Vertrag für Vermieter von Unterkünften
Stand: 23. Oktober 2026
§ 1 Vertragsparteien
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen der BGGI GmbH, Rostocker Straße 43, 53117 Bonn, Registergericht Amtsgericht Bonn, HRB 26753 („BGGI“), Betreiberin der Plattform „Love Your Life“, einer Marke der BGGI GmbH, und der Vermieterin oder dem Vermieter, die oder der ihn über die Plattform digital annimmt („Vermieter“). Die Bezeichnung „Vermieter“ gilt für alle Geschlechter.
Im Sinne dieses Vertrags ist „Plattform“ die Plattform „Love Your Life“ mit ihren Portalen und Anwendungen einschließlich des Bürosystems, in dem BGGI die Vermieter und ihre Aufträge führt; „Gäste“ sind Patientinnen, Patienten und ihre Begleitpersonen, für die eine Unterkunft gebucht wird; „Buchung“ ist die einzelne Unterbringung, für die BGGI dem Vermieter im Bürosystem einen Auftrag erteilt und die der Vermieter dort angenommen hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung von Unterkünften für Gäste, die über die Plattform gebucht werden.
Dieser Vertrag ist ein Rahmenvertrag; die einzelne Unterbringung entsteht mit der Buchung über die Plattform. Die Unterbringung erbringt der Vermieter gegenüber den Gästen im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. BGGI organisiert und bestätigt die Buchung, begleitet den Aufenthalt organisatorisch und wickelt die Zahlung über die Plattform ab.
§ 3 Leistungen
Der Vermieter überlässt den Gästen die gebuchte Unterkunft für den gebuchten Zeitraum in dem Zustand, in dem er sie BGGI beschrieben hat, und ist während des Aufenthalts für Fragen zur Unterkunft erreichbar.
BGGI erbringt gegenüber dem Vermieter Leistungen der Organisation und Begleitung: die Bereitstellung der Plattform, die Darstellung der Unterkunft gegenüber Gästen, die Organisation und Koordination der Buchungen, die Kommunikation und die Abwicklung der Zahlungen. BGGI erbringt keine Beherbergungsleistung und schuldet keine bestimmte Zahl von Buchungen.
§ 4 Stellung des Vermieters
Der Vermieter ist selbstständig tätig; ein Arbeitsverhältnis entsteht nicht. Er stellt die Unterkunft in eigener Verantwortung bereit und trägt die dafür erforderlichen Erlaubnisse und Anmeldungen.
Der Vermieter erbringt keine Heilbehandlung, keine Pflege und keine medizinische Betreuung.
§ 5 Freigabe, Angebot und Preise
Der Zugang setzt voraus, dass BGGI den Vermieter in das Bürosystem aufgenommen und freigeschaltet hat. Der Vermieter teilt BGGI seine Unterkünfte mit einer wahrheitsgemäßen Beschreibung, mit Bildern, die den tatsächlichen Zustand zeigen, und mit seinem Preisangebot in Textform mit.
Preise, Zuschläge und Nebenkosten nennt BGGI den Gästen vor der Buchung. Kaution und Nebenkosten werden nur erhoben, soweit der Vermieter sie BGGI vorher mitgeteilt hat und sie den Gästen vor der Buchung genannt wurden.
Preisänderungen wirken erst für Buchungen, die nach der Änderung vorgenommen werden. Bestätigte Buchungen bleiben zum bestätigten Preis bestehen.
§ 6 Bilder und Beschreibungen
Bilder der Unterkunft zeigen ihren aktuellen, tatsächlichen Zustand. Sie zeigen keine Gäste und keine anderen erkennbaren Personen, die nicht in die Veröffentlichung eingewilligt haben.
BGGI kann Bilder und Beschreibungen vor der Veröffentlichung prüfen und solche ablehnen oder aus der Darstellung nehmen, die nicht dem tatsächlichen Zustand entsprechen, Rechte Dritter verletzen oder gegen diesen Vertrag verstoßen. Eingebettete Metadaten wie Aufnahmeort und Gerätedaten werden vor der Veröffentlichung entfernt.
