGI festlegt und im Portal anzeigt (derzeit sieben Tage). Innerhalb der Frist wird der Wunsch bestätigt, ein anderer Termin vorgeschlagen oder abgesagt. Läuft die Frist ohne Bearbeitung ab, mahnt BGGI die Bearbeitung an und verfolgt den Vorgang weiter.
Die Frist ist keine Zusage eines Termins zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ist nach ihrem Ablauf kein Termin vereinbart, können Sie den Terminwunsch jederzeit zurücknehmen; für diesen Termin bereits gezahlte Beträge werden nach § 17 erstattet. Termine vergeben die Ärztinnen, Ärzte und Häuser; BGGI koordiniert die Anfrage, steht aber nicht dafür ein, dass ein bestimmter Termin zustande kommt oder vom Anbieter eingehalten wird.
Bei einer Terminanfrage geben Sie ein Zeitfenster an, in dem Sie können. Legt die Ärztin, der Arzt oder das Haus den Termin in dieses Zeitfenster, ist er damit vereinbart, und Sie erhalten eine Nachricht; liegt die Zeit außerhalb, ist der Termin erst vereinbart, wenn Sie sie bestätigen. Wird ein vereinbarter Termin verlegt, werden Fahrten und Dolmetscheinsätze, die Sie für diesen Termin gebucht haben, auf die neue Zeit mitgenommen; BGGI fragt die eingesetzten Personen erneut an und sucht bei einer Absage Ersatz. Trägt die Ärztin oder der Arzt Urlaub ein, entfallen ältere Terminvorschläge in dieser Zeit; Sie erhalten eine Nachricht, dass ein neuer Termin gesucht wird.
§ 7 Kein Notfalldienst
Love Your Life ist kein Notfalldienst und ersetzt nicht den örtlichen Rettungsdienst. Bei lebensbedrohlichen Beschwerden rufen Sie sofort den örtlichen Notruf; in Deutschland und in der Europäischen Union ist das die 112. Weitere Hinweise enthalten die Hinweise zur Telemedizin.
§ 8 Registrierung und Konto
Die Registrierung setzt Volljährigkeit, also das vollendete 18. Lebensjahr, und wahrheitsgemäße Angaben voraus. Ihre Zugangsdaten halten Sie geheim. Für Handlungen unter Ihrem Konto sind Sie verantwortlich, soweit Sie sie selbst vorgenommen oder veranlasst haben oder sie durch eine schuldhafte Weitergabe oder Preisgabe der Zugangsdaten ermöglicht haben.
Für Minderjährige handeln die gesetzlichen Vertreter.
Ihre Anmeldung bleibt auf einem Gerät bis zu 90 Tage bestehen und verlängert sich mit jeder Nutzung; wird das Konto 90 Tage lang nicht benutzt, endet die Anmeldung. Jede Anmeldung erscheint als eigene Zeile in der Geräteliste Ihres Kontos. Dort können Sie einzelne Geräte abmelden — auch von einem anderen Gerät aus, etwa bei Verlust oder Diebstahl — oder alle Geräte auf einmal. Eine Abmeldung wirkt spätestens fünf Minuten nach der Ausführung.
§ 9 Pflichten beider Seiten
BGGI erbringt die Leistungen nach § 3 sorgfältig, informiert Sie über wesentliche Schritte Ihres Falls, zeigt Ihnen vor jeder Buchung den Gesamtbetrag an und gibt Angaben und Unterlagen nur nach § 39 weiter.
Sie nutzen die Plattform rechtmäßig, unterlassen missbräuchliche, rechtswidrige oder die Rechte Dritter verletzende Handlungen und laden nur Unterlagen hoch, zu deren Weitergabe Sie berechtigt sind.
Sie geben Ihren Namen so an, wie er in Ihrem Reisepass in lateinischer Schrift steht, und Ihr Geburtsdatum so, wie es dort eingetragen ist; ohne Reisepass gilt ein anderes amtliches Ausweisdokument mit lateinischer Schrift. Name und Geburtsdatum werden auf der Plattform weder übersetzt noch in eine andere Schrift übertragen und erscheinen so in Einladungsschreiben, Rechnungen und Unterlagen für Ärztinnen, Ärzte und Häuser.
Ihre Angaben sind wahrheitsgemäß und vollständig. Ihren persönlichen Werbelink und Ihren Werbecode nutzen Sie nur für echte, persönliche Werbung im eigenen Namen (§ 23). Leistungen, die über die Plattform vereinbart oder gebucht wurden, bezahlen Sie über die Plattform und nicht unmittelbar an Ärztinnen, Ärzte, Häuser oder Dienstleister.
Sie zahlen die vereinbarten Entgelte nach den §§ 11 und 12.
Sie befolgen die Anweisungen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte und des Personals der Klinik und beachten die Hausordnung der Klinik und der Unterkunft. Reist eine Begleitperson mit Ihnen, stehen Sie dafür ein, dass auch sie diese Anweisungen und die Hausordnung beachtet. Die Kosten, die für Ihre Begleitperson entstehen oder über die Plattform gebucht werden, tragen Sie; für Schäden, die Ihre Begleitperson schuldhaft verursacht, haften Sie wie für eigenes Verschulden.
Für Folgen, die darauf beruhen, dass Sie oder Ihre Begleitperson Anweisungen der Ärztinnen, Ärzte oder des Personals der Klinik nicht befolgen, steht BGGI nicht ein. Die Haftung von BGGI für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach § 38 Abs. 7 bleibt unberührt.
§ 10 Schwere Verstöße
Sie unterlassen die folgenden schweren Verstöße: (a) die Täuschung über Ihre Identität oder über wesentliche Angaben, um ein Einladungsschreiben, einen Termin oder eine andere Leistung zu erlangen, sowie die Verwendung eines Einladungsschreibens für einen anderen als den angegebenen Zweck; (b) die Manipulation des Programms „Kunden werben Kunden“, insbesondere durch Schein- oder Mehrfachkonten oder durch Eigenwerbung; (c) die unmittelbare Zahlung von Leistungen, die über die Plattform vereinbart oder gebucht wurden, an Ärztinnen, Ärzte, Häuser oder Dienstleister, um die Entgelte von BGGI zu umgehen.
Begehen Sie einen solchen Verstoß, kann BGGI Ersatz des daraus entstandenen Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen und das Nutzungsverhältnis nach § 36 beenden. Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.
Kein schwerer Verstoß im Sinne dieses Paragraphen ist es, wenn Sie eine Leistung nicht oder verspätet abnehmen, einen Termin nicht wahrnehmen, mit einer Zahlung in Verzug geraten oder sich vom Vertrag lösen, insbesondere durch Widerruf, Stornierung oder Kündigung. Ihre freie Arztwahl bleibt unberührt; eine Behandlung, die nachweislich unabhängig von der Plattform zustande kommt, ist kein Verstoß.
§ 10a Leistungen derselben Behandlungsepisode
Vertragspartner im Sinne dieses Paragraphen ist die andere Partei dieses Vertrags. Zusätzlich zu den übrigen Bestimmungen dieses Vertrags gilt: Leistungen, die über die Plattform angebahnt wurden, werden für dieselbe Behandlungsepisode nur über die Plattform vereinbart und bezahlt. Zur Behandlungsepisode gehören die Voruntersuchung, die Behandlung, die Kontrollen und die Nachsorge zu demselben Anliegen. Der Vertragspartner zahlt oder verlangt für diese Leistungen keine Vergütung an der Plattform vorbei, weder selbst noch über Dritte, und trifft dazu keine Absprachen an der Plattform vorbei. Eine Zahlung vor Ort, die über die Plattform abgewickelt wird, gilt als Zahlung über die Plattform. Soweit andere Bestimmungen dieses Vertrags vorsehen, dass eine Behandlung außerhalb der Plattform fortgesetzt werden kann, gelten sie nicht für dieselbe Behandlungsepisode.
Unberührt bleiben die freie Wahl der Ärztin, des Arztes und der Einrichtung, die Versorgung in einem echten Notfall und eine Behandlung, die unabhängig von der Plattform entstanden ist, insbesondere aufgrund einer schon vorher bestehenden Behandlungsbeziehung oder wegen eines neuen Anliegens außerhalb der Behandlungsepisode auf eigene Initiative der Patientin oder des Patienten. Wird ein Fall als Notfall ausgegeben, obwohl kein Notfall vorlag, gilt diese Ausnahme nicht.
Verstößt der Vertragspartner gegen Absatz 1, insbesondere durch eine Zahlung oder durch Absprachen an der Plattform vorbei, kann BGGI den Vertrag aus wichtigem Grund nach § 36 beenden, dem Vertragspartner keine weiteren Fälle, Anfragen, Aufträge oder Einsätze über die Plattform zuleiten oder von ihm annehmen und Ersatz des entstandenen Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, insbesondere der Entgelte, die BGGI bei einer Abwicklung über die Plattform erhalten hätte. Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.
BGGI erhält Entgelte nur für die in diesem Vertrag und in den Preisangaben der Plattform genannten eigenen Leistungen. Für das Zustandekommen eines Kontakts zwischen Patientinnen oder Patienten und Ärztinnen, Ärzten, Einrichtungen oder anderen Anbietern über die Plattform zahlt keine Seite BGGI ein Entgelt, und BGGI gewährt dafür keinen Vorteil. Das Berufsrecht und die §§ 299a und 299b StGB bleiben unberührt.
§ 11 Vergütung und Fälligkeit
Die Preise, die BGGI für eigene Leistungen ausweist, und der Plattformaufschlag nach § 12 sind das Entgelt für die Leistungen nach § 3 Abs. 1, die BGGI für Sie tatsächlich erbringt. Für die bloße Registrierung, für die Wahl einer Ärztin, eines Arztes oder eines Hauses und für jede andere Handlung, die keine dieser Leistungen ist, entsteht kein Entgelt. Ärztinnen, Ärzte und Häuser zahlen BGGI kein Entgelt dafür, dass ihnen Ihr Fall vorgelegt wird oder dass Sie sie wählen.
Für Leistungen von BGGI gelten die zum Buchungszeitpunkt in der Preisliste angezeigten Preise. Welche Aufschläge in den angezeigten Preisen enthalten sind, regelt § 12.
Leistungen, die als Vorkasse gekennzeichnet sind, etwa Video-Sprechstunden und dringliche Zweitmeinungen, werden erst nach bestätigtem Zahlungseingang erbracht und freigeschaltet. Die Kartenzahlung wickelt der Zahlungsdienstleister Stripe ab. Der bei der Buchung angezeigte Preis ist verbindlich.
Kosten der eigentlichen Krankenhausbehandlung sind Schätzungen, bis der Kostenvoranschlag der Klinik vorliegt; sie werden nie als endgültig dargestellt. Die Erstattungsfähigkeit einzelner Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Kostenvoranschläge von Kliniken sind unverbindliche Schätzungen der jeweiligen Klinik; die Abrechnung der Behandlung erfolgt durch die Klinik. Für Inhalt und Höhe eines Kostenvoranschlags ist allein die Klinik verantwortlich, die ihn abgibt; BGGI übermittelt ihn und prüft ihn nicht medizinisch.
Neben der Kartenzahlung stehen die Zahlung per Banküberweisung (§ 14) und die Zahlung in US-Dollar (§ 15) zur Verfügung.
