Nutzungs- und Servicevertrag für Patientinnen und Patienten
Stand: 21. Oktober 2026
Kurz erklärt (unverbindlich)
Diese Zusammenfassung in einfacher Sprache ist unverbindlich. Sie erleichtert nur den Überblick. Verbindlich ist allein der nachfolgende Text.
Dieser Vertrag regelt, was Love Your Life für Sie tut: Wir organisieren und begleiten Ihre Behandlung. Die Behandlung selbst übernehmen Ärztinnen, Ärzte und Kliniken.
Sie zahlen nur für Leistungen, die wir tatsächlich erbringen. Den Gesamtbetrag sehen Sie immer vor der Buchung.
Im Preis ist ein Aufschlag für unsere Arbeit enthalten. Betreut Sie eine Agentur, kommt ein Aufschlag für ihre Betreuung hinzu.
Hat ein Anbieter vor Ort eine Leistung für Sie erbracht, kann er den Betrag in Ihr Portal stellen. Sie sehen die Forderung und zahlen online.
Eine Vorauszahlungsrechnung bezahlen Sie innerhalb von 14 Tagen. Sonst wird der Fall geschlossen; Sie können ihn neu beantragen.
Gesundheitsdaten verarbeiten wir nur mit Ihrer gesonderten Einwilligung.
Sie können den Vertrag jederzeit kündigen. Daneben haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Für die Behandlung sind die Behandelnden verantwortlich. Für eigene Fehler haften wir nach dem Gesetz, bei leichter Fahrlässigkeit nur begrenzt.
Alle Kosten Ihrer Behandlung zahlen Sie im Voraus über die Plattform. Kostet die Behandlung weniger, erstatten wir den Unterschied. Mehrkosten entstehen nur mit Ihrer Zustimmung oder bei einer Komplikation; auch sie zahlen Sie über die Plattform. Aus wichtigem Grund, etwa bei schwerer Erkrankung oder Ablehnung des Visums, können Sie von einer Behandlung zurücktreten. Nach Annahme des Kostenvoranschlags wechseln wir Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Klinik nur mit Ihrer Zustimmung.
§ 1 Vertragsparteien
Dieser Nutzungs- und Servicevertrag wird geschlossen zwischen der BGGI GmbH, Rostocker Straße 43, 53117 Bonn, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Bonn unter HRB 26753 („BGGI“), und der Nutzerin oder dem Nutzer, die oder der ihn über die Plattform „Love Your Life“, eine Marke der BGGI GmbH, digital annimmt („Patient“). Die Bezeichnung „Patient“ gilt für Personen jeden Geschlechts.
Der Patient nimmt den Vertrag an, indem er in der Plattform seinen Namen, sein Geburtsdatum und, soweit möglich, seine Anschrift angibt und die Annahme bestätigt; einer Unterschrift bedarf es nicht. Der Name wird aus dem Konto übernommen, das Geburtsdatum mit den Angaben im Konto abgeglichen.
Wird der Vertrag für ein Familienmitglied geschlossen, ist das Familienmitglied Patient; die Inhaberin oder der Inhaber des Kontos handelt für das Familienmitglied, und beide Namen stehen im Vertrag.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags sind die Organisation und Begleitung medizinischer Behandlungen und ästhetischer Eingriffe in Deutschland und in jedem anderen Land, das der Patient bei der Eröffnung eines Falls als Behandlungsort mit Stadt und Land angibt („Behandlungsland“), einschließlich der Vorlage bei passenden Ärztinnen, Ärzten, Kliniken, Krankenhäusern und Schönheitszentren, sowie die Buchung von Serviceleistungen über die Plattform.
Der Behandlungsvertrag selbst kommt unmittelbar mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt, der Klinik, dem Krankenhaus oder dem Schönheitszentrum zustande; BGGI wird nicht Partei des Behandlungsvertrags.
Für Behandlungen außerhalb Deutschlands gelten für die behandelnde Einrichtung die berufs- und haftungsrechtlichen Regeln des Behandlungslandes. BGGI organisiert und begleitet, behandelt nicht und schuldet keinen Behandlungserfolg; das gilt in jedem Behandlungsland gleichermaßen.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BGGI („AGB“). Dieser Vertrag nennt die wesentlichen Regeln, die AGB enthalten die Einzelheiten. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag vor.
§ 3 Leistungen von BGGI
BGGI bereitet die Anfrage des Patienten auf, legt sie geeigneten Ärztinnen, Ärzten, Kliniken, Krankenhäusern oder Schönheitszentren vor, holt Rückmeldungen und auf Anforderung Kostenvoranschläge ein und organisiert Termine.
Auf Wunsch bucht der Patient über die Plattform weitere Leistungen, zum Beispiel Dolmetschen, persönliche Begleitung, Transfer, Krankentransport, ein Einladungsschreiben für das Visum, die Weiterleitung einer Anfrage zu einer Reise-Krankenversicherung Unterstützung bei der Unterkunft oder Flüge und Hotels (§ 30a der AGB). Die Kommunikation erfolgt in der Sprache des Patienten.
Leistung von BGGI ist die Organisation und Begleitung: Bereitstellung der Plattform, Aufbereitung und Vorlage des Falls, Fallbegleitung und Betreuung, Auswahl, Buchung und Koordination weiterer Leistungen, Kommunikation mit den Beteiligten, Übersetzungsunterstützung sowie Visum- und Reiseorganisation, soweit gebucht, und Verwaltung und Abrechnung. Die medizinische, pflegerische, therapeutische und pharmazeutische Leistung, die Beförderung, die Unterkunft, den Versicherungsschutz und jede andere Fachleistung erbringt und verantwortet allein der jeweilige Leistungserbringer in eigener fachlicher Verantwortung. Einsätze von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Fahrerinnen und Fahrern und Begleitpersonen bucht der Patient bei BGGI; BGGI beauftragt die Dienstleister im eigenen Namen, und der Vertrag über den Einsatz besteht zwischen dem Patienten und BGGI. Die Haftung regelt § 27.
Für einen Einsatz vor Ort fragt BGGI Fahrerinnen, Fahrer, Dolmetscherinnen und Dolmetscher an, deren Einsatzgebiet den Einsatzort umfasst. Für eine persönliche Dolmetscherin oder einen persönlichen Dolmetscher im Videogespräch fragt BGGI unabhängig vom Ort Personen an, die sowohl die Sprache des Patienten als auch die Sprache der Ärztin oder des Arztes sprechen. Den Einsatz übernimmt, wer zuerst annimmt.
§ 4 Medizin und Schönheit
Die Plattform führt die Bereiche Medizin und Schönheit getrennt. Der Bereich Schönheit umfasst ästhetische Eingriffe, die nicht in erster Linie medizinisch angezeigt sind; ästhetische Eingriffe ohne medizinische Indikation organisiert BGGI nur für volljährige Personen.
Fotos, die der Patient im Fragebogen Schönheit hochlädt, werden nur mit seiner ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet und nur an die Anbieter weitergegeben, denen der Fall vorgelegt wird. Über Eignung, Risiken und Alternativen klärt das behandelnde Haus auf; BGGI sagt kein bestimmtes Ergebnis zu.
Gehört ein Fall in den anderen Bereich, kann BGGI ihn nach vorheriger Information des Patienten umhängen. Bereits gebuchte Leistungen werden dabei nur mit Zustimmung des Patienten geändert. Einzelheiten regeln § 4 der AGB und die Besonderen Bedingungen für den Bereich Schönheit.
