
Einrichtungen anbinden
Krankenhäuser, Apotheken und weitere Versorgungspartner werden vor Beginn der Zusammenarbeit geprüft und arbeiten danach über dieselbe Plattform.
Krankenhäuser und ihre Ärzte
Ein Krankenhaus wird mit einer Ansprechperson angebunden, etwa dem International Office. Das Haus hinterlegt seine Ärztinnen und Ärzte mit Fachbereich und gibt Fälle an sie weiter; Ärzte des Hauses können sich auch selbst unter ihrer Klinik registrieren.
Apotheken
Apotheken werden auf Einladung aufgenommen. Sie erhalten Bestellungen über die Plattform — mit Rezept oder als Anfrage —, entscheiden selbst, ob ein ärztliches Rezept nötig ist, und liefern über angebundene Lieferdienste. Ins Ausland liefern sie nur zur Weiterbehandlung nach einer Behandlung in Deutschland, mit einem Rezept der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes; übergeben wird nur gegen den persönlichen Code des Patienten.
Rehabilitation und Therapie
Rehabilitationseinrichtungen und Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie werden als Versorgungspartner angebunden, ebenso Sanitätshäuser für Hilfsmittel. Nach der Freigabe beantworten sie Anfragen über die Plattform. Ob für eine Anfrage ein Rezept nötig ist, entscheiden sie selbst.
Zentren für Schönheitsbehandlungen
Schönheitszentren haben einen eigenen Bereich mit eigenem Fragebogen und werden gesondert geprüft. Eine Fachärztin oder ein Facharzt beurteilt jeden Wunsch, bevor etwas geplant wird.