Abgerechnet wird stets in Euro. Trägt ein Anbieter seinen Preis in einer anderen Währung ein, rechnet BGGI ihn zum hinterlegten Kurs in Euro um und schlägt einen Bearbeitungssatz für Kursrisiko und Umrechnung auf; den Satz legt BGGI fest (derzeit 5 Prozent), er ist im Portal einsehbar. Maßgeblich ist stets der Eurobetrag, der Ihnen vor der Buchung angezeigt wird.
Das Zahlungsziel einer Rechnung beträgt 14 Tage ab ihrer Ausstellung. Nach Fristablauf erinnert BGGI an die offene Zahlung.
Leistungen eines Falls, die vor ihrer Erbringung zu bezahlen sind, stellt BGGI mit einer Vorauszahlungsrechnung (Proforma-Rechnung) in Rechnung; das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab ihrer Ausstellung. BGGI erinnert Sie am dritten und am zehnten Tag an die Zahlung und weist Sie am elften Tag darauf hin, dass die Rechnung sonst zurückgezogen und der Fall gelöscht wird. Die Erinnerung am zehnten Tag und die Mitteilung über das Zurückziehen erhalten auch Ihre Agentur und, soweit hinterlegt, Ihr Rechnungskontakt. Ist die Rechnung am vierzehnten Tag nicht bezahlt, wird sie zurückgezogen und der Fall geschlossen und gelöscht: Für Sie und Ihre Agentur ist er danach nicht mehr sichtbar; Rechnungen, Nachweise und Behandlungsunterlagen bewahrt BGGI nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf. Sie können den Fall neu beantragen.
§ 12 Aufschläge
In den Preisen, die Ihnen vor einer Buchung angezeigt werden, sind die Aufschläge von BGGI enthalten; sie werden nicht zusätzlich in Rechnung gestellt. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Sätze; spätere Änderungen wirken nicht auf bereits gebuchte Leistungen.
Plattformaufschlag: Auf die Preise, die Ärztinnen, Ärzte, Kliniken, Krankenhäuser und Schönheitszentren für ihre Leistungen nennen, einschließlich durchlaufender Gebühren der Häuser, schlägt BGGI einen Plattformaufschlag auf. Er beträgt derzeit 15 Prozent auf Behandlungskosten und 15 Prozent auf Beträge, die eine Ärztin oder ein Arzt für eigene Leistungen über die Plattform selbst festlegt, etwa für eine Videosprechstunde. Der Plattformaufschlag ist das Entgelt für die Organisation und Begleitung Ihrer Behandlung durch BGGI nach § 3 Abs. 1 — insbesondere Fallbegleitung und Betreuung, Kommunikation mit den Beteiligten, Übersetzungsunterstützung, Auswahl, Buchung und Koordination von Terminen und Leistungen sowie Verwaltung und Abrechnung —, soweit BGGI diese Leistungen nicht mit einem eigenen Preis ausweist. Er steht allein BGGI zu; die Ärztin, der Arzt oder das Haus erhält daraus nichts. BGGI kann den Satz je Land abweichend festlegen; maßgeblich ist der im Angebot ausgewiesene Satz. Im Familientarif und in der Stufe Patient VIP gilt für die Leistungen der Ärztinnen, Ärzte und Häuser ein Plattformaufschlag von derzeit 15 Prozent, höchstens jedoch der sonst geltende Satz, wenn die Mitgliedschaft für den Monat bezahlt ist, in dem der Fall eröffnet wurde (§ 25 Abs. 10); für durchlaufende Gebühren der Häuser gilt der sonstige Satz. Für Versorgungspartner gilt § 28, für Krankentransporte § 29.
Agenturaufschlag: Betreut Sie eine Agentur, der Ihr Konto zugeordnet ist (§ 13 Abs. 3), kommt ein Agenturaufschlag hinzu (derzeit 8 Prozent). Er ist das Entgelt für die Leistungen, die diese Agentur für Sie erbringt — Betreuung in Ihrer Sprache, Unterstützung bei Übersetzung und Verständigung und bei der Visum- und Reiseorganisation, Fallbegleitung und Verwaltung Ihrer Vorgänge —, und für die Verwaltung und Abrechnung dieser Betreuung durch BGGI. Davon erhält die Agentur einen Anteil (derzeit 2,5 Prozent) als Vergütung ihrer Leistungen. Diesen Anteil erhält allein die Agentur, die Sie betreut, stets in voller Höhe. Hat BGGI eine Agentur gesondert damit beauftragt, das Haus zu betreuen, in dem Sie behandelt werden, und die dort behandelten Patientinnen und Patienten zu begleiten, erhält diese Agentur aus dem Agenturaufschlag einen weiteren Anteil als Vergütung dieser Betreuung; er entsteht nur, wenn sie die Betreuung für Ihren Fall nachgewiesen hat. Der übrige Teil verbleibt bei BGGI für Verwaltung und Abrechnung, ohne beauftragte und nachgewiesene Betreuung des Hauses auch der weitere Anteil. Dass sich eine Ärztin, ein Arzt, ein Haus oder ein anderer Anbieter über eine Agentur registriert hat, begründet für diese Agentur keinen Anteil aus Ihren Fällen. Für die Registrierung über einen Werbelink, für die Wahl einer Ärztin, eines Arztes oder eines Hauses und für die Gewinnung von Ärztinnen, Ärzten, Häusern oder Apotheken durch eine Agentur entsteht kein Agenturaufschlag. BGGI kann die Sätze je Land und je Agentur abweichend festlegen; maßgeblich ist der im Angebot ausgewiesene Satz. Plattformaufschlag und Agenturaufschlag werden nebeneinander berechnet, nicht aufeinander: Der Agenturaufschlag wird nicht auf den Plattformaufschlag berechnet und der Plattformaufschlag nicht auf den Agenturaufschlag. Ist Ihrem Konto keine Agentur zugeordnet, entsteht kein Agenturaufschlag; dann gilt allein der Plattformaufschlag nach Absatz 2. Dasselbe gilt, wenn die Plattform Ihrem Konto eine Agentur zugewiesen hat (§ 13 Abs. 4). Der Agenturaufschlag entsteht für jede Leistung nur einmal.
§ 12a Direktzahlung vor Ort
Hat eine Ärztin, ein Arzt, ein Haus oder ein anderer Anbieter der Plattform für Sie vor Ort eine Leistung erbracht, die nicht über die Plattform gebucht und bezahlt ist, kann der Anbieter den Betrag und den Grund in seinem Bereich der Plattform eintragen („Direktzahlung vor Ort“). Der Grund benennt die erbrachte Leistung. Die Forderung erscheint ohne vorherige Prüfung durch BGGI sofort in Ihrem Portal; Sie erhalten eine Benachrichtigung, die Sie unmittelbar zur Zahlung führt. Angezeigt werden Anbieter, Betrag, Grund und Datum; jede Forderung trägt eine eigene laufende Nummer. Für Grund und Höhe ist der Anbieter verantwortlich.
Auf den Betrag des Anbieters kommt ein Plattformanteil von derzeit 15 Prozent hinzu. BGGI kann den Satz je Land abweichend festlegen; maßgeblich ist der bei der Forderung angezeigte Satz. Der Plattformanteil ist das Entgelt für die Leistungen von BGGI bei der Direktzahlung, nämlich Abwicklung der Zahlung, Abrechnung, Beleg und Verwaltung. Er steht allein BGGI zu; der Plattformaufschlag nach § 12 Abs. 2 und ein Agenturaufschlag werden auf die Forderung nicht erhoben, und eine Agentur erhält daraus nichts. Den Gesamtbetrag aus Betrag und Plattformanteil sehen Sie vor der Zahlung.
Sie zahlen online über die Zahlungswege der Plattform (§ 11 Abs. 6); für Währung, Umrechnung und Zahlung in US-Dollar gelten § 11 Abs. 7 und § 15. Den Beleg erstellt BGGI auf dem üblichen Weg. Mit Ihrer Zahlung an BGGI ist die Forderung des Anbieters für diese Leistung erfüllt.
Für eine Forderung nach Absatz 1 gelten weder die Zahlungsfristen noch der Rückzug nach § 11 Abs. 9 und 10; es gibt keine Mahnung, sondern nur eine Erinnerung. Eine unbezahlte Forderung kann der Anbieter jederzeit zurückziehen; sie entfällt dann in Ihrem Portal. Eine bezahlte Forderung kann nur die Verwaltung von BGGI zurücknehmen; der gezahlte Betrag wird dann nach § 20 erstattet.
Halten Sie eine Forderung für unberechtigt, etwa weil die Leistung nicht erbracht wurde, können Sie sich vor oder nach der Zahlung über die Plattform an BGGI wenden. Ihre Rechte gegenüber dem Anbieter aus der erbrachten Leistung bleiben unberührt.
§ 13 Zuordnung zu einer Agentur
Jedes Patientenkonto wird genau einer Agentur zugeordnet. Registrieren Sie sich über den Werbelink einer Agentur, über den dazugehörigen QR-Code oder mit ihrem Agenturcode, wird Ihr Konto dieser Agentur zugeordnet; bei einer Registrierung über den Link wird Ihnen kein Feld für einen Code angezeigt. Registrieren Sie sich über den persönlichen Werbelink einer Person, die einer Agentur zugeordnet ist, wird Ihr Konto derselben Agentur zugeordnet (§ 23). Registrieren Sie sich ohne Link, zeigt das Formular ein Feld für einen Agenturcode: Tragen Sie einen gültigen Code ein, wird Ihr Konto dieser Agentur zugeordnet; bleibt das Feld leer, weist die Plattform Ihrem Konto eine Agentur zu. Dabei kommen zuerst die Agenturen in Betracht, die in Ihrem Wohnland tätig sind; eine Agentur kann in mehreren Ländern tätig sein. Unter ihnen gehen Agenturen der Einstufung 1 denen der Einstufung 2 und diese denen der Einstufung 3 vor; die Einstufung legt BGGI je Agentur fest. Innerhalb derselben Einstufung entscheidet die Nähe der Agentur zu Ihrem Wohnort. Gibt es in Ihrem Wohnland keine geeignete Agentur oder ist noch kein Wohnland angegeben, weist die Plattform Ihr Konto der Auffangagentur zu, die BGGI dafür festlegt; geben Sie Ihr Wohnland später an, wird einmal neu zugewiesen. Eine Auswahl „ohne Agentur“ gibt es nicht. Vor Abschluss der Registrierung werden Sie auf die Zuordnung hingewiesen. Der Hinweis nennt die Agentur, soweit sie bereits feststeht, und die Folgen nach den Absätzen 3 und 4.
Die Zuordnung entsteht mit der Registrierung oder mit der Zuweisung durch die Plattform und bleibt bestehen; keine Agentur kann sie einer anderen wegnehmen. Ändern kann sie BGGI, etwa wenn sie fehlerhaft entstanden ist, und BGGI kann Zuordnungen von einer Agentur auf eine andere übertragen. Außerdem kann die Agentur, der Ihr Konto zugeordnet ist, die Zuordnung einer anderen Agentur anbieten; wirksam wird der Wechsel erst mit deren Annahme. Angehörige Ihres Familienkontos, die derselben Agentur zugeordnet sind, wechseln mit. Über einen Wechsel werden Sie informiert; Einblick in Ihre Fälle mit Gesundheitsdaten erhält die neue Agentur nur mit Ihrer neuen Einwilligung. Für Leistungen, die bereits in Rechnung gestellt sind, ändert sich nichts.