Der Vermieter versichert, dass er an den bereitgestellten Bildern und Beschreibungen die erforderlichen Rechte besitzt. Er räumt BGGI daran für die Dauer dieses Vertrags ein einfaches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes Recht ein, sie zur Darstellung der Unterkunft auf der Plattform und in den Anwendungen von Love Your Life gegenüber Patientinnen, Patienten und Begleitpersonen zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und in technisch erforderlichem Umfang zu bearbeiten, insbesondere zuzuschneiden, zu verkleinern und Metadaten zu entfernen.
Der Vermieter stellt BGGI von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass von ihm bereitgestellte Bilder oder Beschreibungen Rechte Dritter verletzen, soweit er die Verletzung zu vertreten hat.
Mit dem Ende dieses Vertrags endet das Nutzungsrecht, und BGGI nimmt die Bilder aus der Darstellung. Soweit Bilder oder Beschreibungen Teil einer bestätigten Buchung sind, darf BGGI sie als Nachweis aufbewahren, solange dies für die Abwicklung der Buchung oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
BGGI darf Bilder und Videos, die der Vermieter bereitgestellt und BGGI freigegeben hat, auch auf eigenen Kanälen von Love Your Life in sozialen Netzwerken veröffentlichen, um die Plattform und die Unterkunft vorzustellen. Dafür darf BGGI sie bearbeiten, insbesondere zuschneiden, kürzen, mit Untertiteln versehen sowie Texte und Untertitel übersetzen, ohne ihren Aussagegehalt zu entstellen; der Vermieter räumt BGGI dafür für die Dauer dieses Vertrags ein einfaches, unentgeltliches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Der Vermieter bestätigt mit dem Bereitstellen, dass erkennbar abgebildete Personen auch in diese Veröffentlichung eingewilligt haben, und weist die Einwilligungen auf Verlangen nach. Bilder und Videos, die eine Patientin oder einen Patienten zeigen, veröffentlicht BGGI nur, wenn deren ausdrückliche schriftliche Einwilligung in diese Veröffentlichung vorliegt. Nach dem Ende dieses Vertrags veröffentlicht BGGI keine neuen Beiträge mehr und entfernt bereits veröffentlichte Beiträge auf Verlangen des Vermieters.
Soweit die Plattform für die andere Partei dieses Vertrags („Vertragspartner“) ein öffentliches Profil führt, zeigt BGGI dort und in den öffentlichen Listen der Plattform ohne Anmeldung seine Profilangaben — die Beschreibung, bei Agenturen auch Arbeitsweise und Ansprechperson — und freigegebene Bilder. Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Anschriften, Webseiten und Verweise auf soziale Netzwerke erscheinen dort nicht, soweit nicht eine gesonderte Vereinbarung etwas anderes bestimmt. Der Vertragspartner kann der öffentlichen Anzeige jederzeit über den Schalter in seinem Bereich widersprechen; das Profil erscheint dann nicht mehr in den öffentlichen Listen.
BGGI darf für dieses Profil Texte und Bilder von der öffentlich zugänglichen Webseite übernehmen, die der Vertragspartner bei BGGI hinterlegt oder angegeben hat; der Abruf erfolgt einmalig auf Veranlassung des Inhabers der BGGI. BGGI darf die Profilinhalte bearbeiten, insbesondere sprachlich berichtigen, kürzen, gliedern und Kontaktdaten entfernen, und in die Sprachen der Plattform übersetzen; dabei kann eine künstliche Intelligenz eingesetzt werden. Neue Tatsachen fügt BGGI nicht hinzu. Übernommene, bearbeitete und übersetzte Inhalte werden erst veröffentlicht, wenn der Inhaber der BGGI sie freigegeben hat; Bilder werden vorher auf Schadsoftware geprüft und einzeln freigegeben.