§ 5 Erste Leistung beim Einreichen eines Falls
Beim Einreichen eines Falls wählt der Patient eine erste Leistung: A — Vorlage bei einer Ärztin oder einem Arzt in der Region mit kurzer Rückmeldung; B — Vorlage mit kurzer Rückmeldung und zusätzlich ein schriftlicher ärztlicher Bericht; D — Vorlage mit kurzer Rückmeldung und zusätzlich ein Videogespräch. Ist für die gewählte Leistung eine Zahlung offen, bereitet BGGI den Fall erst nach deren Eingang auf; einer Ärztin oder einem Arzt wird er erst vorgelegt, wenn die Zahlung eingegangen ist und BGGI ihn freigegeben hat.
Die kurze Rückmeldung sagt nur, ob der Fall angenommen werden kann; eine kurze Einschätzung zum weiteren Vorgehen kann dazukommen. Sie ist kein ärztlicher Bericht, keine Diagnose und keine Kosteneinschätzung. Sie ist im Preis der Vorlage durch BGGI enthalten; ein gesondertes Arzthonorar fällt dafür nicht an. Ihren Inhalt verantwortet allein die Ärztin oder der Arzt, die oder der sie abgibt. Rückmeldung und schriftlicher ärztlicher Bericht erscheinen im Portal des Patienten, sobald BGGI sie freigegeben hat; die Freigabe ist organisatorisch, BGGI prüft den Inhalt nicht medizinisch und kann ihn mit Angabe eines Grundes an die Ärztin oder den Arzt zurückgeben.
Bei A kann eine Prüfgebühr des Hauses hinzukommen, zu dem die vorgelegte Ärztin oder der vorgelegte Arzt gehört. Vor dem Einreichen sieht der Patient für jede Wahl einen Gesamtbetrag einschließlich aller Aufschläge. Nach einer Zusage kann er einen Kostenvoranschlag als gesonderte kostenpflichtige Leistung anfordern. Einzelheiten regelt § 5 der AGB.
Eröffnet die Agentur, die den Patienten betreut, für ihn einen Fall, trifft sie die Wahl nach Absatz 1 in seinem Auftrag; es gelten dieselben Leistungen, Preise und Gesamtbeträge, und die Rechnung richtet sich an den Patienten. Einzelheiten regelt § 5 Abs. 6 der AGB.
§ 6 Terminwünsche
Ein Terminwunsch ist noch keine Terminzusage. Für seine Bearbeitung gilt eine Frist, die BGGI festlegt und im Portal anzeigt (derzeit sieben Tage); läuft sie ohne Bearbeitung ab, mahnt BGGI die Bearbeitung an. Ist nach Ablauf der Frist kein Termin vereinbart, kann der Patient den Terminwunsch zurücknehmen; für diesen Termin bereits gezahlte Beträge werden erstattet (§§ 6 und 17 der AGB).
§ 7 Abwicklung über die Plattform
Leistungen, die über die Plattform angebahnt oder gebucht wurden, werden über die Plattform abgewickelt und bezahlt.
BGGI bittet ihre Partner, die Betreuung von Patientinnen und Patienten, deren Fall über Love Your Life begonnen hat, über die Plattform fortzusetzen. Das schützt beide Seiten: Der Fall bleibt lückenlos dokumentiert, und die Absprachen zu Leistungen und Kosten bleiben verbindlich. Dieselbe Bitte richtet BGGI an den Patienten: Absprachen zu einer über die Plattform begonnenen Behandlungsepisode trifft er über die Plattform und nicht an ihr vorbei. Die vereinbarten Kosten für bereits erbrachte Leistungen bleiben auch dann geschuldet, wenn die Betreuung außerhalb der Plattform fortgesetzt wird.
Die freie Arztwahl des Patienten bleibt unberührt.
Die Kontaktaufnahme mit Ärztinnen, Ärzten und Kliniken läuft über die Plattform. Für eine über die Plattform begonnene Behandlungsepisode nutzt der Patient den Weg über die Plattform auch dann, wenn Kontaktdaten aus Unterlagen ersichtlich sind; so bleibt jede Absprache im Fall dokumentiert und für alle Beteiligten verbindlich. Notfälle und die freie Arztwahl bleiben unberührt.
§ 8 Zuordnung zu einer Agentur
Jedes Patientenkonto wird genau einer Agentur zugeordnet. Registriert sich der Patient über den Werbelink einer Agentur, den dazugehörigen QR-Code oder mit ihrem Agenturcode, wird sein Konto dieser Agentur zugeordnet; bei einer Registrierung über den Link wird kein Feld für einen Code angezeigt. Registriert er sich über den persönlichen Werbelink einer Person, die einer Agentur zugeordnet ist, wird er derselben Agentur zugeordnet. Registriert er sich ohne Link und trägt keinen Agenturcode ein, weist die Plattform seinem Konto eine Agentur zu: zuerst unter den Agenturen, die in seinem Wohnland tätig sind, nach der Einstufung der Agenturen durch BGGI und innerhalb derselben Einstufung nach der Nähe zu seinem Wohnort; gibt es dort keine geeignete Agentur oder ist noch kein Wohnland angegeben, der Auffangagentur, die BGGI dafür festlegt. Eine Auswahl „ohne Agentur“ gibt es nicht. Er wird vor Abschluss der Registrierung darauf hingewiesen. Die Zuordnung bleibt bestehen; keine Agentur kann sie einer anderen wegnehmen. Ändern oder auf eine andere Agentur übertragen kann sie BGGI; die Agentur kann sie einer anderen Agentur anbieten, die sie annehmen muss. Über einen Wechsel wird der Patient informiert. Einzelheiten regelt § 13 der AGB.
Eine Agentur, der der Patient über ihren Werbelink, ihren QR-Code oder ihren Agenturcode oder über den persönlichen Werbelink einer von ihr betreuten Person zugeordnet ist oder die sein Konto angelegt hat, betreut ihn: Sie begleitet seine Fälle, unterstützt ihn in seiner Sprache bei Übersetzung und Verständigung, bei der Visum- und Reiseorganisation und bei der Verwaltung seiner Vorgänge und kann seine Fälle sehen, soweit sie dies für diese Aufgaben benötigt; die Einsicht in Gesundheitsdaten setzt seine Einwilligung voraus. Eine von der Plattform zugewiesene Agentur sieht nur eine pseudonyme Kennung, den Zeitpunkt der Zuweisung und den Stand seiner Fälle, nicht seinen Namen, seine Kontaktdaten, Aktenzeichen oder Gesundheitsdaten. Die Agentur handelt nicht im Namen von BGGI, kann keine Zusagen für BGGI machen und ist für ihre eigenen Aussagen und Leistungen selbst verantwortlich.
Betreut eine Agentur den Patienten nach Absatz 2, ist sie an seinen Fällen beteiligt, und es entsteht der Agenturaufschlag nach § 12; die beteiligte Agentur wird im Portal angezeigt. Hat die Plattform dem Konto eine Agentur zugewiesen oder ist dem Konto noch keine Agentur zugeordnet, entsteht kein Agenturaufschlag; der Patient zahlt allein den Plattformaufschlag. Die Registrierung der gebuchten Ärztin, des gebuchten Arztes, des Hauses oder eines anderen Anbieters über eine Agentur hält BGGI fest; daraus entsteht für diese Agentur weder ein Anteil noch eine Beteiligung an seinen Fällen. Hat BGGI eine Agentur gesondert mit der Betreuung des Hauses beauftragt, in dem der Patient behandelt wird, gilt für ihren Anteil § 12 Abs. 3; sie sieht vom Fall nur Aktenzeichen, Stand und Monat, nicht den Namen des Patienten und keine Gesundheitsdaten.