Eine Agentur, der Ihr Konto über ihren Werbelink, ihren QR-Code oder ihren Agenturcode oder über den persönlichen Werbelink einer von ihr betreuten Person zugeordnet ist oder die Ihr Konto angelegt hat, betreut Sie: Sie begleitet Ihre Fälle, unterstützt Sie in Ihrer Sprache bei Übersetzung und Verständigung, bei der Visum- und Reiseorganisation und bei der Verwaltung Ihrer Vorgänge in der Plattform und kann Ihre Fälle in der Plattform sehen, soweit sie dies für diese Aufgaben benötigt. Die Einsicht in Gesundheitsdaten setzt Ihre Einwilligung voraus; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Eine Agentur, die die Plattform Ihrem Konto zugewiesen hat, sieht von Ihnen nur eine pseudonyme Kennung, den Zeitpunkt der Zuweisung und den Stand Ihrer Fälle, nicht Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten, Aktenzeichen oder Gesundheitsdaten. Die Agentur handelt nicht im Namen von BGGI und kann keine Zusagen für BGGI machen. Sie ist ein selbständiges Unternehmen, erbringt keine medizinische Beratung und ist für ihre eigenen Aussagen und Leistungen selbst verantwortlich.
§ 14 Zahlung per Überweisung
Neben der Kartenzahlung über unseren Zahlungsdienstleister können Sie per Banküberweisung zahlen. Dazu kündigen Sie die Zahlung im Portal mit dem Datum an, an dem Sie überweisen; ohne dieses Datum wird die Ankündigung nicht angenommen. Das System vergibt einen eindeutigen Verwendungszweck und zeigt die Bankverbindung von BGGI an.
Der angekündigte Betrag darf den offenen Betrag nicht übersteigen. Bitte geben Sie den Verwendungszweck unverändert an — nur so lässt sich Ihre Zahlung dem Fall zuordnen.
Eine Überweisung wird erst wirksam, wenn BGGI den Eingang geprüft und bestätigt hat. Erst mit dieser Bestätigung wird die bezahlte Leistung freigeschaltet. Können wir eine Ankündigung nicht annehmen, erhalten Sie eine Begründung.
Für Zahlungsziel und Vorauszahlungsrechnung gilt § 11 Abs. 8 bis 10.
§ 15 Zahlung in US-Dollar
Rechnungen lauten auf Euro. Die Preise werden Ihnen auch in US-Dollar angezeigt, und Sie können statt in Euro in US-Dollar zahlen.
Zahlen Sie in US-Dollar, rechnet BGGI den Eurobetrag zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank um, den BGGI zuletzt abgerufen hat; hat BGGI einen eigenen Kurs festgelegt, gilt dieser. Hinzu kommt ein Wechselkursaufschlag, den BGGI festlegt (derzeit 4 Prozent). Den Dollarbetrag einschließlich des Aufschlags sehen Sie vor der Zahlung.
Eine Zahlung in US-Dollar ist nur möglich, solange der maßgebliche Kurs nicht älter als sieben Tage ist. Der Beleg lautet auf Euro und vermerkt den gezahlten Dollarbetrag, den Kurs und den Aufschlag.
§ 16 Kostenrahmen, Nachträge und Umfang der Leistungen
Der bei einem Kostenvoranschlag bezahlte Betrag bildet den Kostenrahmen der Behandlung. Ärztinnen und Ärzte sowie die behandelnden Häuser sehen diesen Rahmen und werden gewarnt, wenn eine Leistung ihn überschreiten würde. Leistungen über den Kostenrahmen hinaus setzen eine vorherige Freigabe voraus.
Zeichnet sich ein Mehrbedarf ab, entsteht ein Nachtrag. BGGI prüft diesen Nachtrag und bietet ihn Ihnen in Ihrer Sprache an. Mehrleistungen erbringt die Klinik nur nach Ihrer vorherigen Zustimmung über die Plattform; ohne vorherige Zustimmung nur, wenn sie medizinisch unaufschiebbar sind, insbesondere bei einer Komplikation, und die Klinik dies nachweist. Die Mehrkosten werden mit denselben Aufschlägen berechnet wie der Kostenvoranschlag (§ 12) und sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Love Your Life übernimmt keine Mehrkosten der Behandlung, auch nicht, wenn sie unbezahlt bleiben; die Haftung nach § 38 bleibt unberührt.
Erbracht wird nur, was gebucht und bezahlt ist. Nicht gedeckte Leistungen bleiben gesperrt und werden mit dem offenen Betrag ausgewiesen. Erstattungen eines Hauses, einer Ärztin oder eines Arztes werden erfasst und an Sie zurückgezahlt. Abweichend davon gilt für Mehrleistungen Absatz 2.
Alle Kosten der Behandlung zahlen Sie im Voraus über die Plattform. Entstehen vor Ort Mehrkosten, zahlen Sie auch diese über die Plattform — an Ihrem Fall, über einen QR-Code oder Bezahllink oder per Überweisung (§ 11 Abs. 11, §§ 12a und 14) —, nicht unmittelbar an die Klinik.
§ 17 Stornierung und Erstattung
Video-Sprechstunden können bis 24 Stunden vor dem bestätigten Termin kostenfrei storniert werden; bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen erstattet BGGI den Betrag nicht, es sei denn, Sie weisen nach, dass Ihnen die Wahrnehmung unverschuldet unmöglich war. Wird eine Video-Sprechstunde storniert oder abgesagt, entfällt zugleich der Einsatz einer dafür gebuchten persönlichen Dolmetscherin oder eines dafür gebuchten persönlichen Dolmetschers; für deren Leistung gelten dieselben Stornierungs- und Erstattungsregeln wie für die Sprechstunde.
Sagt die Ärztin, der Arzt oder BGGI einen Termin ab oder erscheint die Ärztin oder der Arzt nicht, erhalten Sie den vollen Betrag zurück oder — nach Ihrer Wahl — einen Ersatztermin. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben nach Maßgabe von § 38 unberührt.
Noch nicht begonnene Leistungen werden bei Stornierung vollständig erstattet; ein Einsatz nach § 18 ist begonnen, sobald sein vereinbarter Beginn erreicht ist. Für bereits vollständig erbrachte Leistungen ist eine Erstattung nicht mehr möglich.
Für die Vorauszahlung beim Einladungsschreiben ohne Behandlung gilt § 19, für das Nichterscheinen bei Einsätzen und beim KI-Dolmetscher § 18.
Erstattungen erfolgen über denselben Zahlungsweg wie die ursprüngliche Zahlung, in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
Für die Entstehung, die Freigabe und die Sichtbarkeit von Gutschriften und Erstattungen gilt ergänzend § 20.
§ 17a Rücktritt aus wichtigem Grund
Sie können von einer gebuchten Behandlung zurücktreten, wenn einer der folgenden wichtigen Gründe vorliegt: Sie versterben — das Recht und der Anspruch auf Erstattung stehen dann Ihren Erben zu; Ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich so schwer, dass die Behandlung nicht stattfinden kann, nachgewiesen durch ein ärztliches Attest; oder Ihr Visum wird abgelehnt, obwohl Sie vollständige und richtige Unterlagen eingereicht haben, nachgewiesen durch den Bescheid der Auslandsvertretung.
Den Rücktritt erklären Sie oder Ihre Erben in Textform (§ 42), zusammen mit dem Nachweis. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
Das Entgelt für die bis dahin erbrachte Organisation und Begleitung durch BGGI und die Agentur, die Sie betreut, einschließlich Einladungsschreiben und Visum-Unterstützung, bleibt geschuldet; für die Vorauszahlung beim Einladungsschreiben ohne Behandlung gilt § 19 unverändert. Die Behandlungskosten der nicht erbrachten Behandlung erstattet BGGI, abzüglich der Kosten, die der Klinik für diese Behandlung bereits entstanden sind und die die Klinik nachweist. Für die Erstattung gelten § 17 Abs. 5 und § 20.
§ 17b Ersatz und Kündigung bei Nichtleistung
Vor der Annahme eines Kostenvoranschlags kann BGGI Ihren Wunsch nach einer bestimmten Ärztin, einem bestimmten Arzt oder einem bestimmten Haus mit Angabe eines Grundes ändern; Sie werden darüber in Ihrer Sprache informiert.
Nach der Annahme eines Kostenvoranschlags wird die darin genannte Ärztin, der darin genannte Arzt oder das darin genannte Haus nur mit Ihrer Zustimmung ersetzt. BGGI bietet Ihnen den Ersatz im Portal an, und zwar nur eine gleichwertige Ärztin, einen gleichwertigen Arzt oder ein gleichwertiges Haus zum gleichen oder zu einem niedrigeren Preis. Ist der Preis niedriger, wird der Unterschied nach § 20 erstattet.
Kann eine gebuchte Leistung nicht erbracht werden, etwa weil die Klinik absagt, bietet BGGI Ihnen zuerst einen Ersatz nach Absatz 2 an. Lehnen Sie den Ersatz ab oder gibt es keinen, können Sie BGGI eine Frist von 14 Tagen setzen, die Leistung zu erbringen. Nach Ablauf der Frist können Sie den Vertrag über diese Leistung in Textform kündigen.
Nach einer Kündigung nach Absatz 3 erstattet BGGI Ihnen den vollen Betrag der nicht erbrachten Leistung einschließlich der darauf entfallenden Aufschläge und Gebühren für die Organisation. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben nach Maßgabe von § 38 unberührt.
§ 17c Höhere Gewalt
Höhere Gewalt sind Ereignisse außerhalb des Einflusses der Beteiligten, die auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abzuwenden sind, insbesondere Krieg, Unruhen, Terroranschläge, Naturkatastrophen, Seuchen, Streiks Dritter und behördliche Beschränkungen von Reise, Einreise oder Behandlung.
Kann eine Leistung wegen höherer Gewalt nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, haftet keine Seite für die Verzögerung oder den Ausfall. Wer betroffen ist, informiert die andere Seite unverzüglich.
Wenn möglich, wird die Leistung verschoben, und Sie erhalten einen neuen Termin. Fällt die Leistung aus, weil sie nicht verschoben werden kann oder Ihnen eine Verschiebung nicht zumutbar ist, gilt § 17a Abs. 3 entsprechend.
§ 18 Nichterscheinen bei Einsätzen und beim KI-Dolmetscher
Einsätze sind Leistungen von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Fahrerinnen und Fahrern sowie Begleitpersonen — vor Ort oder im Videogespräch. Nicht erschienen ist, wer zu einem bestätigten Einsatz nicht innerhalb der Wartezeit — bei Fahrten 15 Minuten, bei Dolmetsch- und Begleiteinsätzen 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt — am vereinbarten Ort ist oder dem Videogespräch im Zeitfenster des Termins nicht beitritt, ohne den Einsatz vorher storniert zu haben.
