Hinweise zur Telemedizin — Grenzen der Fernbehandlung und Notfall
Stand: 13. Oktober 2026
Kurz erklärt (unverbindlich)
Diese Zusammenfassung in einfacher Sprache ist unverbindlich. Sie erleichtert nur den Überblick. Verbindlich ist allein der nachfolgende Text.
Über Love Your Life erreichen Sie Ärztinnen und Ärzte per Video, mit einem schriftlichen Bericht oder mit einer kurzen Rückmeldung. Das ersetzt keine Untersuchung vor Ort.
Die Ärztin oder der Arzt entscheidet selbst und ist für jede ärztliche Aussage verantwortlich. Love Your Life organisiert und begleitet, behandelt aber nicht.
Eine kurze Rückmeldung sagt nur, ob Ihr Fall angenommen werden kann. Sie ist keine Diagnose und kein Bericht.
Im Videogespräch kann ein KI-Dolmetscher übersetzen, wenn Sie zustimmen. Maschinelle Übersetzung kann Fehler machen. Fragen Sie nach, wenn etwas unklar ist.
Eine KI-Zusammenfassung des Gesprächs gibt es nur, wenn Sie und die Ärztin oder der Arzt zustimmen. Ton und Bild werden nie gespeichert.
Love Your Life ist kein Notfalldienst. Im Notfall rufen Sie sofort den Notruf, in Deutschland und in der Europäischen Union die 112.
§ 1 Gegenstand dieser Hinweise
Diese Hinweise erläutern Möglichkeiten und Grenzen der telemedizinischen Leistungen, die über die Plattform „Love Your Life“, eine Marke der BGGI GmbH, Rostocker Straße 43, 53117 Bonn („BGGI“), organisiert werden.
Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Nutzungs- und Servicevertrag für Patientinnen und Patienten. Rechte und Pflichten der Beteiligten ergeben sich aus diesen Verträgen und aus dem Behandlungsvertrag mit der Ärztin oder dem Arzt.
§ 2 Telemedizinische Leistungen
Video-Sprechstunden, schriftliche ärztliche Berichte und kurze Rückmeldungen von Ärztinnen und Ärzten über die Plattform dienen der Beratung, Zweitmeinung und Vorbereitung einer Behandlung. Sie ersetzen keine körperliche Untersuchung und keine Behandlung vor Ort.
Die ärztliche Einschätzung beruht ausschließlich auf den Unterlagen und Angaben, die Sie bereitstellen. Unvollständige oder veraltete Unterlagen können ihre Aussagekraft erheblich einschränken.
§ 3 Ärztliche Verantwortung und Rolle von BGGI
Die Ärztinnen und Ärzte handeln eigenverantwortlich und nach dem Berufsrecht des Landes, in dem sie zur Berufsausübung zugelassen sind.
BGGI organisiert und begleitet; BGGI behandelt nicht. Für ärztliche Einschätzungen, Rückmeldungen, Berichte, Beratung und Behandlung sind allein die Ärztinnen und Ärzte verantwortlich; BGGI steht für deren Inhalt nicht ein.
Für die eigenen Pflichten von BGGI bei Organisation und Begleitung und für die Haftung von BGGI gelten § 38 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und § 27 des Nutzungs- und Servicevertrags.
§ 4 Kurze Rückmeldung ohne Bericht
Wählen Sie beim Einreichen eines Falls die Vorlage mit kurzer Rückmeldung, sieht sich eine Ärztin oder ein Arzt in der Region Ihre Unterlagen an und teilt nur mit, ob sie oder er Ihren Fall annehmen kann. Eine kurze Einschätzung zum weiteren Vorgehen kann dazukommen. Die Rückmeldung erscheint in Ihrem Portal, sobald BGGI sie freigegeben hat; BGGI prüft ihren Inhalt nicht medizinisch.
Die kurze Rückmeldung ist kein ärztlicher Bericht, keine Diagnose, keine Zweitmeinung und keine Kosteneinschätzung. Sie beruht nur auf Ihren Unterlagen und Angaben und ersetzt keine Untersuchung und keine ärztliche Beratung.
Wie es weitergeht, etwa mit einem schriftlichen Bericht, einem Videogespräch oder einem Kostenvoranschlag, entscheiden Sie im Portal. Wünschen Sie eine ausführliche ärztliche Einschätzung, wählen Sie einen schriftlichen Bericht oder ein Videogespräch.
§ 5 Grenzen der Fernbehandlung
Nicht geeignet ist die Fernbehandlung insbesondere bei akuten Notfällen, bei Zuständen mit rascher Verschlechterung, für die Verschreibung von Betäubungsmitteln sowie für Diagnosen, die zwingend eine körperliche Untersuchung oder eine apparative Diagnostik vor Ort erfordern.
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt entscheidet im Einzelfall, ob eine Fernbehandlung ärztlich vertretbar ist, und bricht sie ab, wenn eine persönliche Vorstellung erforderlich ist; Maßstab ist § 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung für Ärztinnen und Ärzte oder die entsprechende Regel des Zulassungslandes.
§ 6 KI-gestützte Hilfsmittel
KI-gestützte Voranalysen auf der Plattform sind keine ärztliche Diagnose. Beschäftigte von BGGI sehen ihre Ergebnisse durch; diese Durchsicht ist organisatorisch und keine ärztliche Bewertung.