Der Vertragspartner bestätigt, dass er auch an den Texten und Bildern seiner Webseite die erforderlichen Rechte hat und dass abgebildete Personen in die Veröffentlichung eingewilligt haben, und räumt BGGI für die Dauer dieses Vertrags ein einfaches, unentgeltliches und räumlich unbeschränktes Recht ein, diese Inhalte für das öffentliche Profil zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu übersetzen und auf der Plattform öffentlich zugänglich zu machen. Fehlt ihm ein Recht an einem Inhalt, teilt er dies BGGI über die Plattform mit; BGGI nimmt den Inhalt dann nicht auf oder entfernt ihn. Der Vertragspartner kann jederzeit verlangen, dass ein Inhalt geändert oder entfernt wird. Endet dieser Vertrag, entfernt BGGI die übernommenen Inhalte unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Für Übernahme, Bearbeitung, Übersetzung und Veröffentlichung zahlt keine Partei der anderen ein Entgelt.
§ 7 Buchung und Abwicklung
Für jede Buchung erteilt BGGI dem Vermieter im Bürosystem einen Auftrag mit dem Zeitraum der Unterbringung. Der Vermieter nimmt ihn dort an oder lehnt ihn ab, und zwar innerhalb der Frist, die der Auftrag nennt; Änderungen seiner Verfügbarkeit teilt er BGGI unverzüglich mit. Nimmt der Vermieter einen Auftrag nicht an, kann BGGI ihn an einen anderen Vermieter weitergeben.
Eine bestätigte Buchung ist verbindlich. Änderungen der Reise, insbesondere Verschiebungen von Behandlungsterminen, werden über die Plattform mitgeteilt und, soweit möglich, einvernehmlich umgesetzt.
§ 8 Mindeststandards der Unterkunft
Die Unterkunft ist bei Ankunft sauber, sicher und in dem Zustand, in dem sie in der Plattform beschrieben wurde. Ausstattung, Größe, Lage und Erreichbarkeit entsprechen den Angaben.
Die gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Hygiene — insbesondere Brandschutz, funktionierende Rauchwarnmelder, sichere Elektrik und einwandfreie sanitäre Einrichtungen — sind eingehalten. Zugesagte Merkmale wie Barrierearmut oder Aufzug sind tatsächlich vorhanden.
Der Vermieter achtet die Privatsphäre der Gäste; Bild- und Tonaufnahmen in der Unterkunft finden nicht statt.
§ 9 Absage, Ausfall und Ersatz
Sagt die Patientin oder der Patient eine Buchung ab, teilt BGGI das dem Vermieter unverzüglich mit; für die Folgen der Absage gelten die Absagebedingungen und Fristen, die der Vermieter mit BGGI in Textform vereinbart hat.
Kann der Vermieter eine bestätigte Buchung nicht erfüllen, teilt er dies unverzüglich über die Plattform mit und wirkt an einer gleichwertigen Ersatzunterkunft mit. Hat der Vermieter den Ausfall zu vertreten, trägt er die angemessenen Mehrkosten einer gleichwertigen Ersatzunterkunft für den gebuchten Zeitraum. Hat er ihn nicht zu vertreten, entfällt sein Anspruch auf den Preis für die nicht gewährten Nächte; bereits gezahlte Beträge werden verrechnet oder erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Pflichten der Parteien
Der Vermieter teilt BGGI Änderungen seiner Angaben, insbesondere der Beschreibung, der Verfügbarkeit, der Preise und der Kontoverbindung, unverzüglich in Textform mit und hält die für die Vermietung geltenden Vorschriften am Ort der Unterkunft ein.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über die Plattform. Der Vermieter nimmt kein Geld unmittelbar von Patientinnen, Patienten oder Begleitpersonen entgegen und vereinbart mit ihnen keine Zahlungen. Eine Forderung über die Plattform außerhalb einer Buchung („Direktzahlung vor Ort“) kann der Vermieter nicht stellen.
BGGI bittet den Vermieter, Gäste, die über Love Your Life zu ihm gekommen sind, auch weiterhin über die Plattform zu betreuen. Das schützt beide Seiten: Der Vorgang bleibt lückenlos dokumentiert, und die Absprachen zu Leistungen und Kosten bleiben verbindlich. Für den Vermieter heißt das: Buchungen und Absprachen mit diesen Gästen laufen über die Plattform; Kontaktdaten werden nur für die jeweilige Unterbringung genutzt. Das gilt während der Laufzeit dieses Vertrags und für zwölf Monate nach dem letzten über die Plattform gebuchten Aufenthalt. Die vereinbarten Kosten für erbrachte Leistungen bleiben auch dann geschuldet, wenn die Betreuung außerhalb der Plattform fortgesetzt wird.