Erscheint die Dienstleisterin oder der Dienstleister nicht, erhalten Sie den für den Einsatz gezahlten Betrag vollständig zurück. Auf Wunsch bemüht sich BGGI um Ersatz; ein Ersatzeinsatz wird nur mit Ihrer Zustimmung gebucht. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben nach Maßgabe von § 38 unberührt.
Erscheinen Sie nicht, wird der Einsatz vollständig berechnet; ein bereits gezahlter Betrag wird nicht erstattet. Das gilt für Dolmetschen, Fahrten, Begleitung und Videoeinsätze gleichermaßen.
Haben Sie für ein Videogespräch den KI-Dolmetscher gebucht und erscheinen Sie nicht, werden für die Leistung des KI-Dolmetschers nur 50 Prozent ihres Preises berechnet; den übrigen Teil erhalten Sie zurück. Für das Honorar der Ärztin oder des Arztes gilt diese Ermäßigung nicht; dafür gilt § 17 Abs. 1.
Ihnen bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass Ihnen die Wahrnehmung ohne Ihr Verschulden unmöglich war; dann wird der gezahlte Betrag erstattet. Ebenso bleibt Ihnen der Nachweis vorbehalten, dass BGGI kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Ist ein Nichterscheinen zu Unrecht eingetragen worden, berichtigt BGGI die Eintragung; eine zu Unrecht einbehaltene oder berechnete Leistung wird erstattet, eine zu Unrecht erstattete Leistung wird berechnet. Über die Berichtigung werden Sie informiert.
§ 19 Einladungsschreiben ohne Behandlung
Sie können über das Portal ein Einladungsschreiben zur Vorlage bei einer Auslandsvertretung anfordern, ohne bereits eine Behandlung zu buchen. Dafür leisten Sie eine Vorauszahlung in der vor der Anforderung angezeigten Höhe (derzeit 3.000 Euro); hinzu kommt die Bearbeitungsgebühr für das Einladungsschreiben. Eine Ärztin oder ein Arzt prüft Ihre Angaben und unterzeichnet das Schreiben erst nach vollständiger Zahlung.
Die Vorauszahlung wird mit den Behandlungs- und Arztkosten einer späteren Behandlung verrechnet, nicht mit Gebühren wie der Bearbeitungsgebühr für das Einladungsschreiben. Die Verrechnung ist zeitlich nicht begrenzt und wird auf der Rechnung ausgewiesen. Auf einen anderen Fall überträgt die Verwaltung die Vorauszahlung auf Ihre Anfrage.
Bis zur Ausstellung des Einladungsschreibens können Sie die Anforderung im Portal mit der Schaltfläche „Stornieren“ an der Anforderung stornieren; die Vorauszahlung wird Ihnen dann vollständig erstattet, bei Kartenzahlung auf die ursprüngliche Zahlung. Dasselbe gilt, wenn das Einladungsschreiben nicht ausgestellt wird, etwa weil die Ärztin oder der Arzt die Unterzeichnung nach Prüfung ablehnt. Für die Bearbeitungsgebühr gilt § 17 Abs. 3.
Ab der Ausstellung des Einladungsschreibens ist eine Erstattung der Vorauszahlung ausgeschlossen — auch wenn keine Behandlung stattfindet, das Visum versagt wird oder Sie die Reise nicht antreten. Ausgestellt ist das Einladungsschreiben, sobald die Ärztin oder der Arzt es unterzeichnet hat und es Ihnen im Portal bereitgestellt ist. Die Verrechnung nach Absatz 2 bleibt möglich.
Vor der Zahlung weist BGGI Sie auf diese Regelung gesondert hin; Sie bestätigen den Hinweis. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt; Einzelheiten, auch zur Ausstellung vor Ablauf der Widerrufsfrist, stehen in der Widerrufsbelehrung.
Das Einladungsschreiben bestätigt die geplante Vorstellung zur Untersuchung oder Behandlung. Über ein Visum entscheidet allein die zuständige Auslandsvertretung; BGGI und die unterzeichnende Ärztin oder der unterzeichnende Arzt haben darauf keinen Einfluss. Das Schreiben darf nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.
§ 20 Gutschriften, Erstattungen und Endabrechnung
Erstattungen und Gutschriften bereitet BGGI zunächst vor. Eine vorbereitete Gutschrift oder Erstattung berührt weder Ihr Guthaben noch Ihre Endabrechnung und wird Ihnen nicht angezeigt.
Eine vorbereitete Gutschrift oder Erstattung wird erst wirksam, wenn BGGI sie freigegeben hat. Mit der Freigabe erhöht eine Gutschrift Ihr Guthaben, Sie werden benachrichtigt, und die Gutschrift erscheint in Ihrer Endabrechnung. Für eine Auszahlung ist zusätzlich eine gesonderte Freigabe erforderlich, bevor der Betrag angewiesen wird. Nicht ausgezahlt werden Guthaben aus dem Programm „Kunden werben Kunden“ (§ 23), Sprachguthaben (§ 24), das Startguthaben über den Werbelink einer Agentur (§ 13 Abs. 5) und die Vorauszahlung für ein Einladungsschreiben nach dessen Ausstellung (§ 19).
Eine Gutschrift kann den ganzen Betrag oder einen Teil davon erfassen (Teilgutschrift); ebenso kann ein Betrag ganz oder teilweise erstattet werden (Teilerstattung). Eine Erstattung geht nie über den dafür bezahlten Betrag hinaus, und derselbe Betrag wird nicht zweimal erstattet. Zahlen Sie mehr, als offen ist, bereitet BGGI die Erstattung des überzahlten Betrags vor; nach der Freigabe wird eine Kartenzahlung über den Zahlungsdienstleister auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückgebucht und eine andere Zahlung überwiesen.
Jede Gutschrift und jede Erstattung trägt einen Grund: Kulanz, Leistung nicht erbracht, Doppelzahlung, Buchungsfehler, Stornierung, Teilstornierung, Behandlung nicht durchgeführt, Entscheidung der Verwaltung oder ein sonstiger, ausformulierter Grund.
Bis zu einem von BGGI festgelegten Anteil der Grundlage (derzeit 10 Prozent) entscheidet die Sachbearbeitung; darüber entscheidet zusätzlich die Verwaltung. Jede Entscheidung wird mit Person, Zeitpunkt und Grund festgehalten.
Mit der Freigabe einer Gutschrift wird zugleich über die betroffene Leistung entschieden (§ 21). Eine gutgeschriebene oder stornierte Leistung wird nicht weiter zur Zahlung verlangt.
Grundlage der Endabrechnung eines Falls ist die Abrechnung der Klinik. Hat die Klinik weniger geleistet, als Sie bezahlt haben, erstattet BGGI Ihnen den nicht verbrauchten Betrag einschließlich der darauf entfallenden Aufschläge ohne gesonderten Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Abrechnung der Klinik; die Freigabe nach Absatz 2 erfolgt innerhalb dieser Frist. Die Endabrechnung bleibt offen, bis BGGI sie schließt; BGGI kann eine geschlossene Endabrechnung wieder öffnen, wenn sich Nachträge oder Korrekturen ergeben.
§ 21 Leistungsrecht: Freigabe, Ruhen und Entzug
Eine kostenpflichtige Leistung wird freigeschaltet, sobald sie bezahlt ist. Vorher bleibt sie gesperrt und wird mit dem offenen Betrag ausgewiesen.
Jede Leistung trägt zusätzlich ein Leistungsrecht: aktiv, teilweise aktiv, ruhend oder aufgehoben. Eine ruhende Leistung ist weder nutzbar noch zahlbar; eine aufgehobene Leistung ist beendet.
Mit der Freigabe einer Gutschrift wird entschieden, ob die betroffene Leistung aktiv bleibt, teilweise aktiv bleibt, storniert wird oder die Entscheidung zurückgestellt wird. Wird sie zurückgestellt, ruht das Leistungsrecht, bis die Verwaltung entschieden hat.
Wer wann und aus welchem Grund über das Leistungsrecht entschieden hat, wird festgehalten und ist im Portal einsehbar.
§ 22 Eigene Leistungen und Fremdkosten
Leistungen werden danach unterschieden, wer ihre Kosten trägt: eigene Leistungen der BGGI und Leistungen Dritter (Fremdkosten) — etwa eines Krankenhauses, einer Ärztin oder eines Arztes, einer Apotheke, eines Ambulanzflugdienstes, eines Krankentransports, eines Versorgungspartners oder eines Versicherers (Prämie).
Bei einer Stornierung oder Erstattung werden Fremdkosten gesondert betrachtet: Bereits an Dritte gezahlte Beträge werden benannt, bevor über eine Gutschrift entschieden wird. Noch nicht bezahlte Fremdleistungen können storniert werden.
Beträge, die ein Dritter zurückzahlt, werden erfasst und an Sie weitergegeben. Ob eine Leistung erstattungsfähig ist, ergibt sich aus ihrer Leistungsbeschreibung.
§ 23 Guthaben aus „Kunden werben Kunden“
Über das Programm „Kunden werben Kunden“ können Sie mit Ihrem persönlichen Werbelink, dem dazugehörigen QR-Code oder Ihrem persönlichen Werbecode neue Nutzerinnen und Nutzer für die Plattform werben. Die Einzelheiten regeln die Teilnahmebedingungen „Kunden werben Kunden“; sie gehen diesen Bedingungen für ihren Gegenstand vor. Ist die werbende Person einer Agentur zugeordnet, wird die geworbene Person derselben Agentur zugeordnet (§ 13); betreut diese Agentur die werbende Person, entsteht für die Fälle der geworbenen Person der Agenturaufschlag nach § 12, und den Anteil daraus erhält diese Agentur nach ihrem Vertrag mit BGGI als Vergütung ihrer Betreuungsleistungen.
Werbende Person kann sein, wer ein Patientenkonto auf der Plattform hat. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Angehörige anderer Heilberufe und Gesundheitsfachberufe — insbesondere der Pflege, der Physiotherapie, der Ergotherapie, der Logopädie, des Hebammenwesens und des Rettungsdienstes — können nicht werbende Person sein. Dasselbe gilt für Personen, die für eine Klinik, eine Praxis oder eine Apotheke handeln. Vor der ersten Ausgabe des Werbelinks erklären Sie in der Plattform, dass keiner dieser Fälle vorliegt; gespeichert werden Zeitpunkt und Fassung der Erklärung. Ohne diese Erklärung wird kein Werbelink ausgegeben, ebenso wenig, wenn Ihr Konto oder Ihre E-Mail-Adresse bereits als Ärztin oder Arzt, Klinik, Apotheke, Fachkraft eines Heilberufs oder Versorgungspartner geführt wird. Ärztinnen und Ärzte haben keinen Werbelink; früher an Ärztinnen und Ärzte ausgegebene Links wirken nicht mehr. Der Werbelink einer Person, bei der einer dieser Fälle vorliegt, wirkt nicht: Registrierungen darüber werden ihr nicht zugeordnet, und es entsteht kein Guthaben. Tritt einer dieser Fälle später ein, teilen Sie das BGGI unverzüglich mit.
Über Ihren Werbelink können zunächst bis zu 10 Personen geworben werden (Startkontingent). Für jede geworbene Person, die über die Plattform behandelt wurde, kommt sofort ein weiterer Platz hinzu — ein Platz für jede behandelte Person, ohne Stufen und ohne Mindestzahl. Über jede Erhöhung werden Sie benachrichtigt; Ihr aktuelles Kontingent sehen Sie im Portal. Ist das Kontingent ausgeschöpft, bleibt eine Registrierung über Ihren Link möglich; sie wird Ihnen dann nicht zugeordnet, und es entsteht kein Guthaben.