§ 9 Pflichten beider Seiten
BGGI erbringt die Leistungen nach § 3 sorgfältig, informiert den Patienten über wesentliche Schritte seines Falls, zeigt ihm vor jeder Buchung den Gesamtbetrag an und gibt Angaben und Unterlagen nur nach § 28 weiter.
Der Patient macht wahrheitsgemäße und vollständige Angaben, lädt lesbare Dokumente hoch und informiert BGGI rechtzeitig über Änderungen oder Absagen. Unvollständige oder unrichtige Angaben können die Organisation der Behandlung verzögern oder unmöglich machen.
Der Patient gibt seinen Namen so an, wie er in seinem Reisepass in lateinischer Schrift steht, und sein Geburtsdatum so, wie es dort eingetragen ist; ohne Reisepass gilt ein anderes amtliches Ausweisdokument mit lateinischer Schrift. Name und Geburtsdatum werden nicht übersetzt und nicht in eine andere Schrift übertragen.
Der Patient nutzt seinen persönlichen Werbelink und seinen Werbecode nur für echte, persönliche Werbung im eigenen Namen und bezahlt Leistungen, die über die Plattform vereinbart oder gebucht wurden, über die Plattform und nicht unmittelbar an Ärztinnen, Ärzte, Häuser oder Dienstleister.
Der Patient zahlt die vereinbarten Entgelte nach den §§ 11 und 12.
Der Patient befolgt die Anweisungen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte und des Personals der Klinik und beachtet die Hausordnung. Er steht dafür ein, dass seine Begleitperson diese Anweisungen und die Hausordnung ebenfalls beachtet; er trägt die Kosten seiner Begleitperson und haftet für Schäden, die sie schuldhaft verursacht, wie für eigenes Verschulden. Für Folgen nicht befolgter Anweisungen steht BGGI nicht ein; § 27 Abs. 7 bleibt unberührt. Einzelheiten regelt § 9 Abs. 6 und 7 der AGB.
§ 10 Schwere Verstöße
Der Patient unterlässt die folgenden schweren Verstöße: (a) die Täuschung über seine Identität oder über wesentliche Angaben, um ein Einladungsschreiben, einen Termin oder eine andere Leistung zu erlangen, sowie die Verwendung eines Einladungsschreibens für einen anderen als den angegebenen Zweck; (b) die Manipulation des Programms „Kunden werben Kunden“, insbesondere durch Schein- oder Mehrfachkonten oder durch Eigenwerbung; (c) die unmittelbare Zahlung von Leistungen, die über die Plattform vereinbart oder gebucht wurden, an Ärztinnen, Ärzte, Häuser oder Dienstleister, um die Entgelte von BGGI zu umgehen.
Begeht der Patient einen solchen Verstoß, kann BGGI Ersatz des daraus entstandenen Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen und den Vertrag nach § 26 kündigen. Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.
Kein schwerer Verstoß im Sinne dieses Paragraphen ist es, wenn der Patient eine Leistung nicht oder verspätet abnimmt, einen Termin nicht wahrnimmt, mit einer Zahlung in Verzug gerät oder sich vom Vertrag löst, insbesondere durch Widerruf, Stornierung oder Kündigung. Die freie Arztwahl bleibt unberührt; eine Behandlung, die nachweislich unabhängig von der Plattform zustande kommt, ist kein Verstoß.
§ 11 Vergütung und Fälligkeit
Die Preise, die BGGI für eigene Leistungen ausweist, und der Plattformaufschlag (§ 12) sind das Entgelt für die Leistungen nach § 3 Abs. 3, die BGGI für den Patienten tatsächlich erbringt. Für die bloße Registrierung, für die Wahl einer Ärztin, eines Arztes oder eines Hauses und für jede andere Handlung, die keine dieser Leistungen ist, entsteht kein Entgelt. Ärztinnen, Ärzte und Häuser zahlen BGGI kein Entgelt dafür, dass ihnen der Fall vorgelegt wird oder dass der Patient sie wählt.
Alle Preise werden vor der Buchung transparent in der Plattform angezeigt; maßgeblich ist der bei der Buchung angezeigte Gesamtbetrag. Die Zahlung erfolgt über die in der Plattform angebotenen Zahlungswege. Für Stornierungen und Erstattungen gelten § 24 und die AGB.
Das Zahlungsziel einer Rechnung beträgt 14 Tage. Nach Fristablauf erinnert BGGI an die offene Zahlung. Als Vorkasse gekennzeichnete Leistungen werden erst nach bestätigtem Zahlungseingang erbracht oder freigeschaltet. Für die Vorauszahlungsrechnung (Proforma-Rechnung) eines Falls erinnert BGGI am dritten und am zehnten Tag; ist sie am vierzehnten Tag nicht bezahlt, wird sie zurückgezogen, und der Fall wird geschlossen und ist für den Patienten und seine Agentur nicht mehr sichtbar, es sei denn, an ihm ist bereits eine Leistung bezahlt, die Rechnung ist teilweise bezahlt oder über eine angekündigte Überweisung ist noch nicht entschieden. Der Patient kann den Fall neu beantragen. Einzelheiten regelt § 11 Abs. 9 und 10 der AGB.
Rechnungen lauten auf Euro. Der Patient kann statt in Euro in US-Dollar zahlen; dann kommt ein Wechselkursaufschlag hinzu, den BGGI vor der Zahlung anzeigt (derzeit 4 Prozent). Einzelheiten regelt § 15 der AGB.
Für eine Leistung, die vor Ort vereinbart oder erbracht wird, kann die Verwaltung von BGGI oder die Agentur, die den Patienten betreut, an seinem Fall einen Betrag anlegen und in seiner Anwesenheit kassieren — mit Karte, über einen QR-Code oder Bezahllink, per Überweisung oder bar gegen Quittung der Plattform. Bargeld nehmen nur die Verwaltung und Stellen an, denen BGGI Barzahlungen ausdrücklich freigeschaltet hat; erreichen die Barzahlungen eines Falls den von BGGI festgelegten Betrag, erst nach einer Erklärung zur Herkunft der Mittel. Für diesen Beleg gelten Zahlungsziel, Erinnerungen und Rückzug nach Absatz 3 nicht. Einzelheiten regelt § 11 Abs. 11 und 12 der AGB.
§ 12 Aufschläge
In den angezeigten Preisen sind die Aufschläge von BGGI enthalten; sie werden nicht zusätzlich in Rechnung gestellt. Maßgeblich sind die Sätze zum Zeitpunkt der Buchung.
Auf die Preise von Ärztinnen, Ärzten, Kliniken, Krankenhäusern und Schönheitszentren einschließlich durchlaufender Gebühren der Häuser erhebt BGGI einen Plattformaufschlag, derzeit 15 Prozent auf Behandlungskosten und 15 Prozent auf Beträge, die eine Ärztin oder ein Arzt für eigene Leistungen über die Plattform selbst festlegt. BGGI kann für einzelne Länder einen anderen Satz festlegen; maßgeblich ist der im Angebot ausgewiesene Satz. Im Familientarif und in der Stufe Patient VIP gilt für die Leistungen der Ärztinnen, Ärzte und Häuser der Satz nach § 12 Abs. 2 der AGB (derzeit 15 Prozent, höchstens der sonst geltende Satz). Der Plattformaufschlag ist das Entgelt für die Organisation und Begleitung durch BGGI nach § 3 Abs. 3.