BGGI übermittelt dem Vermieter die für eine Buchung erforderlichen Angaben rechtzeitig, informiert ihn unverzüglich über Absagen und Änderungen einer bestätigten Buchung und ist für Rückfragen zu Buchungen über die Plattform erreichbar.
§ 10a Berufshaftpflichtversicherung
Vertragspartner im Sinne dieses Paragraphen ist die andere Partei dieses Vertrags. Der Vertragspartner ist verpflichtet, während der gesamten Laufzeit dieses Vertrags eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus seiner Tätigkeit nach diesem Vertrag in einer nach Art und Umfang dieser Tätigkeit ausreichenden Höhe abdeckt, auch gegenüber Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Ausland. Als Berufshaftpflichtversicherung im Sinne dieses Paragraphen gilt auch eine Betriebshaftpflichtversicherung, die diese Schäden abdeckt. Weitergehende Pflichten zur Versicherung aus diesem Vertrag oder aus dem Gesetz bleiben unberührt.
Der Vertragspartner hinterlegt in seinem Bereich der Plattform einen Nachweis der Versicherung mit der Angabe des Versicherers und des Datums, bis zu dem der Schutz besteht (Ablaufdatum), und hält ihn aktuell. Endet, ruht oder verringert sich der Versicherungsschutz, teilt er dies BGGI unverzüglich über die Plattform mit.
Ein fehlender, abgelaufener oder noch nicht geprüfter Nachweis führt nicht zur Sperre des Zugangs, nicht zur Versagung oder zum Entzug der Freigabe und nicht dazu, dass der Vertragspartner keine Anfragen, Fälle, Aufträge oder Einsätze erhält. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsschutz endet, ruht oder sich verringert. Die Pflicht nach Absatz 1 bleibt davon unberührt.
Unterhält der Vertragspartner keine Versicherung nach Absatz 1 oder reicht ihr Umfang nicht aus, haftet er für Schäden aus seiner Tätigkeit allein und selbst; das Risiko des fehlenden oder unzureichenden Versicherungsschutzes trägt er. BGGI ist nicht Versicherer, stellt keinen Versicherungsschutz bereit und haftet nicht für das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Versicherung des Vertragspartners. Ob BGGI einen Nachweis geprüft hat oder nicht, ändert daran nichts.
Nimmt eine Patientin, ein Patient oder ein anderer Dritter BGGI wegen eines Schadens aus der Tätigkeit des Vertragspartners in Anspruch, der von einer Versicherung nach Absatz 1 gedeckt gewesen wäre, stellt der Vertragspartner BGGI von diesem Anspruch und von den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Schaden nicht von BGGI zu vertreten ist. BGGI unterrichtet den Vertragspartner unverzüglich über die Inanspruchnahme und erkennt den Anspruch nicht ohne seine Zustimmung an. Gesetzliche Ansprüche der Patientinnen, Patienten und anderer Geschädigter gegen BGGI oder gegen den Vertragspartner bleiben unberührt; dieser Absatz regelt allein das Verhältnis zwischen BGGI und dem Vertragspartner.
Hat der Vertragspartner keinen gültigen Nachweis hinterlegt, erinnert ihn die Plattform daran einmal drei Monate und einmal ein Jahr nach der Freigabe seines Zugangs. Weitere Erinnerungen wegen des Nachweises erfolgen nicht, auch dann nicht, wenn der Vertragspartner eine Erinnerung schließt, ohne einen Nachweis zu hinterlegen.
§ 11 Vergütung und Fälligkeit
Der Vermieter erhält für jede gewährte Unterbringung den Preis, den er BGGI für die Buchung angeboten und den BGGI ihm mit dem Auftrag bestätigt hat. Dieser Preis ist das Entgelt für die Überlassung der Unterkunft; für die Freigabe, die Darstellung der Unterkunft oder die Bestätigung einer Buchung allein entsteht keine Vergütung.