Die geworbene Person erhält nach der Registrierung ein Startguthaben. Die werbende Person erhält ein Guthaben, sobald die geworbene Person ihre erste Behandlung vollständig bezahlt hat und deren Widerrufsfrist abgelaufen ist. Die Höhe der Guthaben nennen die Teilnahmebedingungen; sie wird im Portal angezeigt.
§ 24 Sprachguthaben
Sprachguthaben kaufen Sie im Voraus über den Zahlungsdienstleister; den Betrag wählen Sie innerhalb der im Portal angezeigten Grenzen. Gutgeschrieben wird der bezahlte Betrag, sobald die Zahlung bestätigt ist. Verbraucht wird das Guthaben sekundengenau nach den im Portal angezeigten Preisen je Minute; eine Preisänderung wirkt nur für künftigen Verbrauch.
Sprachguthaben kann ausschließlich auf der Plattform für die Sprachfunktion verwendet werden. Es wird nicht ausgezahlt, nicht erstattet und nicht auf andere Personen oder Leistungen übertragen. Das gilt auch, wenn BGGI die Sprachfunktion dauerhaft einstellt; eine solche Einstellung kündigt BGGI vorher in der Plattform an. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht und Ihre gesetzlichen Rechte bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung bleiben unberührt.
Sprachguthaben ist zwölf Monate ab dem Kaufdatum nutzbar; danach verfällt der nicht verbrauchte Rest dieses Kaufs. Es verfällt außerdem mit der Löschung oder Schließung Ihres Kontos sowie mit dessen Sperrung wegen eines Verstoßes gegen diese Bedingungen.
Wird eine Kaufzahlung erstattet oder zurückgebucht, wird das Guthaben bis zur Höhe des noch nicht verbrauchten Betrags zurückgenommen. Reicht das Guthaben während einer gesprochenen Äußerung nicht mehr aus, wird diese Äußerung zu Ende geführt und nur bis zur Höhe des vorhandenen Guthabens berechnet; die nächste beginnt erst nach dem Aufladen. Die Einzelheiten regeln die Bedingungen für das Sprachguthaben; sie gehen diesen Bedingungen für ihren Gegenstand vor.
§ 25 Mitgliedschaft und Familientarif
BGGI bietet eine monatliche Mitgliedschaft in mehreren Stufen sowie einen Familientarif für Familienoberhäupter an, die mehrere Angehörige mit je eigener Akte betreuen. Welche Stufen mit welchem Grundpreis, welchem Preis je hochgeladener Datei und welcher Zahl direkter Klinikverbindungen angeboten werden, zeigt die Übersicht im Portal zum Zeitpunkt Ihrer Wahl. Die Höchstzahl der Angehörigen im Familientarif legt BGGI fest; sie wird im Portal angezeigt. Die Einzelpreise der übrigen Leistungen bleiben von der Mitgliedschaft unberührt; ausgenommen ist der ermäßigte Plattformaufschlag im Familientarif und in der Stufe Patient VIP (§ 12 Abs. 2).
Die Mitgliedschaft ist ein Dauerschuldverhältnis mit monatlicher Abrechnung. Mit der Wahl des Tarifs entsteht die erste Rechnung; die Mitgliedschaft gilt jedoch erst, wenn diese Rechnung bezahlt und der Zahlungseingang bestätigt ist. Bis dahin ist der Tarif gewählt, aber nicht gültig — die Vorteile der Mitgliedschaft bestehen noch nicht, und Sie buchen wie ohne Mitgliedschaft. Jede bezahlte Monatsrechnung verlängert die Mitgliedschaft um einen Monat. Je Mitgliedschaft besteht höchstens eine offene Monatsrechnung, und je Kalendermonat entsteht höchstens eine Rechnung. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
Die Rechnung für den nächsten Monat stellt BGGI mit einem Vorlauf vor dem Ende des bezahlten Monats; die Länge des Vorlaufs legt BGGI fest (derzeit sieben Tage) und zeigt sie im Portal an. Geht die Zahlung bis zum Ende des bezahlten Monats nicht ein, schließt sich eine Nachfrist an, in der die Mitgliedschaft weiter gilt; auch deren Länge legt BGGI fest (derzeit sieben Tage). Bleibt die Zahlung auch dann aus, endet die Mitgliedschaft. Haben Sie einen Tarif gewählt und die erste Rechnung bis zum Ablauf von Zahlungsziel und Nachfrist nicht bezahlt, verfällt die Wahl. Die Rechnung bleibt in allen diesen Fällen offen und wird weiter angemahnt; storniert wird sie nicht.
Sie können die Mitgliedschaft jederzeit über das Portal kündigen. Die Kündigung wirkt zum Ende des bezahlten Monats: Bis dahin bleibt die Mitgliedschaft mit allen Vorteilen bestehen, danach endet sie. Eine weitere monatliche Rechnung entsteht nicht; bereits entstandene Rechnungen bleiben zu zahlen. Bis zum Ende des bezahlten Monats können Sie die Kündigung im Portal zurücknehmen. Haben Sie einen Tarif gewählt, aber noch nicht bezahlt, nimmt die Kündigung nur die Wahl zurück; die bereits gestellte Rechnung bleibt offen.
Erst mit dem Ende der Mitgliedschaft sind keine neuen Buchungen mehr möglich — insbesondere keine neuen Fälle, keine Terminwünsche, keine Krankentransporte, keine Organisation einer Versicherung und keine Nutzung des KI-Dolmetschers. Bereits bezahlte Leistungen und laufende Behandlungen bleiben davon unberührt.
§ 26 Mitgliedschaft in den Telefon-Apps (Apple App Store und Google Play)
In den Telefon-Apps von Love Your Life wird die Mitgliedschaft ausschließlich über den jeweiligen Laden abgeschlossen, für das iPhone über den Apple App Store und für Android über Google Play. Ein Abschluss über Karte oder Überweisung ist dort nicht vorgesehen.
Der Kaufvertrag über die Mitgliedschaft kommt insoweit mit dem Laden zustande. Preis, Zahlung, Verlängerung, Kündigung, Widerruf und Erstattung richten sich nach den Bedingungen des Ladens; maßgeblich sind die im Laden angezeigten Preise.
Die Laufzeit beträgt einen Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, bis Sie die Mitgliedschaft im Laden kündigen. Eine Kündigung im Laden wirkt zum Ende des bezahlten Zeitraums.
Kündigung, Stufenwechsel und Erstattung erledigen Sie in der Abonnement-Verwaltung Ihres Geräts, nicht im Portal von BGGI. Ein im Laden abgeschlossenes Abonnement kann über das Portal weder gekündigt noch erstattet werden.
Der Stand Ihrer Mitgliedschaft ergibt sich ausschließlich aus den Meldungen des Ladens an BGGI. Das Abonnement gehört zu Ihrem Konto und gilt deshalb auch am Rechner; ein zweites Abonnement über einen anderen Weg ist nicht möglich.
Alle übrigen Leistungen — insbesondere Beratungen, Behandlungskosten, Fahrten, Dolmetschen, Rezepte, Einladung und Visum — werden auch in den Telefon-Apps weiterhin nach den §§ 11 und 14 dieser Bedingungen abgerechnet.
§ 27 Apotheke, Rezept und Lieferung
BGGI leitet Bestellungen von Arzneimitteln an eine von BGGI geprüfte und freigegebene Partner-Apotheke weiter und organisiert den Versand. BGGI erbringt selbst keine pharmazeutische Leistung; die Abgabe des Arzneimittels und die pharmazeutische Beratung obliegen ausschließlich der Apotheke. Für Beschaffenheit, Wirkung und Verträglichkeit der Arzneimittel und für die pharmazeutische Beratung steht die Apotheke ein, nicht BGGI.
Sie können ein Arzneimittel mit einem Rezept bestellen — von einer Ärztin oder einem Arzt über die Plattform ausgestellt oder von Ihnen hochgeladen — oder ohne Rezept anfragen. Ob für die Abgabe ein Rezept nötig ist, entscheidet allein die Apotheke; verlangt sie eines, fordert sie es an, bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt über die Plattform oder über BGGI, oder Sie laden es selbst hoch, und abgegeben wird erst, wenn es vorliegt. Ein über die Plattform ausgestelltes Rezept trägt ein Gültigkeitsdatum; nach dessen Ablauf ist keine Bestellung mehr möglich. Die Apotheke erhält für die Bearbeitung einen auf 30 Tage befristeten Zugang zum Rezept; jeder Zugriff wird protokolliert.
Die Apotheke trägt die Preise der Arzneimittel ein. Die Bestellung wird Ihnen mit einer Aufstellung aus Arzneimittelanteil, Bearbeitungsgebühr von BGGI und Versandkosten zur Freigabe vorgelegt; betreut Sie eine Agentur, ist der Aufschlag nach § 12 Abs. 7 im Gesamtbetrag enthalten; er steht vollständig BGGI zu. Erst nach Ihrer Freigabe entsteht eine Rechnung; versandt wird erst nach bestätigtem Zahlungseingang.
Versendet wird ausschließlich in Länder, die BGGI ausdrücklich freigegeben hat; ohne Freigabe des Ziellandes ist keine Bestellung möglich. Die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes sind zu beachten; für die Einfuhrfähigkeit im Bestimmungsland kann BGGI nicht einstehen.
Solange eine Bestellung noch nicht bezahlt ist, kann sie storniert werden; eine offene Rechnung wird dann storniert. Nach der Zahlung kann eine Bestellung nur noch durch BGGI storniert werden; über den gezahlten Betrag wird eine Gutschrift vorbereitet, die nach § 20 wirksam wird. Nach dem Versand ist eine Stornierung nicht mehr vorgesehen.
Die Auslieferung erfolgt durch beauftragte Liefer- und Kurierdienste. Diese erhalten ausschließlich die für die Zustellung nötigen Angaben; Rezeptinhalte, Diagnosen und Preise werden ihnen nicht übermittelt.
Die Apotheke nimmt Ihre Bestellung an oder lehnt sie mit Angabe eines Grundes ab, solange Sie sie noch nicht freigegeben haben; nennt sie einen Preis, hat sie damit angenommen. Den Preis erhalten Sie unmittelbar oder nach einer Prüfung durch BGGI. Die Schritte Ihrer Bestellung — Eingang, Annahme oder Ablehnung, Rezept, Preis, Zahlung, Verpackung, Übergabe und Zustellung — sehen Sie mit Uhrzeit in Ihrem Portal.
§ 28 Versorgungspartner: Rehabilitation, Hilfsmittel und Ambulanzflug
BGGI organisiert und koordiniert Leistungen geprüfter Versorgungspartner: Rehabilitationseinrichtungen, Sanitätshäuser (Hilfsmittel) und Ambulanzflugdienste einschließlich des medizinischen Rückholdienstes. Die Leistung selbst erbringt der Partner in eigener Verantwortung; BGGI wählt aus, bucht, koordiniert und rechnet ab.