Betreut eine Agentur den Patienten nach § 8 Abs. 2, kommt ein Agenturaufschlag hinzu (derzeit 8 Prozent, davon derzeit 2,5 Prozent für die Agentur, die den Patienten betreut; BGGI kann die Sätze je Land abweichend festlegen); der Agenturaufschlag ist das Entgelt für die Betreuungsleistungen der Agentur nach § 8 Abs. 2 und für deren Verwaltung und Abrechnung durch BGGI. Den Anteil der Agentur erhält allein die Agentur, die den Patienten betreut, stets in voller Höhe. Hat BGGI eine Agentur gesondert damit beauftragt, das Haus zu betreuen, in dem der Patient behandelt wird, und die dort behandelten Patientinnen und Patienten zu begleiten, erhält diese Agentur aus dem Agenturaufschlag einen weiteren Anteil als Vergütung dieser Betreuung, nur wenn sie die Betreuung für seinen Fall nachgewiesen hat. Der übrige Teil verbleibt bei BGGI. Die Registrierung eines Anbieters über eine Agentur begründet für diese keinen Anteil aus seinen Fällen. Ohne betreuende Agentur entsteht kein Agenturaufschlag; dann gilt allein der Plattformaufschlag.
Beide Aufschläge werden nebeneinander auf den reinen Betrag berechnet, also ohne den jeweils anderen Aufschlag und ohne Umsatzsteuer, nicht aufeinander. Beispiel nach den derzeitigen Sätzen: Bei einem reinen Behandlungsbetrag von 10.000 Euro kommen 1.500 Euro Plattformaufschlag und 800 Euro Agenturaufschlag hinzu; der Patient zahlt 12.300 Euro, zuzüglich Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.
Der Agenturaufschlag wird auf jede Leistung des Falls berechnet, jeweils auf ihren reinen Betrag, insbesondere auf Arzt-, Klinik- und Behandlungskosten, Leistungen von BGGI, Einsätze von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Fahrerinnen und Fahrern und Begleitpersonen, Transfer, Fahrten und Krankentransporte, Leistungen von Versorgungspartnern einschließlich Ambulanzflügen, Unterkunft, die Vorauszahlung für ein Einladungsschreiben, durchlaufende Gebühren der Häuser und die Bearbeitungsgebühr für eine Versicherung, nicht aber auf die Versicherungsprämie, die Mitgliedschaft, Sprachguthaben, Bestellungen in der Apotheke (Absatz 6), Forderungen nach der Direktzahlung vor Ort (§ 12a) und Aufträge an externe Diagnostik- und Leistungsstellen. Bei diesen Aufträgen kommt zum Preis der Stelle allein ein Aufschlag von zehn Prozent hinzu, der vollständig BGGI zusteht; der Plattformaufschlag wird darauf nicht erhoben. Ist die beteiligte Agentur ein aktiver Agent, steigt der Agenturaufschlag nach dessen Stufe je Stufe um 2 Prozentpunkte, während der Plattformaufschlag je Stufe um 1 Prozentpunkt sinkt, nie unter null; Ausgangswert sind die Sätze nach den Absätzen 2 und 3, in der höchsten Stufe, der Stufe 11, nach den derzeitigen Sätzen 28 Prozent Agenturaufschlag bei 5 Prozent Plattformaufschlag. Der höhere Aufschlag wird vom Patienten getragen. Auch in jeder Stufe ist der Agenturaufschlag allein das Entgelt für die Betreuungsleistungen nach § 8 Abs. 2, und beide Aufschläge werden nebeneinander auf den reinen Betrag berechnet. Der reine Behandlungsbetrag ist Grundlage des Plattformaufschlags auf die Behandlung; jede Leistung des Falls mit ihrem reinen Betrag ist Grundlage des Agenturaufschlags. Einzelheiten regelt § 12 der AGB.
§ 12a Direktzahlung vor Ort
Hat eine Ärztin, ein Arzt, ein Haus oder ein anderer Anbieter der Plattform für den Patienten vor Ort eine Leistung erbracht, die nicht über die Plattform gebucht und bezahlt ist, kann der Anbieter Betrag und Grund in der Plattform eintragen („Direktzahlung vor Ort“). Die Forderung erscheint ohne vorherige Prüfung durch BGGI sofort im Portal des Patienten, zusammen mit einer Benachrichtigung, die unmittelbar zur Zahlung führt. Angezeigt werden Anbieter, Betrag, Grund und Datum; für Grund und Höhe ist der Anbieter verantwortlich.
Auf den Betrag des Anbieters kommt ein Plattformanteil von derzeit 15 Prozent hinzu; BGGI kann den Satz je Land abweichend festlegen, maßgeblich ist der bei der Forderung angezeigte Satz. Der Plattformanteil ist das Entgelt für die Leistungen von BGGI bei der Direktzahlung, nämlich Abwicklung der Zahlung, Abrechnung, Beleg und Verwaltung. Ein Agenturaufschlag wird darauf nicht erhoben, und eine Agentur erhält daraus nichts.
Der Patient zahlt online wie bei den übrigen Zahlungen über die Plattform; mit seiner Zahlung an BGGI ist die Forderung des Anbieters für diese Leistung erfüllt. Es gibt keine Mahnung, sondern nur eine Erinnerung. Eine unbezahlte Forderung kann der Anbieter zurückziehen; eine bezahlte kann nur die Verwaltung von BGGI zurücknehmen, dann wird der Betrag nach § 20 erstattet. Einzelheiten regelt § 12a der AGB.
§ 13 Einladungsschreiben ohne Behandlung
Fordert der Patient ein Einladungsschreiben ohne Behandlung an, leistet er eine Vorauszahlung in der vor der Anforderung angezeigten Höhe (derzeit 3.000 Euro) und zahlt die Bearbeitungsgebühr für das Einladungsschreiben. Die Vorauszahlung wird mit Behandlungs- und Arztkosten einer späteren Behandlung verrechnet, nicht mit Gebühren.
Bis zur Ausstellung des Einladungsschreibens wird die Vorauszahlung bei Stornierung oder wenn das Schreiben nicht ausgestellt wird, vollständig erstattet. Ab der Ausstellung ist eine Erstattung ausgeschlossen, auch wenn keine Behandlung stattfindet oder das Visum versagt wird; die Verrechnung bleibt möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt. Einzelheiten regeln § 19 der AGB und die Widerrufsbelehrung.
§ 14 Krankentransport
Ein Krankentransport ist nur über einen Kostenvoranschlag buchbar. Das ausführende Unternehmen nennt BGGI seinen Preis, BGGI schlägt ihren Anteil als Entgelt für Organisation, Koordination und Abrechnung des Transports auf und nennt dem Patienten den Gesamtbetrag. Verbindlich wird der Auftrag erst mit der Annahme durch den Patienten (§ 29 der AGB). Den Transport führt das ausführende Unternehmen in eigener Verantwortung durch; BGGI organisiert ihn.
§ 15 Reise-Krankenversicherung
Auf Wunsch leitet BGGI eine Anfrage des Patienten zu einer Reise-Krankenversicherung an einen Versicherer weiter. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Patient und Versicherer zustande. BGGI ist weder Versicherer noch Versicherungsmakler, berät nicht über die Auswahl eines Versicherungsprodukts und erhält vom Versicherer keine Vergütung.
Der Patient zahlt an BGGI die Prämie des Versicherers, die BGGI in seinem Auftrag entgegennimmt und weiterleitet, sowie eine Bearbeitungsgebühr von BGGI (derzeit 25 Euro); beide Beträge werden getrennt ausgewiesen. Die Police wird im Portal bereitgestellt. Einzelheiten regelt § 30 der AGB.
§ 15a Komplikations-Versicherung
Ist der Kostenvoranschlag angenommen und die Behandlung bei BGGI bezahlt, bietet BGGI dem Patienten an seinem Fall eine freiwillige Komplikations-Versicherung eines Versicherers an, die Mehrkosten bei Komplikationen der Behandlung nach den Bedingungen des Versicherers deckt. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Patienten und dem Versicherer zustande. BGGI ist weder Versicherer noch Versicherungsmakler und berät nicht über Auswahl und Eignung des Versicherungsschutzes.