Den Gesamtbetrag gegenüber den Gästen bildet BGGI nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus dem Preis des Vermieters und den dort genannten Aufschlägen. Der Preis des Vermieters bleibt davon unberührt.
BGGI rechnet eine gewährte Unterbringung nach dem Ende des Aufenthalts ohne schuldhaftes Zögern ab; die Vergütung wird mit der Abrechnung fällig. Die Auszahlung erfolgt bargeldlos auf das Konto, das der Vermieter BGGI für die Auszahlung angegeben hat; jede Auszahlung wird nach dem Vier-Augen-Prinzip freigegeben.
Der Vermieter ist für die Versteuerung seiner Einnahmen und für die am Ort der Unterkunft geltenden Abgaben selbst verantwortlich.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der digitalen Annahme und läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bestätigte Buchungen werden ordnungsgemäß erfüllt. Mit dem Ende des Vertrags werden die Zugänge gesperrt.
Das Konto des Vermieters wird nur mit Angabe eines Grundes geschlossen; Grund, Zeitpunkt und handelnde Person werden festgehalten. Wird das Konto wegen Missbrauchs, Täuschung oder Vertragsbruchs geschlossen, bleibt die hinterlegte E-Mail-Adresse für eine erneute Registrierung gesperrt; in den übrigen Fällen wird sie freigegeben. Rechnungen, Nachweise und Protokolle bleiben nach den gesetzlichen Fristen erhalten.
§ 12a Kündigung aus wichtigem Grund und Übertragung der Betreuung
Ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieses Vertrags kann BGGI den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Vertragspartner im Sinne dieses Paragraphen ist die andere Partei dieses Vertrags. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) der Vertragspartner falsche oder gefälschte Unterlagen vorlegt oder falsche Angaben macht; (b) der Vertragspartner sich gegenüber Patientinnen und Patienten oder gegenüber BGGI schwerwiegend pflichtwidrig verhält; (c) eine für seine Tätigkeit vorgeschriebene Unterlage, insbesondere die Gewerbeanmeldung, der Auszug aus dem Handelsregister oder eine behördliche Erlaubnis, fehlt oder abgelaufen ist; (d) über das Vermögen des Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, der Vertragspartner im Register gelöscht wird oder eine für seine Tätigkeit erforderliche Erlaubnis entfällt.
Fehlt eine Unterlage nach Absatz 1 Buchstabe c oder ist sie abgelaufen, kann BGGI nach eigener Wahl eine Nachfrist von 14 Tagen setzen, innerhalb derer der Vertragspartner die Unterlage nachreicht; eine Pflicht, eine Nachfrist zu setzen, besteht nicht. Reicht der Vertragspartner die Unterlage innerhalb der Nachfrist nach, ist eine Kündigung aus diesem Grund ausgeschlossen. In den Fällen des Absatzes 1 Buchstaben a, b und d kann BGGI sofort und ohne vorherige Abmahnung kündigen.
Während BGGI prüft, ob ein wichtiger Grund vorliegt, kann BGGI den Zugang des Vertragspartners und seiner Mitarbeitenden zur Plattform ganz oder teilweise sperren. BGGI teilt die Sperre und ihren Anlass in Textform mit und gibt dem Vertragspartner Gelegenheit zur Stellungnahme. Bestätigt sich der wichtige Grund nicht, hebt BGGI die Sperre unverzüglich auf.
Kündigt BGGI aus wichtigem Grund oder ist der Zugang nach Absatz 3 gesperrt, kann BGGI die Betreuung der Patientinnen und Patienten, der Häuser und der laufenden Fälle, die der Vertragspartner betreut, auf eine andere geeignete Stelle übertragen, die BGGI auswählt. Der Vertragspartner wirkt an der Übertragung mit und übergibt die dafür erforderlichen Unterlagen und Informationen ausschließlich über die Plattform. Eine Behandlung geht auf eine andere Ärztin, einen anderen Arzt oder ein anderes Haus nur mit Zustimmung der Patientin oder des Patienten über; Rechte der Patientinnen und Patienten, einem Wechsel zu widersprechen, bleiben unberührt.