Der Preis entsteht so: Liegt ein Rezept, eine Verordnung oder eine Anfrage vor, nennt der Partner BGGI seinen Preis. BGGI schlägt darauf ihren Anteil auf und nennt Ihnen den Gesamtbetrag. Der Anteil von BGGI ist das Entgelt für die Auswahl, Buchung, Koordination und Abrechnung der Leistung. Sie sehen einen Betrag, nicht zwei; die Aufteilung ist unser Innenverhältnis mit dem Partner.
Der genannte Betrag gilt für die beschriebene Leistung. Ändert sich der Umfang — andere Ausführung, längere Dauer, zusätzliche Begleitung —, nennen wir Ihnen einen neuen Betrag, bevor etwas ausgeführt wird. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag; verbindlich wird es erst mit Ihrer Annahme.
Für den Ambulanzflug gelten zusätzlich die Beförderungs- und Sicherheitsbestimmungen des ausführenden Unternehmens sowie behördliche Auflagen; Start- und Landezeiten können sich aus Gründen der Flugsicherheit, des Wetters oder des Gesundheitszustands verschieben. Für Durchführung und Zeiten des Flugs ist das ausführende Unternehmen verantwortlich, nicht BGGI.
Ob für eine Leistung eines Sanitätshauses ein Rezept oder eine Verordnung nötig ist, entscheidet allein das Sanitätshaus. Verlangt es eines, nennt es seinen Preis erst, wenn das Rezept vorliegt; BGGI hängt ein Rezept Ihres Falls an, oder Sie laden es selbst hoch. Die Schritte Ihrer Anfrage sehen Sie mit Uhrzeit in Ihrem Portal.
§ 29 Krankentransport
Ein Krankentransport ist eine Beförderung, die wegen Ihres Gesundheitszustands besondere Ausstattung, eine Trage oder fachliche Begleitung erfordert. Er kann nicht sofort gebucht werden, sondern wird nur über einen Kostenvoranschlag organisiert.
Das ausführende Unternehmen nennt BGGI seinen Preis für den angefragten Transport; BGGI schlägt darauf ihren Anteil auf und nennt Ihnen den Gesamtbetrag. Der Anteil von BGGI ist das Entgelt für die Organisation, Koordination und Abrechnung des Transports. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag; verbindlich wird der Auftrag erst mit Ihrer Annahme. Als Vorkasse gekennzeichnete Transporte werden erst nach bestätigtem Zahlungseingang ausgeführt.
Ändern sich Strecke, Zeitpunkt, Ausstattung oder Begleitung, nennt BGGI Ihnen einen neuen Betrag, bevor etwas ausgeführt wird. Den Transport führt das ausführende Unternehmen in eigener Verantwortung und nach den für es geltenden Vorschriften durch. Ein Krankentransport über die Plattform ersetzt nicht den Rettungsdienst; im Notfall gilt § 7.
§ 30 Reise-Krankenversicherung
Auf Ihren Wunsch leitet BGGI Ihre Anfrage zu einer Reise-Krankenversicherung an einen im Portal genannten Versicherer weiter. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Versicherer zustande. Umfang des Versicherungsschutzes, Bedingungen, Leistungsfall und Ihr Widerrufsrecht aus dem Versicherungsvertrag richten sich nach den Unterlagen des Versicherers.
BGGI ist weder Versicherer noch Versicherungsmakler, berät nicht über Auswahl und Eignung eines Versicherungsprodukts und erhält vom Versicherer keine Vergütung.
Sie zahlen an BGGI die Prämie des Versicherers und eine Bearbeitungsgebühr von BGGI (derzeit 25 Euro). Beide Beträge werden getrennt ausgewiesen. Die Prämie wird Ihnen vor der Zahlung genannt; BGGI nimmt sie in Ihrem Auftrag entgegen und leitet sie an den Versicherer weiter.
Die Versicherungspolice wird Ihnen nach der Ausstellung durch den Versicherer im Portal bereitgestellt.
Die Prämie ist ein durchlaufender Betrag des Versicherers und nicht Grundlage des Agenturaufschlags (§ 12); die Bearbeitungsgebühr gehört zum Fall. Erstattet der Versicherer eine Prämie an BGGI, leitet BGGI den erhaltenen Betrag an Sie weiter.
§ 30a Flug und Hotel
Flüge und Hotels können Sie auf der Plattform suchen und buchen, für sich und für andere Personen, mit oder ohne Bezug zu einem Fall. Gebucht wird über den Buchungsdienstleister Duffel bei der Fluggesellschaft oder dem Hotel, bei Direktanbietern, mit denen BGGI unmittelbar zusammenarbeitet, bei diesen. Den Beförderungsvertrag schließen Sie mit der Fluggesellschaft, den Beherbergungsvertrag mit dem Hotel; es gelten deren Bedingungen, die Ihnen vor der Buchung unverändert angezeigt werden. BGGI erbringt die Buchung, die Abwicklung von Zahlung, Änderung und Stornierung und die Betreuung dazu, nicht die Beförderung und nicht die Unterkunft.
Vor der Buchung sehen Sie den Endpreis. Er besteht aus dem Preis der Fluggesellschaft oder des Hotels und einer Servicegebühr von BGGI für die Leistungen nach Absatz 1; für Gepäck und Sitzplätze gilt dasselbe. Sie zahlen zuerst an BGGI; erst nach dem Zahlungseingang bucht BGGI, und nie zu einem höheren Preis als dem, den Sie bestätigt haben. Die Aufschläge nach § 12 werden auf Flug- und Hotelbuchungen nicht erhoben. Bucht eine Agentur für Sie oder betreut Sie eine Agentur, erhält sie aus der Servicegebühr einen Anteil als Entgelt für ihre Unterstützung bei der Reiseorganisation; Ihr Preis ändert sich dadurch nicht.
Stornieren und umbuchen können Sie im Portal, soweit die Bedingungen der Fluggesellschaft oder des Hotels es zulassen; vorher sehen Sie den genauen Betrag. Erstattet wird, was die Fluggesellschaft oder das Hotel erstattet; eine eigene Stornogebühr erhebt BGGI nicht. Die Servicegebühr wird nicht erstattet, außer wenn die Fluggesellschaft den Flug streicht. Bei einer Umbuchung zahlen Sie den Aufpreis und die Gebühr der Fluggesellschaft sowie die Servicegebühr auf den Aufpreis. Ändert die Fluggesellschaft Ihren Flug, informiert BGGI Sie, und Sie entscheiden im Portal, soweit die Fluggesellschaft eine Wahl anbietet.
Buchen Sie für eine andere Person, geben Sie ihre Angaben richtig an und sorgen dafür, dass sie mit der Buchung und der Weitergabe ihrer Angaben an die Fluggesellschaft oder das Hotel einverstanden ist. Für Pass-, Visums- und Einreisevorschriften sind die Reisenden selbst verantwortlich; § 19 Abs. 6 gilt entsprechend.
Jede Flug- und jede Hotelbuchung ist eine eigene, einzelne Reiseleistung mit eigenem Preis, eigener Zahlung, eigenem Beleg und eigener Servicegebühr. BGGI bietet Flug und Hotel nicht zusammen zu einem Gesamtpreis an, gewährt für die Buchung mehrerer Reiseleistungen keinen Nachlass und fordert Sie nach einer Buchung nicht gezielt zur Buchung einer weiteren Reiseleistung auf. Ein Pauschalreisevertrag (§ 651a BGB) kommt mit BGGI nicht zustande; verbundene Reiseleistungen (§ 651w BGB) entstehen über die Plattform nicht.
§ 30b Komplikations-Versicherung
Ist der Kostenvoranschlag angenommen und die Behandlung bei BGGI bezahlt, bietet BGGI Ihnen an Ihrem Fall eine freiwillige Komplikations-Versicherung an. Sie deckt nach den Bedingungen des Versicherers Mehrkosten, die durch Komplikationen der Behandlung entstehen. Ob Sie sie abschließen, entscheiden Sie selbst; die Behandlung hängt davon nicht ab. Haben Sie sie nicht abgeschlossen, weist BGGI Sie vor dem Visumantrag oder vor der Reise noch einmal darauf hin. Die Reise-Krankenversicherung nach § 30 bleibt davon unberührt.
Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Versicherer zustande. Umfang des Versicherungsschutzes, Bedingungen, Leistungsfall und Ihr Widerrufsrecht aus dem Versicherungsvertrag richten sich nach den Unterlagen des Versicherers, die Ihnen vor dem Abschluss angezeigt werden. BGGI ist weder Versicherer noch Versicherungsmakler und berät nicht über Auswahl und Eignung des Versicherungsschutzes.
Sie zahlen die Prämie über die Plattform an BGGI. Sie entspricht dem Preis des Versicherers; BGGI schlägt nichts auf, und ein Agenturaufschlag entsteht nicht. BGGI nimmt die Prämie in Ihrem Auftrag entgegen, übermittelt Ihren Antrag an den Versicherer und leitet die Prämie an ihn weiter. Die Police sendet Ihnen der Versicherer unmittelbar.
BGGI kann für das Angebot eine Vergütung des Versicherers erhalten. Sie wird nicht von Ihnen gezahlt und erhöht die Prämie nicht. Erstattet der Versicherer eine Prämie an BGGI, leitet BGGI den erhaltenen Betrag an Sie weiter.
§ 31 Übersetzung und KI-Dolmetscher
BGGI stellt maschinelle Übersetzung bereit: als Übersetzung von Nachrichten im Fall, als gesondert buchbare Textübersetzung mit wahlweiser Sprachausgabe und als KI-Dolmetscher im Videogespräch.
Maschinelle Übersetzung ist eine Verständigungshilfe. Sie ist nicht beglaubigt, ersetzt keine beeidigte Dolmetscherin und keinen beeidigten Dolmetscher und kann Fehler enthalten. BGGI übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung einer maschinellen Übersetzung; maßgeblich bleibt stets der Ausgangstext. Die Haftung nach § 38 bleibt unberührt.
Der ursprüngliche Wortlaut wird gespeichert und in den Oberflächen immer neben der Übersetzung angezeigt. Jede maschinelle Ausgabe ist als solche gekennzeichnet.
Im Videogespräch übersetzt der KI-Dolmetscher abschnittsweise in beide Richtungen und gibt die Übersetzung als Stimme aus; Original und Übersetzung erscheinen als Untertitel. Er ist gesondert buchbar; der Preis wird vor der Buchung angezeigt. Er wird nur eingesetzt, wenn Sie vorher ausdrücklich zugestimmt haben; die Zustimmung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Im selben Schritt entscheiden Sie und die Ärztin oder der Arzt jeweils über Mitschrift und Zusammenfassung nach § 33. Ist eine persönliche Dolmetscherin oder ein persönlicher Dolmetscher hinzugezogen, bleibt der KI-Dolmetscher abgeschaltet.
Der KI-Dolmetscher kann zusätzlich als künstlich erzeugtes, fotorealistisches Gesicht erscheinen (Digitaler Mensch). Das Gesicht ist als KI-erzeugt gekennzeichnet, stellt keine reale Person dar und spricht nur die Übersetzung. An den Anbieter des Videobilds geht ausschließlich der erzeugte Ton der Übersetzung mit der Kennung des Gesichts, nicht Ihr Bild und nicht Ihre Stimme. Ist der Digitale Mensch nicht verfügbar, dolmetscht die Stimme weiter. In Gesprächen mit Patientinnen und Patienten wird er erst eingesetzt, wenn BGGI ihn dafür freigegeben hat.