Der Patient zahlt die Prämie über die Plattform an BGGI; sie entspricht dem Preis des Versicherers, ohne Aufschlag. BGGI nimmt sie in seinem Auftrag entgegen und leitet sie an den Versicherer weiter; die Police sendet der Versicherer unmittelbar an den Patienten. BGGI kann für das Angebot eine Vergütung des Versicherers erhalten; sie erhöht die Prämie nicht. Einzelheiten regelt § 30b der AGB.
§ 16 Mitgliedschaft und Abonnement
Die Plattform bietet Mitgliedschaften und Abonnements an. Umfang, Preis, Laufzeit, Verlängerung und Kündigung ergeben sich aus den §§ 25 und 26 der AGB und den in der Plattform angezeigten Konditionen; dieser Vertrag wiederholt sie nicht.
Eine Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung für die Organisation einer Behandlung. Sie kann zu den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Bedingungen beendet werden.
Vergünstigungen der Mitgliedschaft, insbesondere der ermäßigte Plattformaufschlag, gelten nur, solange die Mitgliedschaft gilt; für die Leistungen eines Falls gelten sie nur, wenn die Mitgliedschaft für den Monat bezahlt ist, in dem der Fall eröffnet wurde (§ 25 Abs. 10 der AGB).
Den Speicherplatz für eigene Unterlagen, die Hinweise bei 75, 90 und 100 Prozent Belegung und die Buchung zusätzlichen Speicherplatzes als Abonnement auf der Website regelt § 34 der AGB.
§ 17 Apotheke und Rezepte
Über die Plattform können ärztlich ausgestellte Rezepte an angebundene Apotheken übermittelt und Arzneimittel bestellt und geliefert werden. Der Kaufvertrag über die Arzneimittel kommt unmittelbar mit der Apotheke zustande; BGGI übermittelt, organisiert und rechnet ab. Für Beschaffenheit, Wirkung und Verträglichkeit der Arzneimittel und für die pharmazeutische Beratung steht die Apotheke ein; die Zustellung führen beauftragte Liefer- und Kurierdienste durch.
Die Abgabe richtet sich nach dem Arznei- und Apothekenrecht. Ob für die Abgabe ein Rezept nötig ist, entscheidet allein die Apotheke; verlangt sie eines, wird erst abgegeben, wenn ein gültiges Rezept vorliegt. Die Apotheke kann eine Bestellung mit Angabe eines Grundes ablehnen. Für die Übermittlung eines Rezepts ist die gesonderte Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erforderlich.
Betreut den Patienten eine Agentur, ist der Aufschlag nach § 12 Abs. 6 im Gesamtbetrag der Bestellung enthalten; er steht vollständig BGGI zu.
In ein anderes Land als das der Apotheke wird nur geliefert, wenn der Patient bei der verschreibenden Ärztin oder dem verschreibenden Arzt in Deutschland über die Plattform einen Termin vor Ort wahrgenommen hat, heimgereist ist und dieselbe Ärztin oder derselbe Arzt das Rezept zur Weiterbehandlung über die Plattform ausgestellt hat. Übergeben wird nur gegen Scan des Empfangs-Codes, den das Portal des Patienten für die Lieferung anzeigt. Einzelheiten regelt § 27 der AGB.
§ 18 Sprachmittlung und KI-Unterstützung
Die Plattform bietet Übersetzungen und einen KI-gestützten Dolmetscher an — in Nachrichten, in Dokumenten und im Videogespräch. Diese Hilfe erleichtert die Verständigung; sie ist keine beglaubigte Übersetzung und wird ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit bereitgestellt; die Haftung nach § 27 bleibt unberührt.
Maßgeblich bleibt die Aussage der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes. Für rechtlich verbindliche Zwecke — etwa gegenüber Behörden, für ein Visum oder für eine Versicherung — ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich; sie kann über die Plattform gebucht werden.
Der KI-Dolmetscher im Videogespräch wird nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Patienten eingesetzt; er kann zusätzlich als gekennzeichnetes, künstlich erzeugtes Gesicht erscheinen. Mitschrift und Zusammenfassung von Videogesprächen regelt § 19. Im Übrigen werden Gespräche nicht aufgezeichnet; eine Aufzeichnung erfolgt nur, wenn alle Beteiligten vorher ausdrücklich eingewilligt haben, und die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Plattform kann einen KI-Assistenten im Chat und eine KI-Ausfüllhilfe für Formulare anbieten. Beide sind als KI erkennbar, geben keine medizinische Beratung und sagen nichts verbindlich zu; Vorschläge der Ausfüllhilfe prüft der Patient vor dem Absenden. Sie geben auch keine rechtliche Beratung; für die Richtigkeit ihrer Antworten und Vorschläge übernimmt BGGI keine Gewähr, die Haftung nach § 27 bleibt unberührt. Die Sprachfunktion des Assistenten wird mit Sprachguthaben bezahlt (§ 23). Einzelheiten regeln die §§ 31 und 32 der AGB.
Über einen Link seiner Ärztin oder seines Arztes kann der Patient eine Stunde Verdolmetschung durch die KI-Dolmetscherin Lina für ein Gespräch vor Ort buchen; Lina spricht dabei nur als Stimme, und es wird nichts aufgezeichnet. Einzelheiten regelt § 31a der AGB.
§ 19 Videosprechstunde: Mitschrift und Zusammenfassung
Nach einem Videogespräch erstellt eine KI je eine Zusammenfassung für den Patienten und für die Ärztin oder den Arzt, jeweils in der eigenen Sprache, auch wenn eine persönliche Dolmetscherin oder ein persönlicher Dolmetscher teilnimmt. Sie erscheint im jeweiligen Portal am Fall, ist im Termin inbegriffen und kostet nichts zusätzlich.
Dafür wird mitgeschrieben, was im Gespräch gesagt wird; gespeichert wird nur der erkannte Text, verschlüsselt, weder Ton noch Bild — aber nur, wenn der Patient und die Ärztin oder der Arzt vor Beginn jeweils mit Ja zugestimmt haben, gefragt in einem Schritt zusammen mit der Zustimmung zum KI-Dolmetscher, und wenn weitere Teilnehmende ebenfalls zugestimmt haben. Stimmt eine Seite nicht zu, wird nichts mitgeschrieben, und es entsteht keine Zusammenfassung; der Termin findet trotzdem statt.
Die Mitschrift wird nur für die Zusammenfassungen verwendet und gelöscht, sobald diese erstellt sind, spätestens nach sieben Tagen. Die Zusammenfassung ist als maschinell erstellt gekennzeichnet, keine ärztliche Dokumentation und kein Befund und kann Fehler enthalten; maßgeblich ist die Aussage der Ärztin oder des Arztes. BGGI übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Zusammenfassung; die Haftung nach § 27 bleibt unberührt. Die Zustimmung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich; die Zusammenfassung im Portal des Patienten wird auf seinen Wunsch gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Einzelheiten regelt § 33 der AGB.
§ 20 Gutschriften, Teilgutschriften und Erstattungen
Zu viel gezahlte Beträge, Gutschriften und Erstattungen werden in der Plattform ausgewiesen. BGGI bereitet sie zunächst vor; eine vorbereitete Gutschrift oder Erstattung berührt weder das Guthaben noch die Endabrechnung des Patienten und wird ihm nicht angezeigt. Zahlt der Patient mehr, als offen ist, bereitet BGGI die Erstattung des überzahlten Betrags vor.