BGGI informiert die betroffenen Patientinnen und Patienten über die Übertragung und nennt ihnen die Stelle, die sie künftig betreut. Den Grund der Kündigung oder der Sperre teilt BGGI ihnen nicht mit.
Leistungen, die der Vertragspartner bis zur Kündigung oder bis zur Sperre vertragsgemäß erbracht hat, werden nach den Regeln dieses Vertrags vergütet. Vergütungen und Anteile für Leistungen, die nach der Übertragung erbracht werden, stehen der Stelle zu, auf die die Betreuung übertragen wurde.
Besteht der auf Tatsachen gestützte Verdacht, dass der Vertragspartner BGGI, Patientinnen oder Patienten durch eine Täuschung geschädigt hat, oder ist BGGI durch eine Pflichtverletzung des Vertragspartners ein Schaden entstanden, kann BGGI fällige Auszahlungen bis zur Klärung zurückbehalten und mit eigenen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Rückzahlung verrechnen. Gesetzliche Verbote der Aufrechnung bleiben unberührt. Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.
Weitergehende Bestimmungen dieses Vertrags über Verstöße, Sperren und Kündigungen sowie das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleiben unberührt.
§ 13 Haftung und Haftungsbegrenzung
Die Unterbringung — insbesondere Zustand, Sicherheit, Hygiene, Ausstattung und Verfügbarkeit der Unterkunft sowie die Richtigkeit von Beschreibung, Bildern und Preisangaben — schuldet und verantwortet allein der Vermieter. Er haftet dafür nach den gesetzlichen Bestimmungen, auch für seine Beschäftigten und Beauftragten.
BGGI schuldet dem Vermieter ausschließlich die Leistungen der Organisation und Begleitung nach § 3 Absatz 2. BGGI steht nicht für Zustand, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Unterkunft ein. Prüfungen der BGGI, etwa von Bildern und Beschreibungen, nehmen dem Vermieter keine eigene Pflicht ab.
Der Vermieter stellt BGGI von Ansprüchen Dritter — insbesondere von Gästen, Nachbarn und Behörden — frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Unterkunft beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. BGGI unterrichtet den Vermieter unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, erkennt sie nicht ohne Abstimmung an und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Hat BGGI den Schaden mitverursacht, mindert sich die Freistellung entsprechend dem Verursachungsanteil der BGGI. § 6 Absatz 4 bleibt unberührt.
Der Vermieter unterhält eine Haftpflichtversicherung, die Schäden von Gästen aus der Vermietung der Unterkunft in angemessener Höhe abdeckt, und weist sie auf Verlangen nach.
BGGI haftet für ihre eigenen Leistungen unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BGGI nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vermieter regelmäßig vertrauen darf —, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung der BGGI ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.
Dieser Paragraph regelt das Verhältnis zwischen BGGI und dem Vermieter. Zwingende gesetzliche Haftung und Rechte, die Gästen nach zwingendem Recht zustehen, bleiben unberührt.
§ 14 Datenschutz
Der Vermieter erhält nur die für die Unterbringung erforderlichen Daten: Name, Anzahl der Personen, Zeitraum und die für die Anreise nötigen Angaben. Gesundheitsdaten werden nicht übermittelt und nicht erfragt.
Der Vermieter verarbeitet diese Daten als eigener Verantwortlicher nur für die jeweilige Unterbringung und für seine gesetzlichen Melde- und Aufzeichnungspflichten, nutzt sie nicht für eigene Werbung und löscht sie nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Jeden Verdacht auf eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Daten aus der Plattform betrifft, meldet er BGGI unverzüglich.
BGGI verarbeitet die Daten des Vermieters — insbesondere Profil, Unterkünfte, Bilder, Buchungen, Abrechnungen und Kontoverbindung — zur Durchführung dieses Vertrags. Einzelheiten nennt die Datenschutzerklärung.
§ 15 Verschwiegenheit
Der Vermieter wahrt Verschwiegenheit über alles, was ihm über die Gäste bekannt wird, insbesondere darüber, dass sie sich zu einer Behandlung aufhalten.
BGGI behandelt nicht öffentliche Angaben über den Vermieter vertraulich, insbesondere seine Konditionen.
Die Pflichten nach diesem Paragraphen gelten nach dem Ende des Vertrags fort.