Bei medizinisch bedeutsamen Aussagen — insbesondere bei Aufklärung, Einwilligung und Medikation — ist im Zweifel nachzufragen oder eine persönliche Dolmetscherin oder ein persönlicher Dolmetscher hinzuzuziehen.
§ 31a Dolmetschen vor Ort mit Lina
Eine Ärztin oder ein Arzt kann Ihnen über die Plattform per E-Mail einen Link senden, mit dem Sie eine Stunde Verdolmetschung durch die KI-Dolmetscherin Lina für ein Gespräch vor Ort buchen und bezahlen, auch ohne Konto. Zum Bezahlen gilt der Link für eine von BGGI festgelegte Frist (derzeit 24 Stunden); den Preis sehen Sie vor der Zahlung. Die Kosten tragen Sie.
Mit der Zahlung verlangen Sie, dass die Leistung sofort beginnt; dafür bestätigen Sie vor der Zahlung, dass Sie Ihr Widerrufsrecht damit verlieren können, und stimmen der maschinellen Verdolmetschung zu. Die Sitzung startet auf dem Gerät der Ärztin oder des Arztes oder auf Ihrem Gerät. Lina spricht nur als Stimme, ohne Gesicht: Wer spricht, drückt die eigene Schaltfläche; Lina übersetzt und spricht die Übersetzung. Die Stunde beginnt mit dem ersten Start und endet nach 60 Minuten von selbst. Es wird nichts aufgezeichnet.
Für die maschinelle Verdolmetschung gilt § 31 Abs. 2 und 6. Ist Lina nicht verfügbar oder haben Sie die bezahlte Stunde nicht begonnen, prüft BGGI die Erstattung nach § 17. Über denselben Link können Sie sich registrieren; die Buchung wird dann Ihrem Konto zugeordnet.
§ 32 KI-Assistent, Ausfüllhilfe und Sprachfunktion
BGGI kann in den Bereichen der Plattform einen KI-Assistenten im Chat anbieten. Er beantwortet allgemeine Fragen zur Plattform und ihren Abläufen in Ihrer Sprache; dass Sie mit einer KI kommunizieren, ist jederzeit erkennbar. Der Assistent gibt keine medizinische Beratung, stellt keine Diagnose, sagt keine Preise, Termine oder Erstattungen verbindlich zu und ist kein Notfallkanal (§ 7). Er gibt auch keine rechtliche Beratung; seine Antworten können unvollständig oder unrichtig sein, und BGGI übernimmt für sie keine Gewähr — die Haftung nach § 38 bleibt unberührt. Der Verlauf des Chats kann in Ihrem Browser gespeichert werden; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung und in der Cookie-Erklärung.
Die Ausfüllhilfe schlägt Ihnen Einträge für Formulare vor — aus Angaben, die bereits in Ihrem Konto oder in Ihrem Fall gespeichert sind, und aus dem, was Sie ihr mitteilen. Die Vorschläge sind maschinell erzeugt; bitte prüfen Sie sie vor dem Absenden. Für die Richtigkeit Ihrer Angaben bleiben Sie verantwortlich. BGGI übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Vorschläge; die Haftung nach § 38 bleibt unberührt. Gesundheitsangaben werden dafür nur verarbeitet, wenn Ihre Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten vorliegt.
Ist die Sprachfunktion eingeschaltet, können Sie mit dem KI-Assistenten sprechen und seine Antworten anhören. Die Sprachfunktion ist kostenpflichtig und wird mit Sprachguthaben bezahlt; es gilt § 24. Ohne ausreichendes Guthaben bleibt die schriftliche Nutzung möglich.
§ 33 Videogespräche, Mitschrift und Zusammenfassung
Videogespräche finden über einen von BGGI beauftragten Anbieter statt. Der Zugang ist an das Zeitfenster des Termins gebunden und verfällt danach.
Nach einem Videogespräch erstellt eine KI eine Zusammenfassung des Gesprächs — je eine für Sie und eine für die Ärztin oder den Arzt, jeweils in der eigenen Sprache. Das gilt auch, wenn eine persönliche Dolmetscherin oder ein persönlicher Dolmetscher teilnimmt. Die Zusammenfassung erscheint im jeweiligen Portal am Fall. Sie ist im Termin inbegriffen und kostet nichts zusätzlich.
Für die Zusammenfassung wird mitgeschrieben, was im Gespräch gesagt wird; gespeichert wird nur der erkannte Text, verschlüsselt, weder Ton noch Bild. Mitschrift und Zusammenfassung finden nur statt, wenn Sie und die Ärztin oder der Arzt vor Beginn jeweils mit Ja zugestimmt haben; gefragt wird in einem Schritt zusammen mit der Zustimmung zum KI-Dolmetscher. Nehmen weitere Personen teil, etwa eine persönliche Dolmetscherin, ist auch deren Zustimmung erforderlich. Antwortet eine Seite mit Nein, wird nichts mitgeschrieben, und es entsteht keine Zusammenfassung; der Termin findet trotzdem statt.
Die Mitschrift wird nur zur Erstellung der Zusammenfassungen verwendet und gelöscht, sobald beide Zusammenfassungen erstellt sind, spätestens nach sieben Tagen.
Die Zusammenfassung ist eine maschinell erstellte Gedächtnisstütze und als solche gekennzeichnet. Sie ist keine ärztliche Dokumentation, kein Befund und kein Behandlungsvorschlag und kann Fehler oder Lücken enthalten. BGGI übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Zusammenfassung; die Haftung nach § 38 bleibt unberührt. Maßgeblich ist, was die Ärztin oder der Arzt im Gespräch gesagt oder schriftlich mitgeteilt hat.
Sie können Ihre Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ein Widerruf während des Gesprächs beendet die Mitschrift; sie wird gelöscht, und eine Zusammenfassung entsteht nicht. Die Zusammenfassung in Ihrem Portal wird auf Ihren Wunsch gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Bild und Ton werden in keinem Fall gespeichert, auch nicht der Ton des KI-Dolmetschers; ohne diese Zustimmungen wird nichts mitgeschrieben. Untertitel des KI-Dolmetschers bestehen nur während des Gesprächs. Original und Übersetzung werden nur dann in der Fallakte abgelegt, wenn Sie dem gesondert zugestimmt haben; ein Widerruf löscht sie.
Eigene Mitschnitte einzelner Beteiligter sind nur mit Einwilligung der übrigen Beteiligten möglich.
§ 34 Dokumentenscanner, Ordner und Speicherplatz
Die Plattform bietet einen Scanner, mit dem Sie Unterlagen mit der Kamera Ihres Geräts aufnehmen. In den Anwendungen für Telefone wird dafür der Dokumentenscanner des Geräts verwendet, im Browser unser eigener. In beiden Fällen wird das Blatt bereits in Ihrem Gerät erkannt, gerade gezogen und lesbarer gemacht; erst danach werden die Seiten übertragen und bei BGGI zu einer einzigen PDF-Datei zusammengefasst.
Bietet Ihr Gerät eine Texterkennung an, wird der Text der Seiten ebenfalls dort gelesen. Er wird mit den Seiten übertragen, unsichtbar in die PDF-Datei gelegt — die Datei bleibt ein Abbild, wird aber durchsuchbar — und dazu benutzt, die Angaben der Unterlage auszulesen: Absender, Empfänger, Datum, Rechnungs-, Kunden- und Aktenzeichen, Betrag und Währung, Bankverbindung sowie Kontaktangaben.
Die aufgenommenen Seiten werden anschließend maschinell eingeordnet: Art des Dokuments (Bericht oder sonstiges Dokument), Titel, Datum, Aussteller und Sprache. Wurde auf dem Gerät Text erkannt, geht ausschließlich dieser Text an das Modell und kein Bild; sonst gehen höchstens vier Seiten als Bild an das Modell, immer die erste und die letzte.
Diese Einordnung ist eine Ordnungshilfe. Sie ist keine medizinische Bewertung, keine Diagnose und keine inhaltliche Prüfung. Jedes so eingeordnete Dokument ist als maschinell eingeordnet gekennzeichnet; Sie können die Angaben ändern. Ist die Erkennung unsicher, gilt Ihre eigene Vorwahl, und die Oberfläche bittet um eine Prüfung.
Zeigen die Aufnahmen kein Dokument, wird nichts gespeichert und die Aufnahme nicht angenommen. Je Vorgang sind höchstens 20 Seiten und je Seite höchstens 8 MB zulässig.
Unterlagen, die Sie scannen oder hochladen und einem Fall zuordnen, liegen in Ihrem Portal im Ordner dieses Falls; Unterlagen ohne Fall liegen im Ordner „Ohne Fall“ und lassen sich dort einem Ihrer laufenden Fälle zuordnen. Eine Unterlage, die einem Fall zugeordnet ist, lässt sich nicht in einen anderen Fall verschieben.
Hat BGGI für eigene Unterlagen eine Speichergrenze festgelegt, steht sie mit der Freimenge in Ihrem Portal; Unterlagen, die das System oder Ärztinnen, Ärzte, Kliniken und andere Anbieter ablegen, zählen nicht mit. Ist Ihr Speicherplatz zu 75, 90 oder 100 Prozent belegt, weist BGGI Sie im Portal und per E-Mail darauf hin; in den Apps erscheint nur der Hinweis. Ist er voll, nimmt die Plattform weitere eigene Unterlagen erst wieder an, wenn Platz frei ist; Unterlagen zu Ihrer Behandlung, etwa Befunde, Laborwerte, Röntgenbilder, Entlassungsberichte und Pässe, nimmt sie immer an. Zusätzlichen Speicherplatz können Sie auf der Website von
§ 35 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, das Muster-Widerrufsformular und die Regeln zum vorzeitigen Erlöschen bei sofortiger Leistungserbringung finden Sie in der Widerrufsbelehrung unter /widerruf.
Besonderheiten des Widerrufsrechts bei der Mitgliedschaft, bei Bestellungen in der Apotheke, beim Einladungsschreiben ohne Behandlung, beim Sprachguthaben, bei einer Reise-Krankenversicherung und bei Leistungen im Bereich Schönheit sind in der Widerrufsbelehrung gesondert dargestellt.
Widerrufen Sie einen Vertrag, nachdem BGGI auf Ihr ausdrückliches Verlangen mit den Leistungen eines Falls begonnen hat, schulden Sie für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen Wertersatz nach der Widerrufsbelehrung. BGGI stellt ihn in Rechnung; er ist mit Zugang der Rechnung fällig.
§ 36 Laufzeit und Kündigung
Sie können Ihr Nutzerkonto jederzeit kündigen oder seine Löschung über den Datenschutz-Bereich beantragen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, etwa für Rechnungsdaten, bleiben unberührt.
BGGI kann das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos beenden und Ihr Konto schließen, insbesondere bei Missbrauch, Täuschung oder einem schweren Verstoß gegen diese Bedingungen. Ein Konto wird nur mit Angabe eines Grundes geschlossen; der Grund wird festgehalten und Ihnen mitgeteilt.