Eine vorbereitete Gutschrift oder Erstattung wird erst wirksam, nachdem BGGI sie geprüft und freigegeben hat. Die Freigabe erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip; wer eine Gutschrift vorbereitet, gibt sie nicht selbst frei. Für eine Auszahlung ist zusätzlich eine gesonderte Freigabe erforderlich. Nicht ausgezahlt werden Guthaben aus „Kunden werben Kunden“, Sprachguthaben, das Startguthaben über den Werbelink einer Agentur und die Vorauszahlung für ein Einladungsschreiben nach dessen Ausstellung (§§ 8, 13 und 23).
Eine Gutschrift kann den ganzen Betrag oder einen Teil davon erfassen (Teilgutschrift); ebenso kann ein Betrag ganz oder teilweise erstattet werden (Teilerstattung). Eine Gutschrift wird mit der nächsten Forderung gegen den Patienten verrechnet; eine Erstattung wird überwiesen oder, bei einer Kartenzahlung, über den Zahlungsdienstleister auf die ursprüngliche Zahlung zurückgebucht.
Jede Gutschrift und jede Erstattung trägt einen Grund: Kulanz, Leistung nicht erbracht, Doppelzahlung, Buchungsfehler, Stornierung, Teilstornierung, Behandlung nicht durchgeführt, Entscheidung der Verwaltung oder ein sonstiger, ausformulierter Grund.
Eine Erstattung geht nie über den dafür bezahlten Betrag hinaus, und derselbe Betrag wird nicht zweimal erstattet. Bis zu einem von BGGI festgelegten Anteil der Grundlage (derzeit 10 Prozent) entscheidet die Sachbearbeitung; darüber entscheidet zusätzlich die Verwaltung.
Der Stand ist in der Plattform jederzeit einsehbar. Gesetzliche Ansprüche auf Rückzahlung bleiben unberührt.
§ 20a Endabrechnung, Minder- und Mehrleistungen
Alle Kosten der Behandlung zahlt der Patient im Voraus über die Plattform; Grundlage ist der angenommene Kostenvoranschlag. Mehrkosten, die vor Ort entstehen, zahlt er ebenfalls über die Plattform — an seinem Fall, über einen QR-Code oder Bezahllink oder per Überweisung —, nicht unmittelbar an die Klinik.
Grundlage der Endabrechnung ist die Abrechnung der Klinik. Hat die Klinik weniger geleistet, als der Patient bezahlt hat, erstattet BGGI den Unterschied einschließlich der darauf entfallenden Aufschläge ohne gesonderten Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Abrechnung der Klinik.
Leistungen über den bezahlten Umfang hinaus erbringt die Klinik nur nach vorheriger Zustimmung des Patienten über die Plattform, ohne vorherige Zustimmung nur, wenn sie medizinisch unaufschiebbar sind, insbesondere bei einer Komplikation, und die Klinik dies nachweist. Die Mehrkosten werden mit denselben Aufschlägen berechnet wie der Kostenvoranschlag und sind innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. BGGI übernimmt keine Mehrkosten der Behandlung, auch nicht, wenn sie unbezahlt bleiben; § 27 bleibt unberührt. Einzelheiten regeln die §§ 16 und 20 der AGB.
§ 21 Leistungsfreigabe und Leistungsentzug
Eine kostenpflichtige Leistung wird freigeschaltet, sobald sie bezahlt ist. Vorher bleibt sie gesperrt und wird mit dem offenen Betrag ausgewiesen.
Jede Leistung trägt zusätzlich ein Leistungsrecht: aktiv, teilweise aktiv, ruhend oder aufgehoben. Eine ruhende Leistung ist weder nutzbar noch zahlbar; eine aufgehobene Leistung ist beendet.
Mit der Freigabe einer Gutschrift wird zugleich entschieden, was mit der betroffenen Leistung geschieht: Sie bleibt aktiv, sie bleibt teilweise aktiv, sie wird storniert, oder die Entscheidung wird zurückgestellt — dann ruht das Leistungsrecht, bis die Verwaltung entschieden hat.
Eine gutgeschriebene oder stornierte Leistung wird nicht weiter zur Zahlung verlangt. Wer wann und aus welchem Grund über das Leistungsrecht entschieden hat, wird festgehalten.
§ 22 Eigene Leistungen und Fremdkosten
Leistungen werden danach unterschieden, wer ihre Kosten trägt: eigene Leistungen der BGGI und Leistungen Dritter (Fremdkosten) — etwa eines Krankenhauses, einer Ärztin oder eines Arztes, einer Apotheke, eines Ambulanzflugdienstes, eines Krankentransports, eines Versorgungspartners oder eines Versicherers (Prämie).
Bei einer Stornierung oder Erstattung werden Fremdkosten gesondert betrachtet: Bereits an Dritte gezahlte Beträge werden benannt, bevor über eine Gutschrift entschieden wird. Noch nicht bezahlte Fremdleistungen können storniert werden.
Beträge, die ein Dritter zurückzahlt, werden erfasst und an den Patienten weitergegeben. Ob eine Leistung erstattungsfähig ist, ergibt sich aus ihrer Leistungsbeschreibung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 23 Guthaben aus „Kunden werben Kunden“ und Sprachguthaben
Über das Programm „Kunden werben Kunden“ kann der Patient mit seinem persönlichen Werbelink, dem dazugehörigen QR-Code oder seinem Werbecode neue Nutzerinnen und Nutzer werben. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Angehörige anderer Heilberufe und Gesundheitsfachberufe — insbesondere der Pflege, der Physiotherapie, der Ergotherapie, der Logopädie, des Hebammenwesens und des Rettungsdienstes — können nicht werbende Person sein. Dasselbe gilt für Personen, die für eine Klinik, eine Praxis oder eine Apotheke handeln. Vor der ersten Ausgabe des Werbelinks erklärt der Patient in der Plattform, dass keiner dieser Fälle vorliegt; gespeichert werden Zeitpunkt und Fassung der Erklärung, und ohne diese Erklärung wird kein Werbelink ausgegeben. Ärztinnen und Ärzte haben keinen Werbelink; der Werbelink einer Person, bei der einer dieser Fälle vorliegt, wirkt nicht, und früher an Ärztinnen und Ärzte ausgegebene Links wirken nicht mehr.
Über den Werbelink können zunächst bis zu 10 Personen geworben werden (Startkontingent). Für jede geworbene Person, die über die Plattform behandelt wurde, kommt sofort ein weiterer Platz hinzu, ein Platz für jede behandelte Person, ohne Stufen und ohne Mindestzahl; über jede Erhöhung wird der Patient benachrichtigt. Ist die werbende Person einer Agentur zugeordnet, wird der Patient, der sich über ihren Werbelink registriert, derselben Agentur zugeordnet (§ 8); betreut diese Agentur die werbende Person, entsteht für seine Fälle der Agenturaufschlag nach § 12.
Guthaben aus dem Programm „Kunden werben Kunden“ wird nicht ausgezahlt und nicht übertragen. Es mindert als Nachlass den Preis eigener Leistungen des Patienten, einmal je Fall über alle Leistungen des Falls, bis zu dem in den Teilnahmebedingungen „Kunden werben Kunden“ und im Portal genannten Anteil und Höchstbetrag. Es verfällt, wenn es zwölf Monate lang nicht genutzt wurde, und mit der Schließung des Kontos. Endet das Programm, bleibt es höchstens sechs Monate nutzbar; eine laufende Zwölfmonatsfrist wird dadurch nicht verlängert. Es gelten die Teilnahmebedingungen „Kunden werben Kunden“ und § 23 der AGB.