Maschinell erstellte Zusammenfassungen von Videogesprächen und Antworten des KI-Assistenten im Chat sind keine ärztliche Aussage. BGGI übernimmt für sie keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Dieser Gewährausschluss lässt die Haftung von BGGI für die Verletzung eigener Pflichten nach den in § 3 Abs. 3 genannten Bestimmungen unberührt; bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet BGGI in jedem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Videosprechstunde mit KI-Dolmetscher und Digitalem Menschen
Sprechen Sie und die Ärztin oder der Arzt nicht dieselbe Sprache, kann im Videogespräch ein KI-Dolmetscher eingesetzt werden, sofern Sie ihn gebucht und ihm vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Er übersetzt abschnittsweise, gibt die Übersetzung als Stimme wieder und zeigt Original und Übersetzung als Untertitel.
Der KI-Dolmetscher kann zusätzlich als künstlich erzeugtes Gesicht erscheinen (Digitaler Mensch). Dieses Gesicht ist keine reale Person und als KI-erzeugt gekennzeichnet; es spricht nur die Übersetzung. Ihre Gesprächspartnerin oder Ihr Gesprächspartner ist immer die Ärztin oder der Arzt.
Maschinelle Verdolmetschung kann Fehler enthalten und ist nicht beglaubigt. Fragen Sie bei medizinisch bedeutsamen Aussagen, insbesondere zu Diagnose, Aufklärung, Einwilligung und Medikation, nach, wenn etwas unklar ist, und bitten Sie im Zweifel um eine persönliche Dolmetscherin oder einen persönlichen Dolmetscher. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet, ob die Verständigung über den KI-Dolmetscher im Einzelfall ausreicht.
Sie können Ihre Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Das Gespräch läuft dann ohne KI-Dolmetscher weiter, oder es wird eine persönliche Dolmetscherin oder ein persönlicher Dolmetscher hinzugezogen.
Wird für die Videosprechstunde eine persönliche Dolmetscherin oder ein persönlicher Dolmetscher hinzugezogen, fragt BGGI unabhängig vom Ort nur Personen an, die sowohl Ihre Sprache als auch die Sprache der Ärztin oder des Arztes sprechen; der KI-Dolmetscher bleibt dann abgeschaltet.
§ 8 Mitschrift und KI-Zusammenfassung
Nach einem Videogespräch erstellt eine KI eine Zusammenfassung, und zwar je eine für Sie und eine für die Ärztin oder den Arzt, jeweils in der eigenen Sprache, auch wenn eine persönliche Dolmetscherin oder ein persönlicher Dolmetscher teilgenommen hat. Sie erscheint im jeweiligen Portal an Ihrem Fall und ist im Termin ohne zusätzliche Kosten enthalten.
Dafür wird mitgeschrieben, was im Gespräch gesagt wird; gespeichert wird nur der erkannte Text, verschlüsselt, weder Ton noch Bild. Das geschieht nur, wenn Sie und die Ärztin oder der Arzt vor Beginn jeweils mit Ja zugestimmt haben. Gefragt wird in einem Schritt zusammen mit der Zustimmung zum KI-Dolmetscher. Stimmt eine Seite nicht zu, wird nichts mitgeschrieben und keine Zusammenfassung erstellt. Nehmen weitere Personen teil, wird auch deren Zustimmung eingeholt.
Die Zusammenfassung ist eine Gedächtnisstütze. Sie ist keine ärztliche Dokumentation, kein Befund und kein Therapievorschlag, kann Fehler oder Lücken enthalten und ist als maschinell erstellt gekennzeichnet. Maßgeblich ist, was die Ärztin oder der Arzt im Gespräch gesagt oder schriftlich mitgeteilt hat. Bei Unklarheiten wenden Sie sich über die Plattform an die Ärztin oder den Arzt.
Bild und Ton des Videogesprächs werden in keinem Fall gespeichert. Die Mitschrift wird gelöscht, sobald die Zusammenfassungen erstellt sind, spätestens nach sieben Tagen. Einzelheiten zu Speicherung, Löschung und Widerruf stehen in § 33 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und in der Datenschutzerklärung.
§ 9 Notfall
Love Your Life ist kein Notfalldienst. Bei akuten, lebensbedrohlichen Beschwerden, zum Beispiel Brustschmerz, Atemnot, Lähmungserscheinungen, starker Blutung oder Bewusstlosigkeit, rufen Sie sofort den örtlichen Notruf; in Deutschland und in der Europäischen Union ist das die 112.
In dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Fällen nutzen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst Ihres Landes; in Deutschland ist das die 116 117.
Anfragen über die Plattform werden nicht rund um die Uhr überwacht. Aus einer gestellten Anfrage entsteht kein Behandlungsverhältnis, bevor eine Ärztin oder ein Arzt den Fall angenommen hat. Auch der Chat und der KI-Assistent sind kein Notfallkanal.
§ 10 Sprachfassungen
Dieses Dokument liegt in 24 Sprachen vor. Verbindlich ist allein die deutsche Fassung; die übrigen Sprachfassungen dienen dem Verständnis.