§ 16 Änderungen dieses Vertrags
BGGI kann den Text dieses Vertrags ändern, insbesondere um ihn an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, an geänderte Leistungen und Abläufe der Plattform oder an geänderte technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Die geänderte Fassung wird dem Vermieter in der Plattform angezeigt, bevor sie gilt. Angezeigt werden die geänderten Stellen; die nicht geänderten Teile gelten unverändert weiter.
Die Zustimmung erfolgt elektronisch in der Plattform. Festgehalten werden der Zeitpunkt der Zustimmung und eine Prüfsumme der zugestimmten Fassung. Jede Fassung bleibt in der Akte des Kontos lesbar und kann dort jederzeit abgerufen werden; die Zustimmung ist damit nachweisbar.
Über eine Änderung wird zusätzlich eine E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse gesendet. Unabhängig davon erscheint die Änderung beim nächsten Anmelden. Die Entscheidung kann zurückgestellt werden; die Anzeige erscheint dann erneut.
Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Ohne ausdrückliche Zustimmung tritt die geänderte Fassung gegenüber dem Vermieter nicht in Kraft; bis dahin gilt die zuletzt zugestimmte Fassung weiter.
Bleibt die Zustimmung aus, erinnert BGGI den Vermieter daran. Ist eine Änderung dringend oder rechtlich zwingend, wird zusätzlich deutlich auf sie und auf die Folgen einer ausbleibenden Zustimmung hingewiesen. Die Erinnerungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen ab der ersten Anzeige der geänderten Fassung. Dringend ist eine Änderung, wenn ohne sie der sichere Betrieb der Plattform, der Schutz der Daten oder die Erfüllung der vertraglichen Pflichten gefährdet wäre; rechtlich zwingend ist sie, wenn eine Rechtsvorschrift, eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung oder eine verbindliche Vorgabe eines Zahlungsdienstes, eines App-Ladens oder einer Aufsichtsstelle sie verlangt und BGGI dabei kein eigener Entscheidungsspielraum bleibt. Der Hinweis nennt den Anlass, die betroffene Stelle und die Folge einer ausbleibenden Zustimmung. Auch eine dringende oder rechtlich zwingende Änderung wird ohne Zustimmung nicht wirksam.
Stimmt der Vermieter einer Änderung nicht zu, kann BGGI diesen Vertrag beenden. Die Beendigung wird vorher angekündigt und begründet; sie ist frühestens nach Ablauf von 30 Tagen ab der ersten Anzeige der geänderten Fassung möglich.
Bereits bestätigte Buchungen werden nach der zuletzt zugestimmten Fassung ordentlich zu Ende geführt. Ansprüche auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ebenfalls unberührt.
Eine erneute Unterschrift wird nur dort verlangt, wo das Gesetz für eine Erklärung eine bestimmte Form vorschreibt; sie wird dann gesondert eingeholt. Festlegungen, die dieser Vertrag BGGI ausdrücklich zuweist, sind keine Vertragsänderungen; für sie gelten die dort genannten Voraussetzungen.
§ 17 Form
Der Vermieter nimmt diesen Vertrag durch digitale Unterschrift in der Plattform an. BGGI speichert Name, Zeitpunkt, Fassung und die Prüfsumme des unterzeichneten Wortlauts.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für eine Änderung dieser Formvorschrift. Die elektronische Zustimmung über die Plattform nach § 16 genügt der Textform. Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben Vorrang vor diesem Vertrag.
§ 18 Anwendbares Recht
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Vorschriften des Staates, in dem die Unterkunft liegt, insbesondere über die Vermietung, die Anmeldung von Gästen und die örtlichen Abgaben, bleiben unberührt.
§ 19 Gerichtsstand
Ist der Vermieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der BGGI in Bonn. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
§ 21 Sprachfassungen
Dieses Dokument liegt in 24 Sprachen vor. Verbindlich ist allein die deutsche Fassung; die übrigen Sprachfassungen dienen dem Verständnis.
Bei Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung gilt allein der deutsche Wortlaut. Jede Übersetzung enthält diesen Hinweis in ihrer eigenen Sprache.