Sprachguthaben kann nur für die Sprachfunktion verwendet werden. Es wird nicht ausgezahlt und nicht erstattet; das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt. Es ist zwölf Monate ab dem Kaufdatum nutzbar und verfällt mit der Löschung oder Schließung des Kontos sowie mit dessen Sperrung wegen eines Verstoßes gegen die AGB oder diesen Vertrag. Es gelten die Bedingungen für das Sprachguthaben und § 24 der AGB.
§ 24 Stornierung und Nichterscheinen
Video-Sprechstunden können bis 24 Stunden vor dem bestätigten Termin kostenfrei storniert werden; bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen des Patienten wird nicht erstattet, es sei denn, er weist nach, dass ihm die Wahrnehmung unverschuldet unmöglich war. Sagt die Ärztin, der Arzt oder BGGI den Termin ab oder erscheint die Ärztin oder der Arzt nicht, erhält der Patient den vollen Betrag zurück oder nach seiner Wahl einen Ersatztermin.
Erscheint eine Dolmetscherin, ein Dolmetscher, eine Fahrerin, ein Fahrer oder eine Begleitperson zu einem bestätigten Einsatz nicht, erhält der Patient den gezahlten Betrag vollständig zurück. Erscheint der Patient nicht, wird der Einsatz vollständig berechnet; das gilt auch für Begleitung und Videoeinsätze. Beim KI-Dolmetscher werden bei Nichterscheinen des Patienten nur 50 Prozent des Preises dieser Leistung berechnet; das Arzthonorar bleibt davon unberührt.
Dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm die Wahrnehmung ohne sein Verschulden unmöglich war oder dass BGGI kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Einzelheiten, auch zur Stornierung von Einsätzen, zur Mitabsage einer persönlichen Dolmetscherin oder eines persönlichen Dolmetschers bei Absage einer Video-Sprechstunde und zur Berichtigung einer unrichtigen Eintragung des Nichterscheinens, regeln die §§ 17 und 18 der AGB. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Patienten bleiben nach Maßgabe von § 27 unberührt.
§ 24a Rücktritt aus wichtigem Grund
Der Patient kann von einer gebuchten Behandlung zurücktreten, wenn er verstirbt — das Recht steht dann seinen Erben zu —, wenn sich sein Gesundheitszustand so schwer verschlechtert, dass die Behandlung nicht stattfinden kann, nachgewiesen durch ein ärztliches Attest, oder wenn sein Visum trotz vollständiger und richtiger Unterlagen abgelehnt wird, nachgewiesen durch den Bescheid der Auslandsvertretung. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Das Entgelt für die bis dahin erbrachte Organisation und Begleitung, einschließlich Einladungsschreiben und Visum-Unterstützung, bleibt geschuldet; für die Vorauszahlung beim Einladungsschreiben ohne Behandlung gilt § 13. Die Behandlungskosten der nicht erbrachten Behandlung erstattet BGGI, abzüglich der Kosten, die der Klinik für diese Behandlung nachweisbar bereits entstanden sind. Einzelheiten regelt § 17a der AGB.
§ 24b Ersatz und Kündigung bei Nichtleistung
Vor der Annahme eines Kostenvoranschlags kann BGGI einen Wunsch des Patienten nach einer bestimmten Ärztin, einem bestimmten Arzt oder einem bestimmten Haus mit Angabe eines Grundes ändern. Nach der Annahme wird die darin genannte Ärztin, der darin genannte Arzt oder das darin genannte Haus nur mit Zustimmung des Patienten im Portal ersetzt, und nur durch eine gleichwertige Ärztin, einen gleichwertigen Arzt oder ein gleichwertiges Haus zum gleichen oder zu einem niedrigeren Preis.
Kann eine gebuchte Leistung nicht erbracht werden, bietet BGGI zuerst einen Ersatz an. Lehnt der Patient ihn ab oder gibt es keinen, kann er BGGI eine Frist von 14 Tagen zur Leistung setzen und nach deren Ablauf den Vertrag über diese Leistung kündigen. Er erhält dann den vollen Betrag der nicht erbrachten Leistung zurück, einschließlich der darauf entfallenden Aufschläge und Gebühren für die Organisation. Einzelheiten regelt § 17b der AGB.
§ 24c Höhere Gewalt
Kann eine Leistung wegen höherer Gewalt nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, etwa wegen Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Seuchen oder behördlicher Beschränkungen von Reise oder Behandlung, haftet keine Seite für die Verzögerung oder den Ausfall. Wenn möglich, wird die Leistung verschoben; fällt sie aus, gilt § 24a Abs. 2 entsprechend. Einzelheiten regelt § 17c der AGB.
§ 25 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung auf der Plattform, auch zu den Besonderheiten beim Einladungsschreiben ohne Behandlung, beim Sprachguthaben, bei einer Reise-Krankenversicherung, bei Leistungen im Bereich Schönheit, bei der Mitgliedschaft und bei Bestellungen in der Apotheke.
Widerruft der Patient, nachdem BGGI auf sein ausdrückliches Verlangen mit den Leistungen eines Falls begonnen hat, schuldet er für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen Wertersatz nach der Widerrufsbelehrung. BGGI stellt ihn in Rechnung; er ist mit Zugang der Rechnung fällig.
§ 26 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Patient kann ihn jederzeit in Textform beenden. Für bereits gebuchte Leistungen gelten die Stornierungsregeln der §§ 17 und 18 der AGB.
BGGI kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen und das Konto schließen, insbesondere bei Missbrauch, Täuschung oder einem schweren Vertragsverstoß. Das Konto wird nur mit Angabe eines Grundes geschlossen; bei Missbrauch, Täuschung oder Vertragsbruch bleibt die E-Mail-Adresse für eine neue Registrierung gesperrt (§ 36 der AGB).
Mit dem Ende des Vertrags und der Schließung des Kontos verfallen Guthaben aus „Kunden werben Kunden“ und Sprachguthaben nach § 23. Dasselbe gilt für das Startguthaben nach § 8 Abs. 4. Ansprüche auf Auszahlung freigegebener Gutschriften und Erstattungen nach § 20 bleiben unberührt; für die Vorauszahlung für ein Einladungsschreiben gilt § 13.
Eine Kündigung wird zum Ende des Monats wirksam, in dem sie zugeht; sie wirkt nicht sofort. Nach der Wirksamkeit bleibt das Konto noch drei Monate erreichbar, damit laufende Fälle, bestätigte Termine und offene Rechnungen abgewickelt werden können. Ein neuer Fall kann ab der Wirksamkeit nicht mehr angelegt werden. Nach Ablauf dieser drei Monate wird der Zugang geschlossen; Rechnungen, Nachweise und Protokolle bleiben nach den gesetzlichen Fristen erhalten. Eine frühere Löschung der Daten kann der Patient nach der Datenschutzerklärung verlangen; Ansprüche aus bereits erbrachten Leistungen bleiben davon unberührt.
§ 27 Haftung und Haftungsbegrenzung
Leistung von BGGI nach diesem Vertrag ist die Organisation und Begleitung: die Bereitstellung der Plattform, die Aufbereitung und Vorlage des Falls, die Fallbegleitung und Betreuung, die Auswahl, Buchung und Koordination von Leistungen Dritter, die Kommunikation mit den Beteiligten, die Übersetzungsunterstützung und die Visum- und Reiseorganisation, soweit gebucht, sowie die Verwaltung und die Zahlungsabwicklung. BGGI erbringt diese Leistungen sorgfältig, schuldet aber keinen bestimmten Erfolg — insbesondere nicht den Erfolg einer Behandlung, die Annahme des Falls, einen bestimmten Termin, einen Kostenvoranschlag in bestimmter Höhe, die Erteilung eines Visums oder den Abschluss einer Versicherung.