Wird ein Konto wegen Missbrauchs, Täuschung oder Vertragsbruchs geschlossen, bleibt die E-Mail-Adresse für eine neue Registrierung gesperrt. In den übrigen Fällen wird sie freigegeben; eine neue Registrierung mit dieser Adresse führt zu einem neuen, leeren Konto.
Bereits bezahlte Leistungen und laufende Behandlungen bleiben von einer Kündigung durch Sie unberührt; beendet BGGI das Nutzungsverhältnis, gilt für bezahlte, noch nicht begonnene Leistungen § 17. Was mit Guthaben geschieht, regeln § 13 Abs. 5 (Startguthaben über den Werbelink einer Agentur), § 19 (Vorauszahlung für ein Einladungsschreiben), § 20 (Gutschriften und Erstattungen), § 23 (Kunden werben Kunden) und § 24 (Sprachguthaben).
Eine Kündigung des Nutzungsverhältnisses wird zum Ende des Monats wirksam, in dem sie zugeht. Danach bleibt Ihr Konto noch drei Monate erreichbar, damit laufende Fälle, bestätigte Termine und offene Rechnungen abgewickelt werden können; ein neuer Fall kann ab der Wirksamkeit nicht mehr angelegt werden. Nach Ablauf dieser drei Monate wird der Zugang geschlossen. Eine frühere Löschung Ihrer Daten können Sie unabhängig davon über den Datenschutz-Bereich verlangen; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 37 Verfügbarkeit der Plattform
BGGI bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform; Wartungsfenster und Weiterentwicklungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit schuldet BGGI nicht. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Verträgen über digitale Produkte, und die Haftung nach § 38 bleiben unberührt.
§ 38 Haftung und Haftungsbegrenzung
Leistung von BGGI ist die Organisation und Begleitung Ihres Falls: die Bereitstellung der Plattform, die Aufbereitung und Vorlage Ihres Falls, die Fallbegleitung und Betreuung, die Auswahl, Buchung und Koordination von Leistungen Dritter, die Kommunikation mit den Beteiligten, die Übersetzungsunterstützung und die Visum- und Reiseorganisation, soweit gebucht, sowie die Verwaltung und die Zahlungsabwicklung. BGGI erbringt diese Leistungen sorgfältig, schuldet aber keinen bestimmten Erfolg — insbesondere nicht den Erfolg einer Behandlung, die Annahme Ihres Falls, einen bestimmten Termin, einen Kostenvoranschlag in bestimmter Höhe, die Erteilung eines Visums oder den Abschluss einer Versicherung.
Die medizinische, zahnmedizinische, pflegerische, therapeutische und pharmazeutische Leistung, die Beförderung, die Unterkunft, den Versicherungsschutz und jede andere Fachleistung schuldet und verantwortet allein der jeweilige Leistungserbringer — etwa Ärztinnen, Ärzte, Kliniken, Krankenhäuser, Schönheitszentren, Apotheken, Versorgungspartner, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Fahrerinnen und Fahrer, Begleitpersonen, Transport- und Kurierunternehmen, Vermieter von Unterkünften und Versicherer. Behandlungsverträge, Versicherungsverträge und Kaufverträge über Arzneimittel kommen unmittelbar mit dem Leistungserbringer zustande. Für Fehler der Fachleistung haftet der Leistungserbringer nach den für ihn geltenden Vorschriften; BGGI steht dafür nicht ein. Für Einsätze nach Absatz 3 gilt das nicht. Ebenso wenig steht BGGI für die Entscheidung einer Auslandsvertretung über ein Visum ein.
Einsätze von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Fahrerinnen und Fahrern und Begleitpersonen buchen Sie bei BGGI. Der Vertrag über den Einsatz kommt zwischen Ihnen und BGGI zustande; BGGI beauftragt die Dienstleister im eigenen Namen. BGGI wählt sie sorgfältig aus und lässt sich vor der Freigabe die erforderlichen Erlaubnisse und Versicherungen nachweisen. Für ein Verschulden der Personen, die BGGI zur Erfüllung dieser Einsätze einsetzt, steht BGGI nach den gesetzlichen Regeln ein; in welchem Umfang, bestimmen die Absätze 7 bis 9.
Schäden aus einem Verkehrsunfall trägt die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, mit dem Sie befördert werden; das gilt für Transfer, Fahrten, Krankentransporte und Beförderungen durch Dritte gleichermaßen. BGGI ist weder Halterin noch Führerin dieser Fahrzeuge und übernimmt solche Schäden nicht. Ihre Ansprüche gegen den Versicherer, den Halter und den Führer des Fahrzeugs bleiben unberührt; ebenso bleibt die Haftung von BGGI für eigene Pflichtverletzungen nach Absatz 6 unberührt.
Agenturen und Länderbüros sind selbständige Partner von BGGI; sie handeln nicht im Namen von BGGI und können keine Zusagen für BGGI abgeben. Maschinelle Übersetzung, KI-Dolmetscher, KI-Zusammenfassungen, KI-Assistent, Ausfüllhilfe und die Einordnung gescannter Unterlagen sind Hilfsmittel nach den §§ 31 bis 34; sie sind keine ärztliche, rechtliche oder sonstige fachliche Beratung.
§ 39 Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung.
Gesundheitsdaten werden nur auf Grundlage Ihrer gesonderten Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten verarbeitet, soweit nicht eine gesetzliche Pflicht die Verarbeitung verlangt. Die Einwilligung ist freiwillig, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich und nicht Bestandteil dieser Bedingungen.
Jede Weiterleitung von Unterlagen an Ärztinnen, Ärzte und Kliniken bescheinigt BGGI in Ihrem Konto mit Empfänger, Zeitpunkt, weitergeleiteten Unterlagen und der zugrunde liegenden Einwilligung.
Bei jeder Eröffnung eines Falls entbinden Sie mit einem eigenen Häkchen die Ärztinnen, Ärzte und Kliniken dieses Falls von der Schweigepflicht, soweit es für Behandlung und Abrechnung erforderlich ist (§ 4a der Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten). Widerrufen Sie die Entbindung, wird der Fall angehalten; Ihre Einsicht, die Abrechnung bereits erbrachter Leistungen und Erstattungen laufen weiter.
§ 40 Verschwiegenheit
BGGI behandelt Ihre Angaben und Unterlagen vertraulich. Sie verpflichtet ihre Beschäftigten und die von ihr eingesetzten Dienstleisterinnen und Dienstleister zur Verschwiegenheit, auch über das Ende ihrer Tätigkeit hinaus.
BGGI gibt Angaben und Unterlagen nur weiter, soweit diese Bedingungen, ein gesondert geschlossener Vertrag, Ihre Einwilligung oder eine gesetzliche Pflicht es vorsieht.
Sie halten Ihre Zugangsdaten geheim (§ 8 Abs. 1).
§ 41 Änderungen dieser Bedingungen
BGGI kann den Text dieser Bedingungen ändern, insbesondere um ihn an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, an geänderte Leistungen und Abläufe der Plattform oder an geänderte technische Rahmenbedingungen anzupassen. Die geänderte Fassung wird Ihnen in der Plattform angezeigt, bevor sie gilt. Angezeigt werden die geänderten Stellen; die nicht geänderten Teile gelten unverändert weiter.
Die Zustimmung erfolgt elektronisch in der Plattform. Festgehalten werden der Zeitpunkt der Zustimmung und eine Prüfsumme der zugestimmten Fassung. Jede Fassung bleibt in der Akte des Kontos lesbar und kann dort jederzeit abgerufen werden; die Zustimmung ist damit nachweisbar.
Über eine Änderung wird zusätzlich eine E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse gesendet. Unabhängig davon erscheint die Änderung beim nächsten Anmelden. Die Entscheidung kann zurückgestellt werden; die Anzeige erscheint dann erneut.
Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Eine Zustimmungsfiktion findet nicht statt; ohne ausdrückliche Zustimmung gilt die zuletzt zugestimmte Fassung weiter.
Bleibt die Zustimmung aus, erinnert BGGI Sie daran. Ist eine Änderung dringend oder rechtlich zwingend, wird zusätzlich deutlich auf sie und auf die Folgen einer ausbleibenden Zustimmung hingewiesen. Die Erinnerungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen ab der ersten Anzeige der geänderten Fassung. Dringend ist eine Änderung, wenn ohne sie der sichere Betrieb der Plattform, der Schutz der Daten oder die Erfüllung der vertraglichen Pflichten gefährdet wäre; rechtlich zwingend ist sie, wenn eine Rechtsvorschrift, eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung oder eine verbindliche Vorgabe eines Zahlungsdienstes, eines App-Ladens oder einer Aufsichtsstelle sie verlangt und BGGI dabei kein eigener Entscheidungsspielraum bleibt. Der Hinweis nennt den Anlass, die betroffene Stelle und die Folge einer ausbleibenden Zustimmung. Auch eine dringende oder rechtlich zwingende Änderung wird ohne Zustimmung nicht wirksam.
Stimmen Sie einer Änderung nicht zu, kann BGGI das Vertragsverhältnis nur beenden, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht und die Fortführung zu den bisherigen Bedingungen für BGGI nicht zumutbar ist. Die Beendigung wird vorher angekündigt und begründet; sie ist frühestens nach Ablauf von 30 Tagen ab der ersten Anzeige der geänderten Fassung möglich.
Bereits bezahlte, noch nicht erbrachte Leistungen sowie laufende Fälle und bereits bestätigte Termine und Einsätze werden nach der zuletzt zugestimmten Fassung abgewickelt; im Übrigen gelten die §§ 17, 18 und 20. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 42 Form von Erklärungen
Kündigungen und Zustimmungen nach diesen Bedingungen erklären Sie in Textform, über die Plattform oder per E-Mail an info@love-you.life. Eine strengere Form wird nicht verlangt. Für den Widerruf genügt jede eindeutige Erklärung nach der Widerrufsbelehrung.
BGGI gibt Erklärungen Ihnen gegenüber in Textform ab, über die Plattform oder an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse.
§ 43 Verhältnis zu anderen Verträgen und Bedingungen
Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen Sie mit BGGI einen gesonderten Nutzungs- und Servicevertrag für Patientinnen und Patienten, den Sie in der Plattform annehmen. Ärztinnen und Ärzte, Dienstleister und weitere Partner schließen jeweils eigene Verträge.
Bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem gesondert geschlossenen Vertrag geht der gesondert geschlossene Vertrag vor. Ergänzend gelten die Widerrufsbelehrung, die Datenschutzerklärung, die Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten sowie die Hinweise zur Telemedizin.
Für ihren jeweiligen Gegenstand gehen diesen Bedingungen vor: die Teilnahmebedingungen „Kunden werben Kunden“, die Bedingungen für das Sprachguthaben, für Fälle im Bereich Schönheit die Besonderen Bedingungen für den Bereich Schönheit und, für den Versicherungsvertrag, die Bedingungen des Versicherers. Für den Behandlungsvertrag gelten die Bedingungen des behandelnden Hauses oder der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes.
§ 44 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
§ 45 Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegung
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von BGGI in Bonn.
Die BGGI GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 46 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 47 Sprachfassungen
Dieses Dokument liegt in 24 Sprachen vor. Verbindlich ist allein die deutsche Fassung; die übrigen Sprachfassungen dienen dem Verständnis.