Die medizinische, zahnmedizinische, pflegerische, therapeutische und pharmazeutische Leistung, die Beförderung, die Unterkunft, den Versicherungsschutz und jede andere Fachleistung schuldet und verantwortet allein der jeweilige Leistungserbringer — etwa Ärztinnen, Ärzte, Kliniken, Krankenhäuser, Schönheitszentren, Apotheken, Versorgungspartner, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Fahrerinnen und Fahrer, Begleitpersonen, Transport- und Kurierunternehmen, Vermieter von Unterkünften und Versicherer. Behandlungsverträge, Versicherungsverträge und Kaufverträge über Arzneimittel kommen unmittelbar mit dem Leistungserbringer zustande. Für Fehler der Fachleistung haftet der Leistungserbringer nach den für ihn geltenden Vorschriften; BGGI steht dafür nicht ein. Für Einsätze nach Absatz 3 gilt das nicht. Ebenso wenig steht BGGI für die Entscheidung einer Auslandsvertretung über ein Visum ein.
Einsätze von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Fahrerinnen und Fahrern und Begleitpersonen bucht der Patient bei BGGI. Der Vertrag über den Einsatz kommt zwischen dem Patienten und BGGI zustande; BGGI beauftragt die Dienstleister im eigenen Namen. BGGI wählt sie sorgfältig aus und lässt sich vor der Freigabe die erforderlichen Erlaubnisse und Versicherungen nachweisen. Für ein Verschulden der Personen, die BGGI zur Erfüllung dieser Einsätze einsetzt, steht BGGI nach den gesetzlichen Regeln ein; in welchem Umfang, bestimmen die Absätze 7 bis 9.
Schäden aus einem Verkehrsunfall trägt die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, mit dem der Patient befördert wird; das gilt für Transfer, Fahrten, Krankentransporte und Beförderungen durch Dritte gleichermaßen. BGGI ist weder Halterin noch Führerin dieser Fahrzeuge und übernimmt solche Schäden nicht. Ansprüche des Patienten gegen den Versicherer, den Halter und den Führer des Fahrzeugs bleiben unberührt; ebenso bleibt die Haftung von BGGI für eigene Pflichtverletzungen nach Absatz 6 unberührt.
§ 28 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung der Plattform.
Für Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) holt BGGI eine gesonderte, ausdrückliche Einwilligung ein. Die Zustimmung zur Weitergabe im Einzelfall erteilt der Patient bei jedem Fall zusammen mit Stadt und Land der Behandlung. Die Einwilligung ist freiwillig, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich und nicht Bestandteil dieses Vertrags. Ohne sie können bestimmte Leistungen, insbesondere die Weiterleitung medizinischer Unterlagen an Ärzte und Kliniken, nicht erbracht werden.
Jede Weiterleitung von Unterlagen bescheinigt BGGI im Konto des Patienten mit Empfänger, Zeitpunkt, weitergeleiteten Unterlagen und der zugrunde liegenden Einwilligung; die Bescheinigung ist als PDF-Datei abrufbar.
Für die Einsicht einer zugeordneten Agentur in Fälle des Patienten (§ 8) und für Mitschrift und Zusammenfassung von Videogesprächen (§ 19) gelten die Datenschutzerklärung und die Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten.
Bei jeder Eröffnung eines Falls entbindet der Patient mit einem eigenen Häkchen die Ärztinnen, Ärzte und Kliniken dieses Falls von der Schweigepflicht, soweit es für Behandlung und Abrechnung erforderlich ist (§ 4a der Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten). Widerruft er die Entbindung, wird der Fall angehalten.
§ 29 Verschwiegenheit
BGGI behandelt alle Angaben und Unterlagen des Patienten vertraulich. Sie verpflichtet ihre Beschäftigten und die von ihr eingesetzten Dienstleisterinnen und Dienstleister zur Verschwiegenheit, auch über das Ende ihrer Tätigkeit hinaus.
BGGI gibt Angaben und Unterlagen nur weiter, soweit dieser Vertrag, eine Einwilligung des Patienten oder eine gesetzliche Pflicht es vorsieht.
Der Patient hält seine Zugangsdaten geheim (§ 8 Abs. 1 der AGB).
§ 30 Änderungen dieses Vertrags
BGGI kann den Text dieses Vertrags ändern, insbesondere um ihn an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, an geänderte Leistungen und Abläufe der Plattform oder an geänderte technische Rahmenbedingungen anzupassen. Die geänderte Fassung wird dem Patienten in der Plattform angezeigt, bevor sie gilt. Angezeigt werden die geänderten Stellen; die nicht geänderten Teile gelten unverändert weiter.
Die Zustimmung erfolgt elektronisch in der Plattform. Festgehalten werden Name, Geburtsdatum und, soweit angegeben, Anschrift, der Zeitpunkt der Zustimmung und eine Prüfsumme der zugestimmten Fassung. Jede Fassung bleibt in der Akte des Kontos lesbar und kann dort jederzeit abgerufen werden; die Zustimmung ist damit nachweisbar.
Über eine Änderung wird zusätzlich eine E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse gesendet. Unabhängig davon erscheint die Änderung beim nächsten Anmelden. Die Entscheidung kann zurückgestellt werden; die Anzeige erscheint dann erneut.
Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Eine Zustimmungsfiktion findet nicht statt; ohne ausdrückliche Zustimmung gilt die zuletzt zugestimmte Fassung weiter.
Bleibt die Zustimmung aus, erinnert BGGI den Patienten daran. Ist eine Änderung dringend oder rechtlich zwingend, wird zusätzlich deutlich auf sie und auf die Folgen einer ausbleibenden Zustimmung hingewiesen. Die Erinnerungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen ab der ersten Anzeige der geänderten Fassung. Dringend ist eine Änderung, wenn ohne sie der sichere Betrieb der Plattform, der Schutz der Daten oder die Erfüllung der vertraglichen Pflichten gefährdet wäre; rechtlich zwingend ist sie, wenn eine Rechtsvorschrift, eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung oder eine verbindliche Vorgabe eines Zahlungsdienstes, eines App-Ladens oder einer Aufsichtsstelle sie verlangt und BGGI dabei kein eigener Entscheidungsspielraum bleibt. Der Hinweis nennt den Anlass, die betroffene Stelle und die Folge einer ausbleibenden Zustimmung. Auch eine dringende oder rechtlich zwingende Änderung wird ohne Zustimmung nicht wirksam.
Stimmt der Patient einer Änderung nicht zu, kann BGGI das Vertragsverhältnis nur beenden, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht und die Fortführung zu den bisherigen Bedingungen für BGGI nicht zumutbar ist. Die Beendigung wird vorher angekündigt und begründet; sie ist frühestens nach Ablauf von 30 Tagen ab der ersten Anzeige der geänderten Fassung möglich.
Bereits bezahlte, noch nicht erbrachte Leistungen sowie laufende Fälle und bereits bestätigte Termine werden nach der zuletzt zugestimmten Fassung abgewickelt; im Übrigen gelten die §§ 20 und 24. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 31 Form von Erklärungen
Kündigungen und Zustimmungen nach diesem Vertrag erklärt der Patient in Textform, über die Plattform oder per E-Mail an info@love-you.life. Eine strengere Form wird nicht verlangt. Für den Widerruf genügt jede eindeutige Erklärung nach der Widerrufsbelehrung.
BGGI gibt Erklärungen gegenüber dem Patienten in Textform ab, über die Plattform oder an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse.
§ 32 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Patient seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
§ 33 Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegung
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Die BGGI GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 34 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 35 Sprachfassungen
Dieses Dokument liegt in 24 Sprachen vor. Verbindlich ist allein die deutsche Fassung; die übrigen Sprachfassungen dienen dem Verständnis.